Außerordentliche Gesellschafterversammlung der Grundbesitz Wohnbaufonds Ost-West GbR
Am 01.12.2017! – Selbst abstimmen oder sich vertreten lassen!
Anlegerhaftung für Fonds-Darlehen? Das ist die brisante Frage, die als Überschrift über der außerordentlichen Gesellschafterversammlung stehen könnte. Fast eine Million Euro Darlehen hat der IBH-Immobilienfonds erhalten. Wie sieht es mit der Rückzahlung aus? Müssen die IBH-Gesellschafter quotal mit ihrem Privatvermögen für die Darlehensrückzahlung haften? Hören Sie sich an, welche Erklärungen IBH-Geschäftsführer Martin S. liefern kann und womit Sie in der Zukunft rechnen müssen. Nutzen Sie die Gelegenheit und stimmen ab! Keine Zeit! Wir vertreten Sie gern!
Grundbesitz Wohnbaufonds Ost-West GbR: Motto: „Wer vorschnell liquidiert, verliert!“
Viele Jahre haben die IBH-Gesellschafter der Grundbesitz Wohnbaufonds Ost-West GbR vergeblich darauf gewartet, dass sie endlich Informationen über ihre Geldanlage erhalten. Am 01.12.2017 sollen nun endlich die Karten auf den Tisch gelegt werden oder geht die Hängepartie weiter? Und jetzt? Außerordentliche Gesellschafterversammlung? Liquidation der Gesellschaft? Bestellung des Liquidators? „Was wird hier gespielt?“ werden sich sicher viele IBH-Gesellschafter fragen. Auch hier gilt wieder das Motto: „Wer vorschnell liquidiert, verliert!“
Grundbesitz Wohnbaufonds Ost-West GbR: Kritischer Blick auf die Tagesordnung!
Werfen wir einen genaueren Blick auf die Tagesordnung der außerordentlichen Gesellschafterversammlung der Grundbesitz Wohnbaufonds Ost-West GbR, die 01.12.2017 um 15:00 Uhr in München stattfinden soll. Kommen Sie selbst ins Isarforum in München und erfahren Sie was aus Ihrem Geld geworden ist!
Grundbesitz Wohnbaufonds Ost-West GbR: Sechsstellige Summen von anderen Fonds!
Unter TOP 3 soll die „Entwicklung und die wirtschaftliche Lage der Fondsgesellschaft“ dargestellt werden. Und erschreckenderweise erfährt der frustrierte Leser und IBH-Gesellschafter so nebenbei, dass dabei auch auf die „Problematik von Darlehen“ eingegangen werden soll. Die Fondsgesellschaft soll fast eine Million EuroDarlehen von anderen Fonds erhalten haben. Ist die Rückzahlung der Darlehen aus Fondsmitteln gesichert oder müssen die IBH-Gesellschafter quotal persönlich mit ihrem Privatvermögen haften? Was ist da los und wie kann man sich davor schützen?
Grundbesitz Wohnbaufonds Ost-West GbR: Was läuft bei den Fondsobjekten?
Sind die Immobilien alle vermietet und ist die Instandhaltung der Objekte auf dem aktuellen Stand? Oder stellt sich heraus, dass auch hier, wie bei anderen IBH-Fonds, die Mieteinnahmen weit unter Prognosen geblieben sind? Gibt es aktuelle Verkehrswertgutachten zu den Fondsimmobilien?
Grundbesitz Wohnbaufonds Ost-West GbR: Liquidation der Gesellschaft?
Kommen wir gleich zu TOP 6 der Tagesordnung („Liquidation der Gesellschaft“). Hier soll über eine vorzeitige Auflösung und anschließende Liquidation der Fondsgesellschaft abgestimmt werden. Hier wird nur wieder über eine vorgeblich günstige Situation am Immobilienmarkt fabuliert, die man nutzen könne. Fragt sich nur günstig für wen und was ist wirklich noch drin im Fondsportfolio? Erst wenn die Gesellschafter der Grundbesitz Wohnbaufonds Ost-West GbR genau über die wirtschaftliche Lage der Fondsgesellschaft informiert sind, können sie wohlüberlegte Entscheidungen über den weiteren Gang der Dinge treffen.
Grundbesitz Wohnbaufonds Ost-West GbR: Transparenz gefordert!
Zusammenfassend muss festgestellt werden, dass die IBH-Anleger mit einem vorschnellen Liquidationsbeschluss ihre Einflussmöglichkeiten verlieren könnten. Vielmehr geht es jetzt darum für Transparenz zu sorgen! Was ist bei den einzelnen IBH Immobilienfonds eigentlich los? Gibt es aktuelle Geschäftsberichte? In welchen Immobilienobjekte wurde investiert und wie ist dort die Lage?
Hier müssen endlich Zahlen, Fakten, Daten auf den Tisch, damit IBH-Anleger seriöse Entscheidungen treffen können. Gesondert für jeden der einzelnen IBH-Fonds und immer Schritt für Schritt!
Und was können IBH-Anleger jetzt tun?
Auch wenn Schadenersatzansprüche gegen Anlageberater und Vermittler 10 Jahre nach Fondsbeitritt verjähren, haben die Anleger weiter ihre Gesellschafterrechte und können diese auch ausüben. So kann die Möglichkeit bestehen, aus wichtigem Grund die Gesellschaftsbeteiligung zu beenden. Sobald man kein Fondsgesellschafter bzw. GbR-Gesellschafter mehr ist, besteht auch keine Zahlungsverpflichtung mehr und der Alptraum kann ein Ende haben.
Nehmen Sie an der außerordentlichen Gesellschafterversammlung der Grundbesitz Wohnbaufonds Ost-West GbR teil und machen sich ein eigenes Bild! Bedenken Sie, es zählt nur die Anzahl der abgegebenen Stimmen! Keine Zeit, aber Sie wollen trotzdem abstimmen! Auch kein Problem! Wir vertreten Sie gern!
PS: Um Rechtssicherheit zu erhalten, bieten wir Ihnen an, eine Ersteinschätzung Ihres Falles vornehmen zu lassen. Diese Ersteinschätzung ist, in Erfüllung unserer satzungsgemäßen Aufgaben, kostenlos. Sie erfahren, ob Sie Erfolgsaussichten haben und wenn ja, welche Kosten Ihnen gerichtlich bzw. außergerichtlich entstehen würden. Wenn Sie an der Ersteinschätzung Interesse haben, füllen Sie bitte den Fragebogen aus. Sie erhalten damit eine Entscheidungsgrundlage!