IBH Siebte Grundbesitz Wohnbaufonds GbR: IBH-Immobilienfonds seit 2011 ohne Immobilien und Millionenschulden!
IBH-Gesellschafterhaftung und IBH-Fonds-Insolvenz nicht ausgeschlossen!
Was war los auf der Gesellschafterversammlung in München? Gab es endlich harte Fakten oder ging die Hängepartie weiter? Was wurde aus den Fondsimmobilien in Chemnitz? Sind wirklich alle Immobilien weg? Wie ist der Fonds in das fragwürdige IBH-Darlehenskarussell verstrickt? Müssen die IBH-Fondsgesellschafter für die Schulden in Millionenhöhe persönlich haften? Droht die IBH-Fonds-Insolvenz? Gibt es einen Ausweg? Das müssen IBH-Anleger jetzt wissen!
IBH Siebte Grundbesitz Wohnbaufonds GbR: IBH-Gesellschafterversammlung am 29.10.2018!
Auch für die Anleger der IBH Siebte Grundbesitz Wohnbaufonds GbR war endlich so weit. In München sollten am 29.10.2018 bei der Gesellschafterversammlung endlich die Fakten auf den Tisch kommen. Sicher eine lang ersehnte Gelegenheit für die IBH-Gesellschafter sich selbst einen Eindruck zu verschaffen und in der Gesellschafterversammlung Rechenschaft über den Verbleib der investierten Millionen von Geschäftsführer Martin S. zu fordern. IBH-Geschäftsführer Martin S. bemühte sich Licht ins Dunkel zu bringen und den wenigen anwesenden IBH-Gesellschaftern die bitteren Wahrheiten zu verkünden und einen Ausblick auf die nächsten Schritte zu geben.
IBH Siebte Grundbesitz Wohnbaufonds GbR: IBH-Fondsimmobilien 2011 zwangsversteigert!
Obwohl der IBH-Fonds ein Gesellschaftskapital von über 6 Millionen DM hatte und auch nach vorläufigen Angaben über 2 Millionen DM Fremdkapital aufnahm, wurden die Fondsimmobilien seinerzeit zu überhöhten Preisen erworben. Ebenso musste berichtet werden, dass die prospektierten Mieten zum Teil erheblich unterschritten und die marktüblichen Mieteinnahmen nicht erzielt wurden. Ebenso musste berichtet werden, dass die Fondsimmobilien erheblich weniger wert waren, als für sie gezahlt wurde. Es kam aber noch schlimmer! Aufgrund der desolaten Einnahmen des IBH-Fonds konnte der Kapitaldienst für das Fremdkapital nicht aufgebracht werden und für die Fondsimmobilien wurde dann im Jahre 2009 die Zwangsversteigerung beantragt. Hierbei werden von Zwangsverwaltungsgericht Verkehrswertgutachten eingeholt. Dabei wurde für die 14 Eigentumswohnungen in Altendorfer Straße in Chemnitz nur ein Verkehrswert von 251.000 Euro festgestellt und auch bei den 10 Eigentumswohnungen in der Matthesstraße waren es nur 331.000 Euro. Und dann noch der Schock: 171.000 Euro und 180.000 Euro brachte die Zwangsversteigerung am Ende! Und das bei einem Fondsvolumen von über 4 Millionen Euro! Ein Desaster!
IBH Siebte Grundbesitz Wohnbaufonds GbR: IBH-Immobilienfonds ohne Immobilien!
Und so wurden im Jahre 2011 die IBH-Fondsimmobilien zwangsversteigert ohne das die IBH-Gesellschafter etwas davon erfahren hätten! Keinerlei Möglichkeit, auf die erschreckende wirtschaftliche Lage zu reagieren oder auch nur die IBH-Fondsverwaltung zur Verantwortung zu ziehen! Und der Gesellschaftszweck war offenkundig verfehlt, denn ausweislich § 2 Abs. 1 des Gesellschaftsvertrages ist Zweck der Gesellschaft die Verwaltung und Vermietung des Immobilienvermögens der Gesellschaft. Aber ein Immobilienfonds ohne Immobilien macht doch keinen Sinn! Wieso wurde also im Jahre 2011 nicht die Liquidation des IBH-Fonds in die Wege geleitet, ohne weiter sinnlos Kosten zu produzieren? Lag es etwa daran, dass trotz Zwangsversteigerung noch erhebliche Verbindlichkeiten bestanden, die nicht beglichen werden konnten?
IBH Siebte Grundbesitz Wohnbaufonds GbR: Verbindlichkeiten in Millionenhöhe!
Ein weiteres überaus dubioses Kapitel ist die Ausreichung von Darlehen innerhalb der IBH-Fonds, ohne dass deren Vergabe vom Gesellschaftszweck der IBH-Fonds gedeckt wäre. Warum wurden so hohe Summen von IBH-Fonds benötigt? Wollte das Fondsmanagement etwa die desolate wirtschaftliche Lage verschleiern? Wie sehen die Darlehenskonditionen genau aus, sind Zinsen gezahlt worden, wann und wie erfolgt die Rückzahlung? Warum kam es trotzdem zur Zwangsversteigerung der IBH-Fondsimmobilien? Was war das für ein dubioses Spiel? Insgesamt über 20 Millionen Euro sollen zwischen den IBH-Fonds zirkuliert sein! Hier ist noch weitere Aufklärung erforderlich!
IBH Siebte Grundbesitz Wohnbaufonds GbR: Gefangen im IBH-Darlehenskarussell!
Auch hier bestehen hohe Verbindlichkeiten im fragwürdigen IBH-Darlehenskarussell. Dabei ist weiter offen, ob hier noch Zinsen in erheblicher Höhe geltend gemacht werden könnten, die dann auch noch beglichen werden müssten. Dabei müssen sich die IBH-Gesellschafter, auch anderer IBH-Fonds, darüber klar sein, dass sie, wenn der Fonds die Forderungen nicht begleichen kann, auch persönlich mit ihrem Privatvermögen haften. Droht den IBH-Anlegern hier ein weiteres unüberschaubares finanzielles Risiko durch ihre Fondsbeteiligung? Zumindest die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) soll zur Prüfung möglicherweise unerlaubter Darlehensgeschäfte eingeschaltet worden sein. Ob und wann hier mit Ergebnissen gerechnet werden kann und welche Konsequenzen dies für die IBH-Anleger hat, konnte IBH-Geschäftsführer Martin S. nicht sagen. Ebenso weigerte er sich, detaillierte Angaben zur Anzeige bei der BaFin zu machen oder ein Geschäftszeichen zu nennen. Hier muss dringend aufgeklärt werden und im Zweifel auch die Staatsanwaltschaft eingeschaltet werden!
IBH Siebte Grundbesitz Wohnbaufonds GbR: Keine Beschlussfassung zur Liquidation möglich!
Auf der Gesellschafterversammlung konnten keine Gesellschafterbeschlüsse gefasst werden. Erst wenn Klarheit über den Gesellschafterbestand besteht, ist es möglich Gesellschafterbeschlüsse zu fassen, die nicht dem Risiko der Anfechtung unterliegen. Allerdings wurde auch behauptet, dass ein Liquidationsbeschluss nicht mehr notwendig sei. So geht die Ungewissheit für die IBH-Gesellschafter erst einmal weiter und der IBH-Fonds kann nicht liquidiert werden! So bleibt es für die IBH-Anleger weiter eine unselige Hängepartie und sie werden weiter schlaflose Nächte haben. Geld verbrannt? Persönliche Haftung? Wann hat der Alptraum ein Ende?
Und was können IBH-Anleger jetzt tun?
Auch wenn Schadenersatzansprüche gegen Anlageberater und Vermittler 10 Jahre nach Fondsbeitritt verjähren, haben die Anleger weiter ihre Gesellschafterrechte und können diese auch ausüben. So kann die Möglichkeit bestehen, aus wichtigem Grund die Gesellschaftsbeteiligung zu beenden. Sobald man kein Fondsgesellschafter bzw. GbR-Gesellschafter mehr ist, besteht auch keine Zahlungsverpflichtung mehr und der Alptraum kann ein Ende haben.
PS: Um Rechtssicherheit zu erhalten, bieten wir Ihnen an, eine Ersteinschätzung Ihres Falles vornehmen zu lassen. Diese Ersteinschätzung ist, in Erfüllung unserer satzungsgemäßen Aufgaben, kostenlos. Sie erfahren, ob Sie Erfolgsaussichten haben und wenn ja, welche Kosten Ihnen gerichtlich bzw. außergerichtlich entstehen würden. Wenn Sie an der Ersteinschätzung Interesse haben, füllen Sie bitte den Fragebogen aus. Sie erhalten damit eine Entscheidungsgrundlage!