FHH Fonds Nr. 40 MS "Antofagasta" GmbH & Co. KG – Insolvenzverfahren!

So können FHH-Fonds-Anleger den Totalverlust verhindern!

„Wer ist wohl der nächste Insolvenzfonds?“, werden sich wohl viele FHH-Fonds-Anleger ängstlich fragen. Leider gibt es regelmäßige Hiobsbotschaften von den FHH-Schiffsfonds und diesmal hat es die FHH Fonds Nr. 40 MS "Antofagasta" GmbH & Co. KG erwischt.

Allerdings mehrten sich die Krisenzeichen schon lange! Millionenverluste mussten bilanziert werden und von den Versprechungen der Anlageberater wurde leider keines eingelöst. So bleiben von den Werbeworten im Prospekt nur schlechte Erinnerungen. Dies ist eine miese Erfahrung und nicht seriös!

Nun hat also der Insolvenzverwalter das Kommando auf der Brücke der FHH Fonds Nr. 40 MS "Antofagasta" GmbH & Co. KG übernommen. Ein Schock für die FHH-Fonds-Anleger!

Nunmehr befindet sich die Firma FHH Fonds Nr. 40 MS "Antofagasta" GmbH & Co. KG im Insolvenzverfahren. Beim Amtsgericht Hamburg wurde am 03.03.2017 im Insolvenzeröffnungsverfahren angeordnet, dass Rechtsanwalt Dr. Tjark Thiesals vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt wird. Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam.

Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen.

Das Insolvenzverfahren wird am Amtsgericht Hamburg unter dem Aktenzeichen 67b IN 53/17 geführt.

Es ist nun an Insolvenzverwalter Dr. Thies Licht ins Dunkel zu bringen und die Gläubiger der FHH Fonds Nr. 40 MS "Antofagasta" GmbH & Co. KG über den Fortgang des Insolvenzverfahrens zu informieren.

Was sind die Hintergründe der Insolvenz der FHH Fonds Nr. 40 MS "Antofagasta" GmbH & Co. KG und wie sollen Anleger dies bewerten? Daraus ergibt sich eine Vielzahl von drängenden Fragen nach den nächsten Schritten!

Wie arbeitet der vorläufige Insolvenzverwalter? Kann ich meine Forderungen bei ihm anmelden? Kann der Insolvenzverwalter Ausschüttungen von mir zurückfordern und mich dafür verklagen? Wer kommt als Haftungsadressat noch in Frage? Haften die Initiatoren mit ihrem Privatvermögen? Bin ich über die Risiken meiner Schiffsfondsbeteiligung ordnungsgemäß aufgeklärt worden und wen kann ich für meine erheblichen Verluste verantwortlich machen? Müssen die VermittlerSchadensersatz leisten? Fragen über Fragen!

Die Schiffsfondsbeteiligung ist eine hoch spekulative Anlage mit erheblichen unternehmerischen Risiken, bei der auch mit dem Totalverlustrisiko und Insolvenz gerechnet werden muss. Für Anleger mit dem Anlageziel „Altersvorsorge“ sind geschlossene Fonds und damit auch Schiffsfonds nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs generell nicht geeignet und hätten von vornherein gar nicht empfohlen werden dürfen.

Demzufolge befinden sich die Anleger in einer unerfreulichen Situation und müssen feststellen, dass sich die Risiken ihrer unternehmerischen Beteiligung verwirklichen, obwohl ihnen der Schiffsfonds als sichere Anlage empfohlen wurde. Vielmehr müssen sie jetzt sogar mit dem Totalverlustrisiko rechnen.

Was können nun die Anleger der FHH Fonds Nr. 40 MS "Antofagasta" GmbH & Co. KG tun? Sind die Anleger nicht anleger-und objektgerecht beraten worden, so haben sie nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes Anspruch auf Schadenersatz. Nach Rückübertragung ihres Fondsanteils erhalten die Anleger ihre geleisteten Einzahlungen zurück. Die Anleger sollten schnell handeln und ihre Ansprüche prüfen lassen!

 

PS: Um Rechtssicherheit zu erhalten, bieten wir Ihnen an, eine Ersteinschätzung Ihres Falles vornehmen zu lassen. Diese Ersteinschätzung ist, in Erfüllung unserer satzungsgemäßen Aufgaben, kostenlos. Sie erfahren, ob Sie Erfolgsaussichten haben und wenn ja, welche Kosten Ihnen gerichtlich bzw. außergerichtlich entstehen würden. Wenn Sie an der Ersteinschätzung Interesse haben, füllen Sie bitte den Fragebogen aus. Sie erhalten damit eine Entscheidungsgrundlage!