IBH Immobilienfonds – Gallinat-Darlehen an Gallinat Kredit Management veräußert!

Gallinat-Darlehen an niederländische Gallinat Kredit Management C.V. verkauft! – Was IBH-Anleger als Gallinat-Kreditnehmer jetzt wissen müssen!

Nach Jahren des vermeintlichen Stillstandes bei den IBH-Fonds werden die IBH-Anleger ständig mit neuen Schreiben jeglicher Couleur konfrontiert. So jetzt vor kurzem mit der Botschaft, dass Darlehensforderungen der Gallinat - Bank AG an die Gallinat Kredit Management C.V. veräußert und abgetreten seien.

Sehen wir uns die Details mal etwas genauer an. So meldet sich eine Rechtsanwaltskanzlei aus Wiesbaden und teilt den sicher verblüfften IBH-Anlegern folgendes mit: Als IBH-Anleger habe man ein Darlehen bei der Gallinat - Bank AG aufgenommen. Der Standort in Essen sei geschlossen und das Privatkundengeschäft zum 31.07.2014 eingestellt worden. Nach dem Erwerb der Gallinat - Bank AG durch die NIBC Bank N.V. sei die Gallinat - Bank AG in NIBC Bank Deutschland AG umfirmiert worden.

Aber es kommt noch besser. Die NIBC Bank Deutschland AG (vormals Gallinat - Bank AG) hat im Rahmen einer Portfoliotransaktion Darlehensforderungen von IBH-Anlegern nebst sämtlichen Rechten und Pflichten, einschließlich aller zugehörigen Sicherheiten an die niederländische Gallinat Kredit Management C.V. veräußert und abgetreten. Damit sei die Gallinat Kredit Management C.V. sofort Inhaberin der Darlehensforderungen. Diese werde durch die Firma FinanzDesk Kredit Management GmbH (Monschauer Str. 1 in 40549 Düsseldorf) vertreten und die Serviceleistungen werden durch die Gallinat Abwicklungsgesellschaft mbH (Monschauer Str. 1 in 40549 Düsseldorf) erbracht. Darauf kommen wir noch zurück!

Fraglich ist allerdings, wie die IBH-Anleger überprüfen können, ob ihre Gallinat-Darlehensforderungen tatsächlich wirksam an die Gallinat Kredit Management C.V. in den Niederlanden übertragen wurden. Wo ist eine Kopie des Veräußerungsvertrages? Wo ist der wirksame Abtretungsvertrag? Wo sind die Vollmachten der Gallinat Kredit Management C.V. für die Wiesbadener Rechtsanwaltskanzlei, die Firma FinanzDesk Kredit Management GmbH und auch die Gallinat Abwicklungsgesellschaft mbH?

Welche Legitimation hat die Wiesbadener Anwaltskanzlei als sogenannter Datentreuhänder? Warum wurden ihr die Daten der Gallinat-Kreditkunden zugänglich gemacht? Werden die Daten der Kreditkunden bei einer Portfoliotransaktion nicht im Allgemeinen verschlüsselt bei einem Notar hinterlegt? Ist dies alles datenschutzkonform abgelaufen oder sollte man den Fall noch einmal der zuständigen Datenschutzbehörde zur Prüfung vorlegen?

Warum sollten die IBH-Anleger ihre monatlichen Darlehensraten ohne weitere Prüfung auf neue Konten überweisen? Warum sollten Gallinat-Kreditkunden eine Zustimmungserklärung unterschreiben, in der eine Datenweitergabe an die Gallinat Kredit Management C.V., die FinanzDesk Kredit Management GmbH und die Gallinat Abwicklungsgesellschaft mbH bewilligt wird? Fragen, die vorab geklärt werden sollten!

Werfen wir noch einen Blick auf die FinanzDesk Kredit Management GmbH. Hier finden wir als Geschäftsführer Michael J. J. S. Aber auch bei der Gallinat Abwicklungsgesellschaft mbH ist Michael J. J. S. Geschäftsführer. Und nicht nur da, sondern auch bei der FD Treuhandgesellschaft mbH. Was stand in einem Informationsschreiben an die IBH-Anleger: „Die FD Treuhandgesellschaft mbH i.G. ist Teil der FinanzDesk Gruppe. … Außerdem vertritt die FinanzDesk Gruppe die Interessen eines Investors, der an vielen IBH Fonds qualifizierte Beteiligungen hält. Für weitere Informationen verweisen wir auf die Internetseite www.finanzdesk.de“

Welchen Investor, der an vielen IBH Fonds qualifizierte Beteiligungen hält, vertritt die FinanzDesk Gruppe? Und was hat der Investor für Interessen bei den IBH-Fonds? Steckt da etwa die Gallinat dahinter?

So werden erstaunlicherweise unter der Ägide von Michael Jochen Julius S. nicht nur die verkauften und abgetretenen Darlehensforderungen der alten Gallinat - Bank AG (nunmehr NIBC Bank Deutschland AG) verwaltet, sondern er will auch als Geschäftsführer der FD Treuhandgesellschaft mbH (Monschauer Str. 1 in 40549 Düsseldorf) als Treuhänder bei den IBH-Fonds einsteigen und dort eine schnelle Liquidation betreiben. Wer ist hier wohl der Nutznießer? Dies ist nach unserer Meinung eine ganz klare Interessenkollision und disqualifiziert Michael J. J. S. als Geschäftsführer der FD Treuhandgesellschaft! Ebenso ist die FD Treuhandgesellschaft mbH als Treuhänderin bei den IBH-Fonds abzulehnen!

Zusammenfassend muss festgestellt werden, dass IBH-Anleger bzw. Gallinat-Kreditnehmer genau prüfen sollten, wer jetzt Inhaber ihrer Darlehensforderung geworden ist und ob diese Portfoliotransaktion wirksam vollzogen worden ist. Welche Regelungen gab es dazu möglicherweise im alten Gallinat-Darlehensvertrag? Ebenso muss genau geprüft werden, welche Firma mit welcher Legitimation die Zahlung von Kreditraten fordert bzw. SEPA-Lastschriftmandate anfordert. Hier sollten sich IBH-Anleger bzw. Gallinat-Kreditnehmer genau vergewissern, bevor sie weitere Zahlungen leisten!

Und was können IBH-Anleger bzw. Gallinat-Kreditnehmer jetzt tun? Lassen Sie die Wirksamkeit des Gläubigerwechsels von der alten Gallinat - Bank AG zur niederländischen Gallinat Kredit Management C.V. überprüfen, damit Sie an den Richtigen zahlen! Auch wenn Schadenersatzansprüche gegen Anlageberater und Vermittler 10 Jahre nach Fondsbeitritt verjähren, haben die Anleger weiter ihre Gesellschafterrechte und können diese auch ausüben. So kann die Möglichkeit bestehen, aus wichtigem Grund die Gesellschaftsbeteiligung zu beenden. Sobald man kein Fondsgesellschafter bzw. GbR-Gesellschafter mehr ist, besteht auch keine Zahlungsverpflichtung mehr und der Alptraum kann ein Ende haben.

Mithin sollten IBH-Anleger bzw. Gallinat-Kreditnehmer schnell handeln und ihre Ansprüche prüfen lassen!

PS: Um Rechtssicherheit zu erhalten, bieten wir Ihnen an, eine Ersteinschätzung Ihres Falles vornehmen zu lassen. Diese Ersteinschätzung ist, in Erfüllung unserer satzungsgemäßen Aufgaben, kostenlos. Sie erfahren, ob Sie Erfolgsaussichten haben und wenn ja, welche Kosten Ihnen gerichtlich bzw. außergerichtlich entstehen würden. Wenn Sie an der Ersteinschätzung Interesse haben, füllen Sie bitte den Fragebogen aus. Sie erhalten damit eine Entscheidungsgrundlage!