Grüezi-Schrottimmobilien-Prozess, 34. Verhandlungstag
Stand: 07.12.2015
Grüezi-Schrottimmobilien-Prozess (34. Verhandlungstag)! – Abberufungsantrag der Verteidigung abgelehnt! – Staatsanwältin kann weiterarbeiten!
Nach dem etwas turbulenten 33. Verhandlungstag hatten sich die Verfahrensbeteiligten auch am 34. Verhandlungstag wieder im Schwurgerichtssaal 700 des Kriminalgerichts Moabit eingefunden.
Zu Beginn des Verhandlungstages wurde wieder routinemäßig die Präsenz der Verfahrensbeteiligten überprüft und schon ging es los.
Zuerst wurde durch die Strafkammer der Abberufungsantrag der Verteidiger von Marian B. von Verhandlungstag 33 abgelehnt. Sie hatten die Abberufung der Sitzungsvertreterin der Staatsanwaltschaft beantragt. Durch den Vorsitzenden wurde ausführlich begründet, weshalb der Antrag der Verteidigung abzulehnen war. Der Antrag sei nicht begründet und nicht durch Tatsachen belegt. Der Angeklagte Marian B. sei nicht in seinen Rechten verletzt.
Diese Anträge sind vermutlich Teil einer Konfliktverteidigungsstrategie, bei der regelmäßig diverse Anträge gestellt werden. Diese müssen dann jedes Mal mühsam von der Strafkammer beschieden werden. Hier ist äußerste Sorgfalt erforderlich, um eventuelle Revisionsgründe zu vermeiden.
Dies betrifft auch einen Antrag der Verteidiger von Roman D. Hier wurde am 31. Verhandlungstag ein Antrag gestellt, einen Gutachter zu bestellen. Durch die Staatsanwaltschaft wird noch keine Erklärung zum Antrag der Gutachterbestellung abgegeben. Auch die Strafkammer stellt diesen Antrag vermutlich weiter zurück, da sie sich in diesem frühen Verfahrensstand, noch nicht auf einen Gutachtenauftrag festlegen will. Der Verteidiger hätten sonst jederzeit die Möglichkeit Befangenheitsanträge zu stellen, wenn auch nur die Vermutung einer Vorverurteilung der Angeklagten im Raum stünde. Deshalb wird die Bescheidung dieses Antrags zurückgestellt.
Nach diesem Auftakt wird das Beweisprogramm mit Zeugenvernehmungen weiter abgearbeitet.
Der erste Zeuge des Tages ist trotz ordnungsgemäßer Ladung nicht erschienen und erhält sofort ein Ordnungsgeld in Höhe von 300 Euro, ersatzweise Ordnungshaft. Ebenso wird die polizeiliche Vorführung angeordnet.
Der zweite Zeuge war nur kurz als Makler tätig. Er hat zwei Eigentumswohnungen an einen der Angeklagten verkauft. Diese Wohnungen sollten dann weiterverkauft werden. Nach wenigen Minuten wurde der Zeuge unvereidigt entlassen.
Der nächste Zeuge des Tages war schon einmal durch ein unentschuldigtes Fehlen aufgefallen und auch diesmal fehlte er zuerst. Seine Vorführung wurde angeordnet und sofort auch in die Wege geleitet. Und wie durch ein Wunder erschien der Zeuge im Verhandlungssaal. Der Zeuge hatte eine Wohnung gekauft und wurde nun durch den Vorsitzenden nach den Details dieses Wohnungskaufes befragt. Dabei zeigte er erstaunliche Erinnerungslücken. So wurden ihm diverse Schriftstücke vorgehalten, die er zwar unterschrieben hatte, aber gleichwohl angeblich nicht kannte. Vorab wurde dem Zeugen ein Darlehen gewährt, damit er seine Konsumentenkredite ablösen konnte. Versprochen wurde ihm eine Belastung von ca. 100 Euro im Monat. Wäre die Belastung höher gewesen, dann hätte er den Kaufvertrag nicht geschlossen. Nunmehr hat er allerdings eine monatliche Zuzahlung von mehreren hundert Euro. Der Vertrag beim Notar wurde ganz schnell vorgelesen und war für den Zeugen „Fachchinesisch“. Er hat nur wenig verstanden und sich gleichwohl der sofortigen Zwangsvollstreckung in sein gesamtes Vermögen unterworfen. Einen Kreditvertrag zur Finanzierung der Wohnung hatte er wohl da noch nicht abgeschlossen. Interessanterweise wurde im Kreditvertrag eine angebliche Eigennutzung aufgenommen, obwohl diese Absicht beim Zeugen nicht bestand. Auch über einen Besuch bei der Firma Grüezi berichtete er und hatte Interessantes über die Rolle und Stellung von Roman D. im Unternehmen auszusagen. Da die Zeit weit vorangeschritten war, wurde beschlossen, die Vernehmung des Zeugen am nächsten Verhandlungstag fortzusetzen.
Die Sitzung wird am 30.11.2015 um 9:15 Uhr im Saal 700 fortgesetzt und wir werden weiter berichten.