Hansa Treuhand- HT Twinfonds – "HS BACH"und "HS BIZET" in Insolvenz

 

Hansa Treuhand HT Twinfonds gekentert? - "HS BACH" und "HS BIZET" in Insolvenz! – Was Hansa Treuhand-Anleger jetzt tun müssen!

Ist mein Geld mit dem HT Twinfonds endgültig versenkt oder gibt noch eine Rettung, werden sich viele Hansa Treuhand-Anleger in diesen Tagen fragen.

Zuerst waren noch zwei Zielgesellschaften im HT Twinfonds vereinigt:

•    Schiffahrts-Gesellschaft "HS BACH" mbH & Co. KG
•    Schiffahrts-Gesellschaft "HS BIZET" mbH & Co. KG


Aber schnell geriet der HT Twinfonds ins Schlingern und musste Sanierungsmaßnahmen ergreifen, die aber ohne Erfolg blieben. Zur Vermeidung der Zahlungsunfähigkeit der Fondsgesellschaft wurden bereits gewährte Ausschüttungen in Millionenhöhe wieder zurückgefordert. Aber auch dies reichte nicht aus, um einen wirtschaftlichen Betrieb sicherzustellen! Und es kam noch schlechter!

Im Jahre 2016 war dann endgültig Schluss und die Fondsschiffe "HS BACH" und "HS BIZET" kenterten kläglich und landeten im Insolvenzverfahren.

Die Beteiligungsgesellschaft Schiffahrts-Gesellschaft "HS BACH" mbH & Co. KG musste 2016 Insolvenz anmelden. So wird beim Amtsgericht Lüneburg unter dem Aktenzeichen 46 IN 41/16 das Insolvenzverfahren geführt und Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Dr. Sven-Holger Undritz von der Kanzlei White & Case aus Hamburg hat das Kommando übernommen.

Nur wenig später fuhr auch der Zwilling der HT Twinfonds die Schiffahrts-Gesellschaft "HS BIZET" mbH & Co. KG in die Insolvenz. Wieder war das Amtsgericht Lüneburg unter dem Aktenzeichen 47 IN 87/16 zuständig. Jetzt wurde allerdings Rechtsanwalt Dr. Tjark Thies von der Kanzlei Reimer Rechtsanwälte aus Hamburg als Insolvenzverwalter bestellt.

Nun müssen sich die Insolvenzverwalter um den Verkauf der Schiffe kümmern. Es wird sich zeigen, ob die Kaufpreise ausreichen, sämtliche Verbindlichkeiten zu decken. Dies ist leider häufig nicht der Fall.

Dann kann es für die Anleger des HT Twinfonds noch bitterer werden, denn für die Gesellschafter besteht noch die gesetzliche Außenhaftung gemäß § 172 Absatz 4 des Handelsgesetzbuches (HGB). Der Insolvenzverwalter kann die Ausschüttungen, die die HT Twinfonds-Anleger in der Vergangenheit erhalten haben, zurückfordern.

Demzufolge befinden sich die HT Twinfonds-Anleger in einer bedrohlichen Situation und müssen feststellen, dass sich die Risiken ihrer unternehmerischen Beteiligung verwirklichen, obwohl ihnen der Schiffsfonds vielfach als sichere Anlage empfohlen wurde.

Dies ist wahrlich eine erschreckende Erkenntnis und sollte den Hansa Treuhand-Anlegern zu denken geben. Wie soll man dies bewerten? Zu welchem Urteil werden die HT-Anleger kommen?

Nunmehr wird klar: Die Schiffsfondsbeteiligungist eine hoch spekulative Anlage mit erheblichen unternehmerischen Risiken, bei der auch mit dem Totalverlustrisiko und Insolvenz gerechnet werden muss. Für Anleger mit dem Anlageziel „Altersvorsorge“ sind geschlossene Fonds und damit auch Schiffsfonds nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs generell nicht geeignet und hätten von vornherein gar nicht empfohlen werden dürfen.

Die Anteile des Fonds wurden u.a. durch Banken vertrieben, die dafür Provisionen erhalten haben. Folgt man der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (sog. Kick-Back-Rechtsprechung) muss die Bank, wenn sie den Kunden nach den Kriterien der anleger-und objektgerechten Beratung beraten will, über Höhe ihrer Rückvergütung aufklären, die sie von der Fondsgesellschaft erhält. Der Anleger ist erst dann in der Lage, Interessenkonflikte der Bank zu erkennen.

Ungewiss ist auch, ob die Anlageberater die Hansa Treuhand-Anleger ordnungsgemäß über die Risiken ihrer Anlage aufgeklärt und den Prospekt übergeben haben. Ob dies in der Vergangenheit geschehen ist, ist sehr fraglich und im Einzelfall zu prüfen.

Was können nun die Anleger des HT Twinfonds tun? Sind die Anleger nicht anleger-und objektgerecht beraten worden, so haben sie nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes Anspruch auf Schadenersatz. Nach Rückübertragung ihres Fondsanteils erhalten die Anleger ihre geleisteten Einzahlungen zurück. Die HT Twinfonds-Anleger sollten schnell handeln und ihre Ansprüche überprüfen lassen!


PS: Um Rechtssicherheit zu erhalten, bieten wir Ihnen an, eine Ersteinschätzung Ihres Falles vornehmen zu lassen. Diese Ersteinschätzung ist, in Erfüllung unserer satzungsgemäßen Aufgaben, kostenlos. Sie erfahren, ob Sie Erfolgsaussichten haben und wenn ja, welche Kosten Ihnen gerichtlich bzw. außergerichtlich entstehen würden. Wenn Sie an der Ersteinschätzung Interesse haben, füllen Sie bitte den Fragebogen aus. Sie erhalten damit eine Entscheidungsgrundlage!