EN Storage GmbH im Insolvenzverfahren!

Schlechte Erfahrungen! - Was Anleger jetzt tun müssen!

Staatsanwaltschaftliche Ermittlungen! Insolvenzverfahren! Was ist los bei der EN Storage GmbH?

EN Storage-Anleger sind im Schock! Erst wurde die EN Storage GmbH zum Star im IT-Himmel hochgelobt und jetzt der jähe Absturz. Was ist da passiert?

Um die Ereignisse besser zu verstehen, werfen wir gemeinsam einen kurzen Blick in die Vergangenheit: Die EN Storage GmbH widmete sich dem Geschäftsfeld der Vermietung von Storage-Systemen, der Datenspeicherung, Datenführung, aber auch der Strukturierung von Daten und deren Auswertung. Folgt man den veröffentlichten Bilanzen, wurden damit gute Umsätze und auch Gewinne gemacht. Zu schön, um wahr zu sein?

Um das Wachstum noch weiter zu finanzieren, wurde Geld bei Anlegern eingeworben. Dann allerdings geriet die EN Storage GmbH 2014 ins Visier der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin). Jetzt wurde der Vorwurf von unerlaubten Bankgeschäften erhoben. Nachdem die BaFin der Firma EN Storage GmbH aufgegeben hatte, dass von ihr unerlaubt betriebene Einlagengeschäft einzustellen und die Einlagen an die Anleger unverzüglich wieder zurückzuzahlen, befand sich die Firma EN Storage im Krisenmodus.

Gleichwohl konnte sich die EN Storage GmbH noch einmal retten und stellte ihr Finanzierungsmodell um und arbeitete fortan mit Inhaber-Teilschuldverschreibungen. So auch wurde eine Unternehmensanleihe im Volumen von 15 Millionen Euro (EN Storage GmbH 16/19, ISIN: DE000A161YY0, WKN: A161YY) aufgelegt.

Doch damit nicht genug! Auch in Luxemburg wurden Inhaber-Teilschuldverschreibungen an den Start gebracht und notifiziert. So mit Prospekt vom 13.09.2016 (Inhaber-Teilschuldverschreibungen 2016/2019 / WKN: A2BPU8 / ISIN: DE000A2BPU81) und (Inhaber-Teilschuldverschreibungen 2016/2021 / WKN: A2BPVQ / ISIN: DE000A2BPVQ2).

Das Glück währte allerdings nicht mehr lange und die Skepsis an den Geschäftspraktiken der EN Storage GmbH wuchs.

Mittlerweile überschlagen sich die Ereignisse. Die Staatsanwaltschaft Stuttgart hat Ermittlungen aufgenommen, die Geschäftsräume der EN Storage GmbH wurden durchsucht und der Mitgeschäftsführer Edvin N. hat Bekanntschaft mit der Justizvollzugsanstalt Stuttgart gemacht.

Mitgeschäftsführer Lutz B. konnte nur noch mitteilen, dass ein Insolvenzantrag gestellt werden musste.

Rund 1.500 Anleger sollen sich an Investitionen beteiligt haben. Legt man nur das Volumen der Unternehmensanleihe zugrunde, so ist ein zweistelliger Millionenverlust denkbar. Zu prüfen ist auch, ob EN Storage-Anleger Eigentum an Storage-Systemen erworben haben und wie dieses gesichert werden kann.

Nunmehr befindet sich die Firma EN Storage GmbH im Insolvenzverfahren. Beim Amtsgericht Stuttgart wurde am 06.03.2017 im Insolvenzeröffnungsverfahren angeordnet, dass Rechtsanwalt Dr. Holger Leichtle aus Herrenberg als vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt wird. Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam.

Das Insolvenzverfahren wird am Amtsgericht Stuttgart unter dem Aktenzeichen 6 IN 190/17 geführt.

Es ist nun an Insolvenzverwalter Dr. Holger Leichtle Licht ins Dunkel zu bringen und die Gläubiger der EN Storage GmbH über den Fortgang des Insolvenzverfahrens zu informieren. Das ist allerdings nur der Anfang!

Die EN-Storage-Anleger sind mit einer Vielzahl von brennenden Fragen konfrontiert. Was passiert, wenn sich herausstellt, dass die EN Storage GmbH pleite ist und das Insolvenzverfahren eröffnet wird? Welche Rolle spielt der Insolvenzverwalter? Wie kann ich meine Insolvenzforderung anmelden? Bestehen Aussonderungsrechte? Wer kommt als Haftungsadressat noch in Frage? Haften die Initiatoren mit ihrem Privatvermögen? Sind die Wirtschaftsprüfer dran? Müssen die Vermittler oder Anlageberater Schadensersatz leisten? Fragen über Fragen!

Die EN Storage-Anleger sollten schnell handeln und ihre Ansprüche prüfen lassen.

 

PS: Um Rechtssicherheit zu erhalten, bieten wir Ihnen an, eine Ersteinschätzung Ihres Falles vornehmen zu lassen. Diese Ersteinschätzung ist, in Erfüllung unserer satzungsgemäßen Aufgaben, kostenlos. Sie erfahren, ob Sie Erfolgsaussichten haben und wenn ja, welche Kosten Ihnen gerichtlich bzw. außergerichtlich entstehen würden. Wenn Sie an der Ersteinschätzung Interesse haben, füllen Sie bitte denFragebogenFondsbeteiligung Fragebogen aus. Sie erhalten damit eine Entscheidungsgrundlage!