Hansa Treuhand- HT Flottenfonds V – MS „HS BERLIOZ“ in Insolvenz

Hansa Treuhand HT Flottenfonds V gekentert? - MS „HS BERLIOZ“ in Insolvenz! – Was Hansa Treuhand-Anleger jetzt tun müssen!

Ist mein Geld mit dem HT Flottenfonds V endgültig versenkt oder gibt noch eine Rettung, werden sich viele Hansa Treuhand-Anleger in diesen Tagen fragen.

Zuerst waren noch drei Zielgesellschaften im HT Flottenfonds V vereinigt:

 

  • Schiffahrts-Gesellschaft "HS ELEKTRA" mbH & Co. KG
  • Schiffahrts-Gesellschaft "HS BERLIOZ" mbH & Co. KG
  • Schiffahrts-Gesellschaft "HS SCOTT" mbH & Co. KG

Aber schnell geriet der HT Flottenfonds V ins Schlingern und musste Sanierungsmaßnahmen ergreifen, die aber ohne Erfolg blieben.

So musste schon im Jahre 2013 der der MT „HS ELEKTRA“ verkauft werden. Ein Verkaufsbeschluss für das MS „HS BERLIOZ“ wurde damals noch abschlägig beschieden.

Die Beteiligungsgesellschaft Schiffahrts-Gesellschaft "HS SCOTT" mbH & Co. KG musste 2014 gar Insolvenz anmelden. So wird beim Amtsgericht Hamburg unter dem Aktenzeichen 67g IN 149/14 das Insolvenzverfahren geführt und Insolvenzverwalter Dr. Olaf Büchler hat das Kommando übernommen.

Mit dem MS „HS BERLIOZ“ ist nur noch ein einziges klägliches Schiff vom „stolzen“ HT Flottenfonds V übriggeblieben. Obwohl die HT-Anleger es mittlerweile wohl schon besser wissen mussten, wurde von Geschäftsführung und Beirat noch Optimismus verbreitet und an Sanierungskonzepten gebastelt. Wie hießen die Sanierungsbausteine noch: „Sanieren oder Ausscheiden" und „Neukapital mit Rang unter 100 %".

Über drei Jahre konnte das Darlehen nicht getilgt werden und der Wert des Schiffes hat sich drastisch verringert. Bezeichnenderweise wurde in der Bilanz 2015 für das Schiff noch ein Betrag von 27.272.833,82 Euro ausgewiesen. Der Beirat spricht im Oktober 2016 dagegen nur noch von einem Betrag von 8 bis 9 Millionen USD. Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten belaufen sich in der Bilanz 2015 noch auf 21.999.497,12 Euro und sind sogar im Vergleich zum Vorjahr noch gewachsen!

Der Weiterbetrieb des MS „HS BERLIOZ“ wäre nur möglich, wenn die Bank einer Sanierungsmaßnahme zustimmt. Falls eine Einigung mit der Bank erzielt werden könne, sollte in einer weiteren Gesellschafterversammlung am 23.11.2016 über diese Sanierungsmaßnahmen entschieden werden.

Aber es kam anders! Die finanzierende Bank hat die Reißleine gezogen! Mit Schreiben vom 15.11.2016 musste die HANSA TREUHAND Schiffsbeteiligungs GmbH & Co. KG den sicher geschockten Hansa Treuhand-Anlegern mitteilen, dass die Geschäftsführung den Insolvenzantrag am 8. November 2016 für die Schiffahrts-Gesellschaft "HS BERLIOZ" mbH & Co. KG einreichen musste.

Erst die MS „HS SCOTT“ und nun die MS „HS BERLIOZ“ in der Insolvenz. Als vorläufiger Insolvenzverwalter wurde der Hamburger Rechtsanwalt Dr. Tjark Thies von der Kanzlei Reimer Rechtsanwälte bestellt. Das Verfahren wird beim Amtsgericht Lüneburg unter dem Aktenzeichen 47 IN 86/16 geführt.

Nun muss sich der Insolvenzverwalter um den Verkauf des Schiffes kümmern. Wir erinnern uns, dass der Wert auf 8 bis 9 Millionen USD taxiert wurde, aber in der Bilanz von 2015 noch Kreditverbindlichkeiten von knapp 22 Millionen Euro ausgewiesen sind. Hier kann sich jeder Hansa Treuhand-Anleger selbst überlegen, ob der Kaufpreis ausreichen wird, sämtliche Verbindlichkeiten zu decken.

So dies nicht der Fall sein, kann es für die Anleger des HT Flottenfonds noch bitterer werden, denn für die Gesellschafter besteht noch die gesetzliche Außenhaftung gemäß § 172 Absatz 4 des Handelsgesetzbuches (HGB). Der Insolvenzverwalter kann die Ausschüttungen, die die HT-Anleger in der Vergangenheit erhalten haben, zurückfordern.

Demzufolge befinden sich die HT Flottenfonds V-Anleger in einer bedrohlichen Situation und müssen feststellen, dass sich die Risiken ihrer unternehmerischen Beteiligung verwirklichen, obwohl ihnen der Schiffsfonds vielfach als sichere Anlage empfohlen wurde.

Dies ist wahrlich eine erschreckende Erkenntnis und sollte den Hansa Treuhand-Anlegern zu denken geben. Wie soll man dies bewerten? Zu welchem Urteil werden die HT-Anleger kommen?

Nunmehr wird klar: Die Schiffsfondsbeteiligung ist eine hoch spekulative Anlage mit erheblichen unternehmerischen Risiken, bei der auch mit dem Totalverlustrisiko und Insolvenz gerechnet werden muss. Für Anleger mit dem Anlageziel „Altersvorsorge“ sind geschlossene Fonds und damit auch Schiffsfonds nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs generell nicht geeignet und hätten von vornherein gar nicht empfohlen werden dürfen.

Die Anteile des Fonds wurden u.a. durch Banken vertrieben, die dafür Provisionen erhalten haben. Folgt man der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (sog. Kick-Back-Rechtsprechung) muss die Bank, wenn sie den Kunden nach den Kriterien der anleger-und objektgerechten Beratung beraten will, über Höhe ihrer Rückvergütung aufklären, die sie von der Fondsgesellschaft erhält. Der Anleger ist erst dann in der Lage, Interessenkonflikte der Bank zu erkennen.

Ungewiss ist auch, ob die Anlageberater die Hansa Treuhand-Anleger ordnungsgemäß über die Risiken ihrer Anlage aufgeklärt und den Prospekt übergeben haben. Ob dies in der Vergangenheit geschehen ist, ist sehr fraglich und im Einzelfall zu prüfen.

Was können nun die Anleger des HT Flottenfonds V tun? Sind die Anleger nicht anleger-und objektgerecht beraten worden, so haben sie nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes Anspruch auf Schadenersatz. Nach Rückübertragung ihres Fondsanteils erhalten die Anleger ihre geleisteten Einzahlungen zurück.

Da auch beim HT Flottenfonds V nach 10 Jahren die absolute Verjährung der Ansprüche droht und die Frist auf den Tag genau berechnet (Fondsbeitritt) wird, sollten Anleger schnell handeln und ihre Ansprüche prüfen lassen!

 

PS: Um Rechtssicherheit zu erhalten, bieten wir Ihnen an, eine Ersteinschätzung Ihres Falles vornehmen zu lassen. Diese Ersteinschätzung ist, in Erfüllung unserer satzungsgemäßen Aufgaben, kostenlos. Sie erfahren, ob Sie Erfolgsaussichten haben und wenn ja, welche Kosten Ihnen gerichtlich bzw. außergerichtlich entstehen würden. Wenn Sie an der Ersteinschätzung Interesse haben, füllen Sie bitte denFragebogen aus. Sie erhalten damit eine Entscheidungsgrundlage!