Expert Plus GmbH (Queensgold)- – Insolvenzverfahren! – Was Anleger jetzt noch tun können!

„Queensgold“ – Ein klangvoller Name, aber leider ohne Substanz! Queensgold-Anleger sind wohl noch immer geschockt, wie die Firma Expert Plus GmbH in der Pleite landen konnte. Wie konnte es dazu kommen?

Die Firma Expert Plus GmbH widmete sich erst dem Edelmetallhandel, aber beschloss im Jahr 2014 eine neue Produktlinie mit dem Namen „Queensgold“ aufzulegen. Hier wurden den Anlegern die Eröffnung festverzinster Anlagekonten mit einer Laufzeit von 2 bis 10 Jahren angeboten. Mit dem Anlagebetrag, der als Einmalzahlung oder Ratenzahlung gewährt wurde, sollten Edelmetalle, vorzugsweise Gold, erworben werden. Den Queensgold-Anlegern wurde eine hohe Verzinsung der Geldanlage versprochen.

Die Queensgold-Kapitalanlage wurde von externen Vertriebs- bzw. Vermittlungsfirmen unter die Leute gebracht, mit der Maßgabe, dass bis zu 70 % Zinsen gezahlt werden. Wahrhaft ein königliches Versprechen!

Wenn da nur nicht die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) gewesen wäre. Sie widmet sich u.a. dem Schutz von Kapitalanlegern und stellte fest, dass die Firma Expert Plus GmbH ihrer Auffassung nach, ein Einlagengeschäft ohne die erforderliche Erlaubnis nach § 32 Kreditwesengesetz (KWG) betrieben hat. Nach der Bewertung der BaFin versprach die Firma Expert Plus GmbH bei Vertragsschluss den Rückkauf des Goldes unabhängig von Kursschwankungen zu einem festen Rücknahmepreis und betrieb damit ein unerlaubtes Einlagegeschäft. Dieses musste aufgrund des BaFin-Bescheides unverzüglich abgewickelt werden.

Ein Teil der Queensgold-Anleger erhielt ihr Geld noch zurück, aber wohl ohne die versprochenen Zinsen. Allerdings wurde irgendwann die Liquidität knapp und man kam bei Expert Plus auf den Gedanken Nachrangdarlehen unter dem Vertriebsnamen „Auromaxx“ einzuwerben. Mit welchem Geschäftsmodell allerdings die Erträge erwirtschaftet werden sollten, blieb unklar.

Dann aber der Schock für die Anleger! Der Insolvenzverwalter hat das Kommando übernommen. Das Berliner Insolvenzgericht hat das Insolvenzverfahren eröffnet und Rechtsanwalt Dr. Dirk Wittkowski als Insolvenzverwalter bestellt. Das Verfahren läuft beim Amtsgericht Charlottenburg unter dem Aktenzeichen 36e IN 1874/15.

Der Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Dr. Dirk Wittkowski hatte zu prüfen, ob das Vermögen der Schuldnerin die Kosten des Insolvenzverfahrens decken wird. Darüber erstellte er ein Gutachten für das Insolvenzgericht. Nachdem das Insolvenzverfahren eröffnet wurde, können die Expert Plus-Anleger ihre Forderungen form- und fristgerecht beim Insolvenzverwalter anmelden.

Es ist nun an Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Dr. Dirk Wittkowski Licht ins Dunkel zu bringen und die Gläubiger der Expert Plus GmbH über den Fortgang des Insolvenzverfahrens zu informieren.

Allerdings ist dabei zu bedenken, dass bei Unternehmen, die wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung mit Insolvenzverfahren konfrontiert sind, meist nur noch kleine Teile der ursprünglichen Forderung an die Insolvenzgläubiger als Insolvenzquote ausgekehrt werden. Ein Warnzeichen in dieser Richtung könnte auch die Anzeige der Masseunzulänglichkeit durch den Insolvenzverwalter sein. Dies ist allerdings kein Grund zu resignieren!

Was können nun also die Queensgold- und Auromaxx-Anleger jetzt noch tun? Wesentlich aussichtsreicher kann die Möglichkeit sein, Ansprüche gegen die vielfach eingesetzten Vertriebsfirmen zu prüfen. Die Anlageberater der Vertriebsfirmen haben die Pflicht, die Anleger anleger- und anlagegerecht zu beraten. Die Anlageberater müssen über das bestehende Totalverlustrisiko und die mangelnde Eignung von „Goldsparverträgen“ zur Altersvorsorge aufklären. Wurden die die Anleger nicht über die enormen Risiken aufgeklärt, könnten sich daraus Schadensersatzansprüche ergeben.


Die Anleger sollten schnell handeln und ihre Ansprüche prüfen lassen.

P.S. Als besonderen Service bieten wir Ihnen an, eine Ersteinschätzung Ihres Falles vornehmen zu lassen. Diese Ersteinschätzung ist kostenlos. Sie erfahren, ob Sie überhaupt Erfolgsaussichten haben und wenn ja, welche Kosten Ihnen gerichtlich bzw. außergerichtlich entstehen würden. Wenn Sie an der Ersteinschätzung Interesse haben, füllen Sie den Fragebogen aus.