HCI Shipping Select XXIV – Erschreckende Bilanzen 2015!

Letzte Chance zum Ausstieg für HCI-Anleger!

Was ist denn nun tatsächlich mit dem HCI Shipping Select XXIV los? Welche Möglichkeiten zum Fondsausstieg haben HCI-Anleger? Kündigung, Widerruf oder Schadenersatz? Droht die Verjährung der Ansprüche im Jahre 2017? Man kann gut verstehen, wenn sich HCI-Anleger immer wieder diese Fragen stellen.

Lassen wir Zahlen, Daten und Fakten sprechen! Bevor wir uns allerdings die erschreckenden Bilanzen 2015 genauer ansehen, sollten wir gemeinsam noch einen kurzen Blick in die Vergangenheit werfen.

Im Jahre 2007 wurde durch die HCI Capital AG (nunmehr firmierend Ernst Russ AG) der HCI Shipping Select XXIV aufgelegt. Die HCI-Anleger konnten sich direkt an vier Zielgesellschaften beteiligen:

 

  • Köpping Reedereigesellschaft MS "Lantau Bay" mbH & Co. KG
  • Köpping Reedereigesellschaft MS "Lantau Beach" mbH & Co. KG
  • Köpping Reedereigesellschaft MS "Lantau Breeze" mbH & Co. KG
  • Köpping Reedereigesellschaft MS "Lantau Bridge" mbH & Co. KG

 

Leider hat sich der HCI Shipping Select XXIV überhaupt nicht nach den Erwartungen der HCI-Anleger entwickelt. So wurden die versprochenen Ausschüttungen nicht prospektgemäß geleistet und die HCI-Anleger schwer enttäuscht. Die HCI-Anleger erhielten immer wieder Hiobsbotschaften und mussten die schlechten Erfahrungen anderer Schiffsfondsinvestoren teilen.

Schauen wir uns nun aber einmal genauer die Bilanzen der Beteiligungsgesellschaften an und machen einen Faktencheck. Dabei muss man allerdings berücksichtigen, dass Ende 2016 gerade erst einmal die Bilanzen des Jahres 2015 veröffentlicht wurden. Und nun sind wir schon im Geschäftsjahr 2017! Sei es drum, der Blick in die Bilanzen 2015 ist erschreckend genug!

Lassen wir uns aber von den vielen Zahlen nicht abschrecken und beginnen bei der Köpping Reedereigesellschaft MS "Lantau Bay" mbH & Co. KG. Hier sind in der Bilanz 2015 Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten in Höhe von 15.342.539,30 Euro ausgewiesen, bei denen sich die Bank durch eine erstrangige Schiffshypothek abgesichert hat. Dem steht allerdings nur ein Sachanlagevermögen von 6.242.052 Euro gegenüber. Das heißt, das Schiff ist nur noch gut 6 Millionen Euro wert, aber soll als Sicherheit für Kredite in Höhe von mehr als 15 Millionen Euro dienen!

Und wie ist die Lage bei der Köpping Reedereigesellschaft MS "Lantau Beach" mbH & Co. KG? Auch hier in der Bilanz 2015 Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten in Höhe von 15.950.512,01 Euro und ein Seeschiff mit einem Sachanlagewert von 6.245.058 Euro! Und weiter zur Köpping Reedereigesellschaft MS "Lantau Breeze" mbH & Co. KG! Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten betragen 16.228.282,95 Euro, aber der Wert des Seeschiffes beträgt nur noch 6.276.584,00 Euro.

Und last but not least der Blick in die Bilanz 2015 der Köpping Reedereigesellschaft MS "Lantau Bridge" mbH & Co. KG. Der Wert des Seeschiffes beträgt 6.284.706 Euro und hier bestehen Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten von 16.557.201,01 Euro. Mithin könnte bei einer Verwertung des Schiffes möglicherweise nicht einmal das Darlehen getilgt werden! Im Übrigen hat sich die Bank zusätzlich auch noch durch die Abtretung der Charter- und Versicherungsansprüche abgesichert!

Und die HCI-Anleger? Sie finden in den Bilanzen 2015 auch noch den Bilanzposten „nicht durch Vermögenseinlagen gedeckter Verlustanteil Kommanditisten“. Kommanditisten, das sind die HCI-Anleger! Nicht durch Vermögenseinlagen gedeckter Verlustanteil? Und dann kommen die besorgniserregenden Millionensummen: MS "Lantau Bay" 9.287.144,83 Euro, MS "Lantau Beach" 9.849.665,33 Euro, MS "Lantau Breeze" 10.404.541,99 Euro und MS "Lantau Bridge" 10.773.247,42 Euro! Zusammen über 40 Millionen!

Dies ist wahrlich eine erschreckende Erkenntnis und sollte den HCI-Anlegern zu denken geben. War das Geschäftsjahr 2016 noch schlimmer? Womit müssen die HCI-Anleger noch rechnen? Wie soll man dies bewerten? Zu welchem Urteil werden die HCI-Anleger kommen?

Demzufolge befinden sich die HCI-Anleger in einer bedrohlichen Situation und müssen feststellen, dass sich die Risiken ihrer unternehmerischen Beteiligung verwirklichen, obwohl ihnen der Schiffsfonds oftmals als sichere Anlage empfohlen wurde.

Nunmehr wird klar: Die Schiffsfondsbeteiligung ist eine hoch spekulative Anlage mit erheblichen unternehmerischen Risiken, bei der auch mit dem Totalverlustrisiko und Insolvenz gerechnet werden muss. Für Anleger mit dem Anlageziel „Altersvorsorge“ sind geschlossene Fonds und damit auch Schiffsfonds nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs generell nicht geeignet und hätten von vornherein gar nicht empfohlen werden dürfen.

Die Anteile des Fonds wurden u.a. durch Banken vertrieben, die dafür Provisionen erhalten haben. Folgt man der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (sog. Kick-Back-Rechtsprechung) muss die Bank, wenn sie den Kunden nach den Kriterien der anleger-und objektgerechten Beratung beraten will, über Höhe ihrer Rückvergütung aufklären, die sie von der Fondsgesellschaft erhält. Der Anleger ist erst dann in der Lage, Interessenkonflikte der Bank zu erkennen.

Ungewiss ist auch, ob die Anlageberater die HCI-Anleger ordnungsgemäß über die Risiken ihrer Anlage aufgeklärt und den Prospekt übergeben haben. Ob dies in der Vergangenheit geschehen ist, ist sehr fraglich und im Einzelfall zu prüfen.

Was können nun die Anleger des HCI Shipping Select XXIV tun? Sind die Anleger nicht anleger-und objektgerecht beraten worden, so haben sie nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes Anspruch auf Schadenersatz. Nach Rückübertragung ihres Fondsanteils erhalten die Anleger ihre geleisteten Einzahlungen zurück.

Hierbei können HCI-Anlegern auch wichtige Urteile zu Schiffsfondsbeteiligungen helfen. So wurde vom Landgericht Itzehoe zuletzt in einem Urteil festgestellt, dass der Anlegerberater in Bezug auf die Fondsbeteiligung an der HCI Shipping Select XXIV seine Beratungspflichten verletzt hat und mithin die Bank zur Rückabwicklung der Fondsbeteiligung verurteilt wurde. Das ist ein Urteil, das HCI-Anlegern Mut machen sollte!

Da auch beim HCI Shipping Select XXIV nach 10 Jahren die absolute Verjährung der Ansprüche droht und die Frist auf den Tag genau berechnet (Fondsbeitritt) wird, sollten Anleger schnell handeln und ihre Ansprüche prüfen lassen!

 

PS: Um Rechtssicherheit zu erhalten, bieten wir Ihnen an, eine Ersteinschätzung Ihres Falles vornehmen zu lassen. Diese Ersteinschätzung ist, in Erfüllung unserer satzungsgemäßen Aufgaben, kostenlos. Sie erfahren, ob Sie Erfolgsaussichten haben und wenn ja, welche Kosten Ihnen gerichtlich bzw. außergerichtlich entstehen würden. Wenn Sie an der Ersteinschätzung Interesse haben, füllen Sie bitte den Fragebogen aus. Sie erhalten damit eine Entscheidungsgrundlage!