Hilfe bei Anlagebetrug - Was ist zu tun?
Immer mehr betrogene Anleger sind verzweifelt, weil sie betrügerischen Finanzdienstleistern im Internet ihr Geld anvertraut haben. Sind Sie Opfer eines Anlagebetruges geworden? Sie brauchen Hilfe? Wohin sollen sich Anleger wenden? Hilfe bei Anlagebetrug und was tun? Mehr Informationen dazu, erhalten Sie in dem folgenden Beitrag: Hilfe bei Anlagebetrug - Was ist zu tun?
Hilfe bei Anlagebetrug: Wirtschaftskriminalität
Anlagebetrug, Kapitalanlagebetrug, Wertpapierbetrug, Prospektbetrug und vieles mehr, sind Anlagedelikte und somit ein Teil der Wirtschaftskriminalität. Hierbei werden Anleger am Kapitalmarkt getäuscht und um ihr Geld gebracht. Viele Opfer sind unerfahren im Online-Trading. Das nutzen die psychologisch top geschulten Cyberkriminellen für ihre Machenschaften aus, um sich selbst zu bereichern. Sie bringen die eingesammelten Gelder Ihrer Opfer dann auf Konten im Ausland.

Hilfe bei Anlagebetrug: Wie erkenne ich einen Anlagebetrug? Seien Sie misstrauisch!
Viele windige Gestalten der Finanzszene erstellen im Internet eine vertrauenswürdige Website, die nicht selten auch auf den sozialen Netzwerken beworben wird, oft sogar mit Hilfe von Prominenten, als ein besonders anziehendes Lockmittel, jedoch nur auf den ersten Blick! Vorsicht Anlagebetrug!
Hilfe bei Anlagebetrug: ein Blick hinter die Kulissen
Mit der Tarnung einer seriösen Traiding –Plattform, agieren im Hintergrund Anlagebetrüger, die oft aus Call-Centern die Anleger mit Tricks und Raffinesse um ihr Geld bringen. Ein Spiel, das aus Vertrauen erschleichen und Druck aufbauen besteht, wird dem unerfahrenen Anleger meist zum Verhängnis. Ist genug Geld eingezahlt, wird er rausgekickt. Aus ist das Spiel vom großen Geld! Die hoch spekulativen Finanzprodukte und Kryptowährungen der Trader entpuppten sich als ein wohldurchdachter und geplanter Anlagebetrug. Auf der Suche nach den Tätern, wird man nun feststellen, dass die Hochglanz Website oder der Hochglanz-Prospekt, mehr Schein als Sein war. Der Sitz ist oft im Ausland, Taiwan oder Hongkong sind beliebte Hotspots. Für den Laien ein unüberschaubares Geflecht an Firmenverstrickungen. Ein weiteres Indiz ist das Fehlen oder die Unvollständigkeit des Impressums auf der Website. Allein das sollte schon ein Warnhinweis sein. Häufig sitzen die Betrüger jedoch vor der Tür, denn für einen Experten ist es ein Leichtes, mit im Ausland registrierten Internetseiten, Adressen und Telefonnummern in den Hauptstädten des Tradings, ein weltweites Netzwerk vorzutäuschen.
Hilfe bei Anlagebetrug: Was ist zu tun? Zuständigkeiten
Ja, Anlagebetrug ist eine Straftat! Sie können eine Strafanzeige erstatten.
Es gibt mit § 264 a einen eigenen Straftatbestand des Kapitalanlagebetruges im deutschen Strafgesetzbuch (StGB). Nach unserer Kenntnis sind die örtlichen Polizeibehörden und Staatsanwaltschaften mit den Ermittlungen auf dem Gebiet der Wirtschaftskriminalität jedoch überfordert, da hauptsächlich die Akteure auch im Ausland agieren.
Nur mit einer der Strafanzeige gegen den Anlagebetrüger bekommt der Anleger ohnehin nicht sein Geld zurück. Hier ist noch ein besonderes Verfahren notwendig, das sogenannte Adhäsionsverfahren, um die betrogenen Anleger zu entschädigen.
Hilfe bei Anlagebetrug: Was wir Ihnen raten.
Lassen Sie sich als Opfer eines Anlagebetruges unbedingt von Experten beraten! Informieren Sie sich auch auf den internationalen und europäischen Warnlisten der Finanzaufsichtsbehörden über unseriöse Unternehmen.Schalten Sie gegeben falls einen Rechtsanwalt auf dem Gebiet des Anlegerschutzes ein, um mit ihm die nächsten zielführenden Schritte zu planen. Das Ziel ist die Rückgewinnung des Geldes der Anleger!
Sie fühlen sich als Opfer eines Anlagebetruges? Sie brauchen Hilfe bei einem Anlagebetrug? Dann sollten Sie schnell handeln und ihre Ansprüche prüfen lassen!Um Rechtssicherheit zu erhalten, bieten wir Ihnen an, eine Ersteinschätzung Ihres Falles vornehmen zu lassen. Diese Ersteinschätzung ist, in Erfüllung unserer satzungsgemäßen Aufgaben, kostenlos. Sie erfahren, ob Sie Erfolgsaussichten haben und wenn ja, welche Kosten Ihnen gerichtlich bzw. außergerichtlich entstehen würden. Wenn Sie an der Ersteinschätzung Interesse haben, füllen Sie bitte den Fragebogen aus. Sie erhalten damit eine Entscheidungsgrundlage!