German Pellets GmbH im Insolvenzverfahren! – Schlechte Erfahrungen der Anleger!
Was Anleihen- und Genussrechts-Gläubiger jetzt tun können!
„Ist der Ofen nun aus?“ werden sich viele German-Pellets-Anleger fragen. German Pellets bezeichnete sich gern selbst, als einen der größten Hersteller und Anbieter von Holzpellets weltweit. Pellets wurden produziert und europaweit für die Wärmeproduktion und Stromerzeugung vertrieben. German Pellets fungierte auch als Händler für Pellets. Ebenso wurde auch Biomassestrom erzeugt und ins öffentliche Netz eingespeist.
In der letzten Konzernbilanz von 2013 wurden dreifache Millionenumsätze ausgewiesen. Die im Jahr 2004 gegründete Firma expandierte stark und versuchte dieses Wachstum mit der Ausgabe von Anleihen zu finanzieren. Auch hier wurden wieder Millionen von € von Anlegern eingeworben. Im Einzelnen wurde folgende Anleihen emittiert:
• Anleihe 2011/16 über 80 Millionen € mit einer Fälligkeit am 01.04.2016 (ISIN DE000A1H3J67)
• Anleihe 2013/18 über 72 Millionen € mit einer Fälligkeit am 10.07.2018 (ISIN DE000A1TNAP7)
• Anleihe 2014/19 über 100 Millionen € mit einer Fälligkeit am 28.11.2019 (ISIN DE000A13R5N7)
Ebenso wurden Genussscheine emittiert:
• Genussschein 2015 über rund 13,5 Millionen € (ISIN DE000A141BE2)
Ca. 10.000 Anleger sollen einen Betrag von über 200 Millionen € investiert haben.
Allerdings häuften sich in letzter Zeit die Probleme massiv. Die im April 2016 fällige Anleihe sollte restrukturiert werden, da die fristgerechte Rückzahlung gefährdet war. Das Unternehmen teilte mit, dass 52 Millionen € zur Bedienung des Bonds fehlen sollen. Für den 10.02.2016 hatte die German Pellets noch zu einer Gläubigerversammlung geladen, die kurzfristig wieder abgesagt werden musste.
Mithin kam es zu erheblichen Kursstürzen bei den Anleihen. Erst verkauften nur einzelne Anleger, doch aufgrund der mangelhaften Informationspolitik der German Pellets sank das Vertrauen in die Anleihen immer weiter.
Mittlerweile überschlagen sich die Ereignisse.
Als scheinbar nichts mehr ging, wurde von der Firma German Pellets GmbH ein Antrag auf Eigeninsolvenz gestellt. Hier wäre die schuldnerische Firma nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens befugt, unter der Aufsicht eines Sachwalters die Insolvenzmasse zu verwalten und über sie zu verfügen. Hierbei dürfen allerdings keine Umstände bekannt sein, die erwarten lassen, dass die Anordnung der Eigenverwaltung zu Nachteilen für die Gläubiger führen wird. Allerdings ist die German Pellets-Firmengruppeextrem verschachtelt und weist eine Vielzahl von Firmen im In- und Ausland auf. Mithin weist ein mögliches Insolvenzverfahren eine große Komplexität auf.
Der Antrag auf Eigenverwaltung in Insolvenzverfahren wurde vom Insolvenzgericht in Schwerin geprüft und abgelehnt.
Nunmehr befindet sich die Firma German Pellets GmbH im Insolvenzverfahren. Beim Amtsgericht Schwerin wurde am 10.02.2016 im Insolvenzeröffnungsverfahren angeordnet, dass Rechtsanwältin Bettina Schmudde aus Hamburg von der Kanzlei White & Case als vorläufige Insolvenzverwalterin bestellt wird. Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam.
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin (German Pellets GmbH) zu zahlen.
Das Insolvenzverfahren wird am Amtsgericht Schwerin unter dem Aktenzeichen 580 IN 64/16 geführt.
Die vorläufige Insolvenzverwalterin muss nun prüfen, ob eine Geschäftsfortführung möglich ist und welche Sanierungsoptionen bestehen könnten.
Es ist nun an Insolvenzverwalterin Bettina Schmudde Licht ins Dunkel zu bringen und die Gläubiger der German Pellets GmbH über den Fortgang des Insolvenzverfahrens zu informieren. Das ist allerdings nur der Anfang!
Nun ermittelt auch noch die Staatsanwaltschaft Rostock gegen den Gründer und Geschäftsführer der German Pellets GmbH. Bei der Staatsanwaltschaft sollen Strafanzeigen eingegangen sein, die nunmehr bei der Schwerpunktabteilung für Wirtschaftsstrafsachen bearbeitet werden. Weitere mögliche Delikte werden im Rahmen von Insolvenzverfahren ohnehin geprüft. Es wird sich zeigen, ob sich aus dem Fall auch ein großer Wirtschaftskrimi entwickelt. Allerdings gilt auch hier natürlich der strafrechtliche Grundsatz der Unschuldsvermutung.
Gleichwohl sind die Anleger weiter mit einer Vielzahl von brennenden Fragen konfrontiert. Was passiert, wenn sich herausstellt, dass die German Pellets GmbH pleite ist und das Insolvenzverfahren eröffnet wird? Welche Rolle spielt die Insolvenzverwalterin? Wie kann ich meine Insolvenzforderung anmelden? Sollte ein gemeinsamer Vertreter bestellt werden? Welche Rolle spielen die strafrechtlichen Ermittlungen für mich? Wer kommt als Haftungsadressat noch in Frage? Haften die Initiatoren mit ihrem Privatvermögen? Müssen die Vermittler Schadensersatz leisten? Fragen über Fragen?
Die Anleger sollten schnell handeln und ihre Ansprüche prüfen lassen.
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