I-Select GmbH, München: Aktuelles zum Verfahren wegen Unterlassung

Stand: 29.06.2010

Mit dem Beschluss des LG Leipzig vom 31.05.2010 (05 O 1591/10) wurde uns untersagt, die zuvor auf unserer Seite ausgeführten Erkenntnisse/Sachverhalte in dieser Sache zu wiederholen. Wir sind bei den Beteiligten auf der Verkäuferseite nicht beliebt, um dies einmal gelinde auszudrücken. Allerdings werden wir im Hauptsacheverfahren Beweis antreten. Selbstverständlich müssen und werden wir uns an die Auflagen des Gerichts halten.

Wir möchten hier ausdrücklich klarstellen, dass wir unsere Informationen über die Beteiligten auf der Verkäuferseite grundsätzlich von Betroffenen, sich geschädigt fühlenden Erwerbern/Anlegern erhalten, die uns um Hilfe bitten/gebeten haben. Diesen Bitten kommen wir aufgrund unserer satzungemäßen Aufgaben selbstverständlich nach.

Über den Verlauf des Verfahrens werden wir zeitnah berichten und bitten die Leserinnen und Leser unserer Seiten, uns Informationen (auch gerne telefonisch) zukommen zu lassen.

So wird im Schriftsatz der Klägerin vom 28.05.2010 in diesem Verfügungsverfahren u. a. behauptet: Hätte die I-Select GmbH, Bosestr. 4, 04109 Leipzig, seit Mitte April d. J. tätig, bisher lediglich fünf Eigentumswohnungen an Kapitalanleger vermittelt. Bislang kam es zu keinerlei Beanstandungen der Käufer etc.. Ihnen bieten wir an, die Sache (kostenfrei) nach dem „Vieraugenprinzip“, eine in Deutschland bewährte Methode (unbedingt immer zuvor anzuwenden) zu prüfen respektive durch entsprechende Fachleute prüfen zu lassen.

Teilen Sie uns Ihre Erfahrungen mit. Auch wenn Sie positiv sind. Auch darüber könnten wir berichten. Informationen behandeln wir selbstverständlich auch gerne vertraulich.

Nutzen Sie unser Kontaktformular!

P.S. Als besonderen Service bieten wir Ihnen an, eine Ersteinschätzung Ihres Falles vornehmen zu lassen. Diese Ersteinschätzung ist kostenlos. Sie erfahren, ob Sie überhaupt Erfolgsaussichten haben und wenn ja, welche Kosten Ihnen gerichtlich bzw. außergerichtlich entstehen würden. Wenn Sie an der Ersteinschätzung Interesse haben, füllen Sie den Fragebogen aus.