Elbfonds-Geschäftsführer abgesetzt!

Stand: 13.05.2015

Elbfonds (Direkt Invest Polen) – Endlich! – Elbfonds-Geschäftsführer durch Anleger abgesetzt! – Wie geht es weiter?


Nach monatelangen Problemen und Querelen samt einem zähen Kleinkrieg um Macht und Einfluss auf dem Rücken der ca. 5000 Elbfonds-Anleger wurde in einer außerordentlichen Gesellschafterversammlung am 29.04.2015 der Gründer und Chef der Elbfondsgruppe Stephan Groth bei den folgenden Fonds abgesetzt:

    Direkt Invest Polen 2. Immobilien Portfolio Fonds GmbH & Co. KG
    Direkt Invest Polen 3. Immobilien Portfolio Fonds GmbH & Co. KG
    Direkt Invest Polen 5. Immobilien Portfolio Fonds GmbH & Co. KG
    Direkt Invest Polen 7 Immobilien Portfolio Fonds GmbH & Co. KG


Durch eine sonst eher seltene Allianz aus der Treuhandgesellschaft, Anlegerbeiräten und Anlegerschutzanwälten konnte erreicht werden, dass Groth alle seine Ämter verlor. Damit ist er nicht mehr berechtigt für die Fondsgesellschaften tätig zu werden.

Der durch Groth imitierte Verkauf von Teilen des Anlagevermögens aus den Projektgesellschaften in Polen an eine luxemburgische Gesellschaft wird gestoppt bzw. nicht vollzogen und Forderungen Groths an die Fonds bzw. Projektgesellschaften werden nicht erfüllt.

Das operative Geschäft soll durch die Treuhänderin Elbtreuhand Martius GmbH ausgeübt werden und die Fonds sollen geordnet abgewickelt werden. Im Rahmen einer Sonderprüfung sollen die Fonds durchleuchtet und Zahlungsströme untersucht werden. In der Vergangenheit sollen Millionenverluste entstanden sein. Ebenso wurden üppige Funktionsträgergebühren in Rechnung gestellt.

Manch ein Anlegeranwalt wird sich an den Fall des Emissionshauses Wölben Invest erinnern. Dort übernahm der Wölbernchef viele Schlüsselpositionen. Fondsgelder in Millionenhöhe wurden transferiert und die Hamburger Justiz verurteilte ihn wegen Untreue zu einer mehrjährigen Haftstrafe, die allerdings noch im Revisionsverfahren überprüft wird.

Die Anleger werden sicher zukünftig noch mit weiteren äußerst beunruhigenden Nachrichten konfrontiert. Hier kann man die Treuhandgesellschaft, die Fondsverwaltung und den Mittelverwendungskontrolleur nur dringend auffordern, für Aufklärung zu sorgen, damit die Fondsbeteiligung nicht zur Pleite für die Anleger wird.

Im Übrigen wäre es auch nicht verwunderlich, wenn Anleger Anzeigen erstatten würden und die Strafverfolgungsbehörden tätig werden.

Pikante Fußnote am Ende: Ebenso wie im Fall Wölbern Invest soll auch bei den Elbfonds die Paribus-Gruppe, bei der Aufarbeitung mitwirken. Ein Schelm, wer Böses denkt!

Was können nun die Anleger der Elbfonds (Direkt Invest Polen) tun? Die Anlageberater hatten die Pflicht, die Anleger anleger- und anlagegerecht zu beraten. Die Anlageberater hätten über das bestehende Totalverlustrisiko und die mangelnde Eignung von unternehmerischen Beteiligungen zur Altersvorsorge aufklären müssen. Vielfach wurden die Anleger nicht über die enormen Risiken aufgeklärt. Daraus könnten sich Schadensersatzansprüche ergeben. Nach Rückübertragung ihres Fondsanteils erhalten die Anleger ihre geleisteten Einzahlungen zurück. Die Anleger sollten schnell handeln und ihre Ansprüche prüfen lassen


P.S.: Als besonderen Service bieten wir Ihnen an, eine Ersteinschätzung Ihres Falles vornehmen zu lassen. Diese Ersteinschätzung ist kostenlos. Sie erfahren, ob Sie überhaupt Erfolgsaussichten haben und wenn ja, welche Kosten Ihnen gerichtlich bzw. außergerichtlich entstehen würden. Wenn Sie an der Ersteinschätzung Interesse haben, füllen Sie den Fragebogen aus.