HSC Aufbauplan VII Schiff GmbH & Co. KG – Millionenverluste: Statt Vermögensaufbau

Vermögensvernichtung! - Was HSC-Anleger jetzt wissen müssen!

„Vermögensaufbau mit Schiffsbeteiligungen“ prangte auf dem Emissionsprospekt der HSC Aufbauplan VII Schiff GmbH & Co. KG und in der HCI-Leistungsbilanz findet sich die HSC Aufbauplan VII Schiff GmbH & Co. KG in der Kategorie „Vermögensaufbaupläne, Garantieprodukte und Zertifikate“.

Große Versprechen! Und wie sehen die Realitäten bei den versprochenen Vermögensaufbauplänen aus? Welche Erfahrungen haben die HSC-Anleger gemacht und wie sieht ihre jetzige Bewertung ihrer Kapitalanlage aus? Ist die Kapitalanlage seriös?

Die HSC-Anleger konnten sich ab 2007 unmittelbar als Kommanditist oder über einen Treuhandkommanditisten mit einer Mindestsumme von 7.500 Euroan dem Dachfonds HSC Aufbauplan VII Schiff GmbH & Co. KG beteiligen. Nach einer Einmalzahlung, sollten die HSC-Anleger monatliche Raten erbringen, die dann von dem Dachfonds HSC Aufbauplan VII Schiff GmbH & Co. KG in verschiedene Zielfonds (mittelbare Beteiligung an 36 Schiffen) investiert werden.

Die Investitionsphase sollte bis Ende 2014 abgeschlossen sein, anschließend sollte die Ausschüttungsphase beginnen. So die Versprechungen, wie es tatsächlich lief, wissen die HSC-Zeichner am besten.

Schauen wir uns die Bilanz des Jahres 2014 an, die erst im Februar 2016 von der HSC Fonds Verwaltungsgesellschaft mbH für die HSC Aufbauplan VII Schiff GmbH & Co. KG veröffentlicht wurde.

Noch im Jahre 2013 werden im Anlagevermögen der HSC Aufbauplan VII Schiff GmbH & Co. KG noch Finanzanlagen in Höhe von 30.568.973 Euro ausgewiesen. Schaut man auf das Geschäftsjahr 2014 sind die Finanzanlagen auf einen Wert von 18.177.836 Euro abgestürzt. Wo sind die 12.391.137 Euro des Finanzanlagevermögens geblieben?

Hier findet sich im Jahresabschluss 2014 der HSC Aufbauplan VII Schiff GmbH & Co. KG nur die lapidare Erklärung: „Das Finanzanlagevermögen umfasst Beteiligungen an diversen Zielfonds. Zum Bilanzstichtag wurden einige Zielfondsbeteiligungen auf ihre niedrigeren beizulegenden Werte abgeschrieben, da die Zielfondsbeteiligungen voraussichtlich dauerhaft in ihrem Wert gemindert sind.“

Was bedeutet das und wie sollen HSC-Anleger dies bewerten? Hier wurden die HSC-Anlegergelder in diverse HCI-Schiffsfonds investiert und offenkundiger Weise wurden hier HSC-Anlegergelder versenkt. Die HCI-Schiffsfonds haben stark an Wert verloren und so sind gut 12 Millionen der Anleger der HSC Aufbauplan VII Schiff GmbH & Co. KG futsch.

Nunmehr wird klar: Die Schiffsfondsbeteiligungen im HSC Aufbauplan VII Schiff GmbH & Co. KG sind eine hoch spekulative Anlage mit erheblichen unternehmerischen Risiken, bei der auch mit dem Totalverlustrisiko und Insolvenz gerechnet werden muss. Für Anleger mit dem Anlageziel „Altersvorsorge“ sind geschlossene Fonds und damit auch Schiffsfondsbeteiligungen nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs generell nicht geeignet und hätten von vornherein gar nicht empfohlen werden dürfen.

Ungewiss ist auch, ob die Anlageberater, auch der Banken und Sparkassen, die HSC-Anleger ordnungsgemäß über die Risiken ihrer Anlage aufgeklärt haben.

Aber es gibt Hoffnung für Anleger der HSC Aufbauplan VII Schiff GmbH & Co. KG! So hat sich das Landgericht Köln bereits mit dem HSC Aufbauplan VII Schiff GmbH & Co. KG befasst und kam nach der Beweisaufnahme zu der Erkenntnis, dass die Sparkasse nicht über das Totalverlustrisiko aufgeklärt hat. Wegen dieser unterlassenen Aufklärung wurde die Sparkasse vom LG Köln zum Schadenersatz verurteilt. Dies ist ein Urteil des Landgerichts Köln, welches den Anlegern der HSC Aufbauplan VII Schiff GmbH & Co. KG Mut machen sollte!

Was können nun die Anleger der HSC Aufbauplan VII Schiff GmbH & Co. KG tun? Sind die Anleger nicht anleger-und objektgerecht beraten worden, so haben sie nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes Anspruch auf Schadenersatz. Nach Rückübertragung ihres Fondsanteils erhalten die Anleger ihre geleisteten Einzahlungen zurück. Die Anleger sollten schnell handeln und ihre Ansprüche prüfen lassen.

 

PS: Um Rechtssicherheit zu erhalten, bieten wir Ihnen an, eine Ersteinschätzung Ihres Falles vornehmen zu lassen. Diese Ersteinschätzung ist, in Erfüllung unserer satzungsgemäßen Aufgaben, kostenlos. Sie erfahren, ob Sie Erfolgsaussichten haben und wenn ja, welche Kosten Ihnen gerichtlich bzw. außergerichtlich entstehen würden. Wenn Sie an der Ersteinschätzung Interesse haben, füllen Sie bitte denFragebogen aus. Sie erhalten damit eine Entscheidungsgrundlage!