EuroCon – Einfach dreist! – Firma Eurocon pleite, inviniti AG macht mit gleicher Nummer weiter!

Stand:17.12.2014

EuroCon – Einfach dreist! – Firma Eurocon pleite, inviniti AG macht mit gleicher Nummer weiter! – Wie ist dies zu bewerten?

Die Firma EuroCon Vermittlungsgesellschaft für deutsch-europäische Finanzdienstleistungen, Immobilien und Vertriebsmanagement mbH aus Prien am Chiemsee hat in der Vergangenheit diverse Kapitalanlagen unter die Leute gebracht. Die Anleger haben dabei durchaus unterschiedliche Erfahrungen gemacht.

Dies geschah bei der EuroCon unter dem bezeichnenden Motto: „Aktiv für Ihren Erfolg“. Leider war die Firma EuroCon unter der Geschäftsführung von Hubert Ober und Christian Reif selbst wohl nicht so erfolgreich, wie erhofft, denn das Insolvenzgericht Rosenheim (AZ 601 IN 436/14) vermeldet am 04.12.2014, dass ein vorläufiger Insolvenzverwalter eingesetzt wurde. Das Schuldnervermögen soll vor nachteiligen Veränderung geschützt werden, deshalb wird die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet und Rechtsanwalt Severin Kiesl als vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt.

Gleichwohl konnte man der Wirtschaftspresse entnehmen, dass die EuroCon-Macher die inviniti AG gegründet haben und das Beratungs- und Vertriebsgeschäft der EuroCon auf diese inviniti AG übertragen haben. Wie ist dies zu bewerten? Muss man sich jetzt Sorgen machen? Denn es wird bekundet, dass man gezielt junge Kunden werben will. Dies geschieht unter dem Motto: „Lifestyle goes Finance“. Außerdem sollen junge Leute als Finanzberater ausgebildet werden. Sehr merkwürdig, wenn man schon mit der EuroCon in der Pleite gelandet ist.

Besonders dreist ist, dass die inviniti AG am gleichen Firmensitz, wie die EuroCon tätig ist und sogar die gleiche Telefon- und Faxnummer, wie die EuroCon benutzt. Ob man sich auch, um die durch die Insolvenz geschockten Kunden der EuroCon kümmern wird, muss stark bezweifelt werden. Hier gilt wohl eher das Motto: „Alter Wein in neuen Schläuchen.“ Die EuroCon-Macher Ober und Reif sollten erst einmal beantworten, was sie bei der inviniti AG anders als bei der EuroCon machen wollen.

Sollten Anleger unzureichend bzw. fehlerhaft beraten oder sogar arglistig getäuscht worden sein, so besteht gegenüber den Initiatoren bzw. Anlageberatern ein Schadensersatzanspruch.

P.S.: Als besonderen Service bieten wir Ihnen an, eine Ersteinschätzung Ihres Falles vornehmen zu lassen. Diese Ersteinschätzung ist kostenlos. Sie erfahren, ob Sie überhaupt Erfolgsaussichten haben und wenn ja, welche Kosten Ihnen gerichtlich bzw. außergerichtlich entstehen würden. Wenn Sie an der Ersteinschätzung Interesse haben, füllen Sie den Fragebogen aus.