DS-Rendite-Fonds Nr. 116-Zweite außerordentliche Gesellschafter-versammlung
Stand: 07.12.2015
DS-Rendite-Fonds Nr. 116! – Zweite außerordentliche Gesellschafterversammlung mit fragwürdigen Beschlüssen! – Totalverlust für Fondsanleger oder doch Schadensersatzansprüche gegen die Bank?
Nun also schon wieder eine außerordentliche Gesellschafter- und Treugeberversammlung des DS-Rendite-Fonds Nr. 116 DS National GmbH & Co. Containerschiff KG! Der Krisenplan (Kapitalerhöhung oder Rückzahlung der Ausschüttungen) vom Jahresanfang hat leider beinahe keineWirkung gezeigt. Eine kleine Schar von DS-Rendite-Fondsgesellschaftern hatte sich bei trübem regnerischem Wetter nach Dortmund aufgemacht, um die neuesten Hiobsbotschaften der Fondsgesellschaft zu hören. Schon die Tagesordnung war deprimierend, was allerdings die Anleger zu hören bekamen, ließ bei vielen wahrscheinlich die letzten Hoffnungen schwinden.
Durch die Dr. Peters-Fondsgeschäftsführung wurde die Lage drastisch geschildert. Der Markt für Containerschiffe dieser Größe (5100 bis 7499TEU) ist äußerst prekär. Erhebliche Überkapazitäten treffen auf eine schwächelnde Weltwirtschaft. Insbesondere der asiatische Markt, vor allem in China und Indien stagniert und demzufolge sind die Charterraten eingebrochen. Die DS National bildet mit ihren baugleichen Schwesterschiffen DS Dominion, DS Kingdom, DS Patriot und DS Republic einen Einnahmepool. Viele Containerschiffe (über 45) können zurzeit überhaupt nicht verchartert werden. Dies ist ein Schicksal, was auch die fünf Fondsschiffe des Charterpools (DS Pool II) teilen bzw. teilen werden. Es wird kaum Geld verdient, aber die Betriebskosten laufen jeden Tag weiter. Selbst der starke Verfall des Erdölpreises hat keine Erleichterungen gebracht. Die Betriebskosten können nicht erwirtschaftet werden.
Die DS-Rendite-Fondsgeschäftsführung setzt auf das Prinzip Hoffnung und will weitermachen. Allerdings mit überaus ungewissen Ausgang. So hofft man etwas irrational, wie wohl in der Branche üblich, auf das chinesische Neujahrfest, das eine Marktbelebung bringen soll. Denn ohne eine neuerliche Vercharterung sind auch Verhandlungen über eine Umfinanzierung nahezu unmöglich.
Auf der zweiten außerordentlichen Gesellschafter- und Treugeberversammlung der DS-Rendite-Fonds Nr. 116 DS National GmbH & Co. Containerschiff KG vom 30.11.2015 wurde beschlossen, der DS-Fondsgeschäftsführung die Ermächtigung zum Abschluss einer Anschlussfinanzierung in Millionenhöhe zu erteilen oder Nachrangdarlehen aufzunehmen und wenn diese Anschlussfinanzierung bzw. Nachrangdarlehensaufnahme nicht zustande kommt, auch das Fondsschiff kurzfristig zu veräußern. Dass die Mehrheit auch durch die Abstimmung des Treuhänders (ca. 50 % aller Stimmen der Treugeber) zustande kam, ist sicher diskussionswürdig. Ebenso fragwürdig ist, dass kein Mindestverkaufspreis in die Verkaufsermächtigung aufgenommen wurde. Pikant ist auch, dass bei einem Verkauf des Fondsschiffes noch weitere Provisionen fließen.
Was hat es nun mit der Umfinanzierung bzw. Anschlussfinanzierung auf sich? Hier kommt die Commerzbank ins Spiel. Der Commerzbank als finanzierende Bank befindet sich in einer delikaten Lage. Einerseits hat sie Fondsanteile des Schiffsfonds an Anleger vertrieben (auch über die Dresdner Bank), andererseits auch die Finanzierung des Fonds übernommen. Sie hat also ein doppeltes Geschäft dabei gemacht. Die Anlageberater haben die risikoreichen Schiffsfonds angepriesen und ihren teilweise hochbetagten Kunden verkauft.
Später allerdings macht die Commerzbank eine 180-Grad-Wende und zieht sich sukzessive aus Schiffsfinanzierung zurück, da sie das Geschäftsmodell nicht mehr attraktiv findet. Was aus den Fonds und ihren langjährigen Kunden wird, scheint ihnen, unserer Auffassung nach, weitgehend egal zu sein.
Noch geht die Commerzbank davon aus, dass sie sich in einer gesicherten Position befindet. Selbst bei einem Notverkauf, hofft sie über ihre Schiffshypothek abgesichert zu sein. Allerdings kann der Fall eintreten, dass mit dem Verkaufserlös des Fondsschiffes nicht einmal das Darlehen vollständig abgelöst werden kann.
Ebenso sollte die Commerzbank auch das Risiko nicht unterschätzen, von einer Vielzahl enttäuschter Schiffsfondsanleger mit Schadenersatzansprüchen überzogen zu werden. Es ist sicher kein Vergnügen, mit einer Vielzahl von Einzelfällen konfrontiert zu werden und noch ewig die Altlasten der Vergangenheit abtragen zu müssen. Man wird sich dabei auch nur ungern an die Kick-Back-Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (BGH) erinnern.
Muss im schlechtesten Fall Insolvenz beim der DS-Rendite-Fonds Nr. 116 DS National GmbH & Co. Containerschiff KG angemeldet werden, könnte der Insolvenzverwalter in einem Notverkauf vermutlich nur einen sehr bescheidenen Preis der Veräußerung des Fondsschiffes DS National erzielen und würde sicher dann auch, die noch offenen Ausschüttungen von den DS-Rendite-Fondsgesellschaftern einfordern. Noch stehen über 1.500.000 € im Feuer.
Bei vielen Anlegern stellt sich nun sicherlich die Frage, ob sie über Risiken ordnungsgemäß aufgeklärt wurden und wen sie für ihre erheblichen Verluste verantwortlich machen können.
Die Schiffsbeteiligung ist eine hoch spekulative Anlage mit erheblichen unternehmerischen Risiken, bei der auch mit dem Totalverlustrisiko und Insolvenz gerechnet werden muss. Für Anleger mit dem Anlageziel „Altersvorsorge“ sind geschlossene Fonds und damit auch Schiffsfonds nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs generell nicht geeignet und hätten von vornherein gar nicht empfohlen werden dürfen.
Die Anteile des Fonds wurden durch Banken vertrieben, die dafür Provisionen erhalten haben. Folgt man der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (sog. Kick-Back-Rechtsprechung) muss die Bank, wenn sie den Kunden nach den Kriterien der anleger-und objektgerechten Beratung beraten will, über Höhe ihrer Rückvergütung aufklären, die sie von der Fondsgesellschaft erhält. Der Anleger ist erst dann in der Lage, Interessenkonflikte der Bank zu erkennen.
Demzufolge befinden sich die Anleger in einer unerfreulichen Situation und müssen feststellen, dass sich die Risiken ihrer unternehmerischen Beteiligung verwirklichen, obwohl ihnen der Schiffsfonds als sichere Anlage empfohlen wurde. Vielmehr müssen sie sogar mit dem Totalverlustrisiko rechnen.
Was können nun die Anleger der DS-Rendite-Fonds Nr. 116 DS National GmbH & Co. Containerschiff KG tun? Sind die Anleger nicht anleger-und objektgerecht beraten worden, so haben sie nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes Anspruch auf Schadenersatz. Nach Rückübertragung ihres Fondsanteils erhalten die Anleger ihre geleisteten Einzahlungen zurück.
Die Anleger sollten schnell handeln und ihre Ansprüche prüfen lassen
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