German Pellets GmbH-Gläubigerversammlungen im Juli 2016! – Wahl eines „gemeinsamen Vertreters“ - Was Anleihen- und Genussrechts-Gläubiger jetzt tun können!
Das German Pellets-Insolvenzverfahren schreitet voran, allerdings sind die Neuigkeiten ernüchternd.
Und nun noch zur Gläubigerversammlung nach Schwerin, werden sicher die Anleger der German Pellets GmbH fragen. Ca. 10.000 Anleger haben über 200 Millionen Euro investiert und stehen nun vor einem Scherbenhaufen. Was mag noch übrig sein von den Millionen? Wo sind die Gelder hingeflossen? Wird der German Pellets-Boss Peter L. erscheinen?
Ob diese drängenden Fragen allerdings zur Gänze auf den angesetzten Gläubigerversammlungen beantwortet werden, darf bezweifelt werden.
Die Tagesordnung der Gläubigerversammlungen ist denkbar knapp. Zuerst wird die Insolvenzverwalterin Bettina Schmudde einen Kurzbericht zum Stand des Insolvenzverfahrens der German Pellets GmbH abgeben. Eine Beschlussfassung ist damit nicht verbunden.
Danach ist die Wahl eines gemeinsamen Vertreters vorgesehen. Wie heißt es so schön exemplarisch in der Tagesordnung: „Die Gläubiger der Inhaber-Schuldverschreibung 2013/2018 können durch Mehrheitsbeschluss zur Wahrnehmung ihrer Rechte im Insolvenzverfahren einen gemeinsamen Vertreter für alle Gläubiger der Inhaber-Schuldverschreibung 2013/2018 bestellen, der allein berechtigt und verpflichtet ist, die Rechte der Gläubiger der Inhaber-Schuldverschreibung 2013/2018 im Insolvenzverfahren geltend zu machen.“
Weiter liest man: „Die Gläubigerversammlung ist beschlussfähig, wenn ein Anleihegläubiger anwesend oder vertreten ist. Beschlüsse, die mit der erforderlichen Mehrheit gefasst wurden, sind für alle Gläubiger bindend, auch wenn sie an der Beschlussfassung nicht mitgewirkt oder gegen den Beschlussvorschlag gestimmt haben.“ Es bleibt zu hoffen, dass mehr als ein Anleihegläubiger den Weg nach Schwerin findet.
Man kann gespannt sein, ob diese Wahlen der gemeinsamen Vertreter bei der German Pellets GmbH reibungslos über die Bühne gehen werden.
Der ein oder andere leidgeprüfte Anleger wird sich mit Schaudern erinnern, welche Konfusion bei einem anderen Insolvenzkomplex herrschte. Beim Stichwort Infinus bzw. Future Business KGaA klingeln die Alarmglocken. Hier wurde die Wahl des gemeinsamen Vertreters angefochten und jetzt muss der Bundesgerichtshof über die Rechtmäßigkeit der Wahl entscheiden. Das sind sicher überaus negative Erfahrungen, die die Anleger nie machen wollten. Aber dieses Schicksal bleibt den Anleihen- und Genussrechtsgläubigern der German Pellets GmbH hoffentlich erspart.
Nun also sind die Anleihen- und Genussrechtsgläubiger zu Gläubigerversammlungen der German Pellets GmbH eingeladen und zwar an folgenden Terminen:
• Anleihe 2011/16 über 80 Millionen € mit einer Fälligkeit am 01.04.2016 (ISIN DE000A1H3J67) – Gläubigerversammlung am 05.07.2016
• Anleihe 2013/18 über 72 Millionen € mit einer Fälligkeit am 10.07.2018 (ISIN DE000A1TNAP7) - Gläubigerversammlung am 06.07.2016
• Anleihe 2014/19 über 100 Millionen € mit einer Fälligkeit am 28.11.2019 (ISIN DE000A13R5N7) - Gläubigerversammlung am 07.07.2016
• Genussschein 2015 über rund 13,5 Millionen € (ISIN DE000A141BE2) - Gläubigerversammlung am 08.07.2016
Aber dies ist nur ein Etappenziel des Insolvenzverfahrens.
Die reguläre Gläubigerversammlung des Insolvenzverfahrens (AG Schwerin AZ 580 IN 64/16) der German Pellets GmbH findet am 05.10.2016 um 10:30 Uhr in der Sport- und Kongresshalle Schwerin statt. Dies ist der sogenannte Berichtstermin. Hier wird Insolvenzverwalterin Schmudde hoffentlich umfassend Bericht erstatten. Ebenso erfolgt dort die Beschlussfassung über die eventuelle Wahl eines anderen Insolvenzverwalters, die Wahl eines Gläubigerausschusses sowie über die in den §§ 66ff. Insolvenzordnung (InsO) normierten bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters. Die Gläubiger können schon jetzt gespannt sein. Es ist nun an Insolvenzverwalterin Bettina Schmudde Licht weiter ins Dunkel zu bringen und die Gläubiger der German Pellets GmbH über den Fortgang des Insolvenzverfahrens zu informieren. Das ist allerdings nur der Anfang!
Nun ermittelt auch noch die Staatsanwaltschaft Rostock gegen den Gründer und Geschäftsführer der German Pellets GmbH. Bei der Staatsanwaltschaft sollen Strafanzeigen eingegangen sein, die nunmehr bei der Schwerpunktabteilung für Wirtschaftsstrafsachen bearbeitet werden. Weitere mögliche Delikte werden im Rahmen von Insolvenzverfahren ohnehin geprüft. Es wird sich zeigen, ob sich aus dem Fall auch ein großer Wirtschaftskrimi entwickelt. Allerdings gilt auch hier natürlich der strafrechtliche Grundsatz der Unschuldsvermutung.
Gleichwohl sind die Anleger weiter mit einer Vielzahl von brennenden Fragen konfrontiert. Welche Rolle spielt die Insolvenzverwalterin? Wie kann ich meine Insolvenzforderung anmelden? Sollte ein gemeinsamer Vertreter bestellt werden? Kann ich meine Forderungen nur beim gemeinsamen Vertreter anmelden? Welche Rolle spielen die strafrechtlichen Ermittlungen für mich? Wer kommt als Haftungsadressat noch in Frage? Haften die Initiatoren mit ihrem Privatvermögen? Müssen die Vermittler Schadensersatz leisten? Fragen über Fragen?
Die Anleger sollten schnell handeln und ihre Ansprüche prüfen lassen.
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