ClinicAll Germany GmbH-Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung gescheitert!
Millionen-Anleihen weiter in Gefahr! Die ClinicAll-Interessengemeinschaft kann Ihnen helfen, Ihr Geld zu retten!
Die ClinicAll-Millionen-Anleihen sind weiter in akuter Gefahr und das Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung ist gescheitert! Jetzt übernimmt der Insolvenzverwalter das Kommando! Die Sorgen der ClinicAll-Anleger werden noch größer und sie stellen sich die Frage, ob die ClinicAll-Unternehmensanleihen jetzt verloren sind. Und noch schlimmer: Müssen Zinsen bei Unternehmensanleihen im Insolvenzfall zurückgezahlt werden? Besteht eine Kündigungsmöglichkeit der Unternehmensanleihen und macht das überhaupt Sinn? Was Sie jetzt tun können und wie Ihnen die ClinicAll-Interessengemeinschaft dabei helfen kann!
ClinicAll-Interessengemeinschaft: Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung fehlgeschlagen!
Erinnern wir uns noch einmal, was ein Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung ist: Dieses ist § 270 b Insolvenzordnung (InsO) geregelte Verfahren, dient der Vorbereitung einer Sanierung und wird auch Schutzschirmverfahren genannt. Hier muss das Unternehmen bei drohender Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung einen Insolvenzantrag stellen und die Eigenverwaltung beantragen. Ist die angestrebte Sanierung nicht offensichtlich aussichtslos, so bestimmt das Insolvenzgericht eine Frist zur Vorlage eines Insolvenzplan. Diese Frist darf höchstens drei Monate betragen und das Insolvenzgericht bestellt einen vorläufigen Sachwalter, der die Geschäftsführung bei der Aufstellung des Insolvenzplan unterstützt und bei ihren Sanierungsbemühungen begleitet.
ClinicAll-Interessengemeinschaft: Insolvenzplan mit Sanierungsbemühungen schnell gescheitert!
Hat der vorläufige Sachwalter den Ernst der Lage schnell erkannt und die Reißleine gezogen? Offensichtlich hat man eingesehen, dass die angestrebte Sanierung in Eigenverwaltung aussichtslos ist. Ansonsten hätte das Insolvenzgericht der Geschäftsführung die Möglichkeit eingeräumt, unter der Aufsicht des vorläufigen Sachwalters einen Insolvenzplan aufzustellen und die Sanierung des Unternehmens zu betreiben. Dies ist wohl jetzt schon gescheitert und die Geschäftsführung entmachtet. Jetzt hat der Insolvenzverwalter das Kommando übernommen!
ClinicAll-Interessengemeinschaft: Insolvenzverwalter Dr. Biner Bähr übernimmt das Kommando!
Als vorläufiger Insolvenzverwalter wurde der Düsseldorfer Rechtsanwalt Dr. Biner Bähr eingesetzt. Viel Arbeit wartet also auf das White & Case-Insolvenzteam in Düsseldorf. Der vorläufige Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Dr. Biner Bähr muss prüfen, ob die Vermögen der insolventen ClinicAll Germany GmbH die Kosten des Insolvenzverfahrens decken wird. Darüber erstellt er ein Gutachten für das Insolvenzgericht Düsseldorf. Hier läuft das Insolvenzverfahren unter dem Aktenzeichen 502 IN 155/19. Ein besonderes Augenmerk wird der vorläufige Insolvenzverwalter Dr. Biner Bähr den ClinicAll Germany-Anleihen widmen.
ClinicAll-Interessengemeinschaft: Welche ClinicAll Germany-Anleihen sind gefährdet?
Schaut sich der Insolvenzverwalter die Anleihen der ClinicAll Germany GmbH an, so wird er feststellen, dass fast ein Emissionsvolumen von 100 Millionen Euro erreicht wurde. Dieser Wert wird noch überschritten, wenn man auch die partiarischen Darlehen (Beteiligungsdarlehen) der ClinicAll Germany GmbH berücksichtigt. Dies sind nur die ClinicAll Germany-Anleihen:
· ClinicAll Germany-Anleihe: 8,300 % bis 15.09.2019 ISIN DE000A12T150 WKN A12T15
· ClinicAll Germany-Anleihe: 6,500 % bis 12.11.2020 ISIN DE000A1619V9 WKN A1619V
· ClinicAll Germany-Anleihe: 6,000 % bis 01.11.2021 ISIN DE000A2BPB92 WKN A2BPB9
· ClinicAll Germany-Anleihe: 5,500 % bis 01.11.2022 ISIN DE000A2GSL50 WKN A2GSL5
· ClinicAll Germany-Anleihe: 5,500 % bis 15.11.2023 ISIN DE000A2LQ595 WKN A2LQ59
Hier ist klar, dass diese Anleihen ein so ein erhebliches Gewicht bei der Finanzierung der ClinicAll Germany GmbH spielen, dass die Anleihegläubiger von einem späteren Insolvenzverfahren stark betroffen sein werden. Hier gilt es rechtzeitig die Weichen zu stellen und die wirtschaftlichen und rechtlichen Interessen der ClinicAll-Anleihegläubiger energisch zu vertreten und sich dazu in der ClinicAll-Interessengemeinschaft zu organisieren.
ClinicAll-Interessengemeinschaft: Was bedeutet das Insolvenzverfahren für die ClinicAll-Muttergesellschaft und ihre Aktionäre?
Was ist jetzt los in der Hellersbergstraße 6 in Neuss bei der ClinicAll Germany GmbH? Was macht Geschäftsführerin Nadine Leicht? Wie geht es weiter mit dem Geschäftsbetrieb der ClinicAll Germany GmbH? Auch die frühere Versicherung, dass der operative Geschäftsbetrieb in vollem Umfang fortgeführt werden soll und die Schwestergesellschaften der ClinicAll Germany GmbH und die Muttergesellschaft ClinicAll International Corporation nicht vom Insolvenzantrag betroffen sein sollen, ist mit Skepsis zu beurteilen. Was passiert mit den Aktien, die diversen ClinicAll-Anlegern angedient wurden? Sind nicht nur die ClinicAll-Anleihen, sondern auch die ClinicAll-Aktien in Gefahr? Wie geht es mit den ClinicAll-Tochtergesellschaften weiter? Hier wartet viel Arbeit auf den Insolvenzverwalter Dr. Biner Bähr? Aufklärungsarbeit im wahrsten Sinne des Wortes!
ClinicAll-Interessengemeinschaft: Insolvenzverfahren – und was dann? Anlegerinteressen sichern!
Über den Erfolg des Insolvenzverfahrens entscheiden das Insolvenzgericht und die Insolvenzgläubiger. Und hier kommen wieder die ClinicAll-Anleger ins Spiel. Obwohl sie Millionensummen in die ClinicAll Germany GmbH investiert haben, kann es ihnen passieren, dass sie ihre Interessen nicht ausreichend im Insolvenzverfahren geltend machen können, da sie nicht gemeinsam handeln. Hier gilt es die Interessen zu bündeln und sich gegenüber der ClinicAll Germany GmbH, aber auch dem Insolvenzgericht Gehör zu verschaffen. Hierzu kann später in einem möglichen Verfahren auch ein sogenannter gemeinsamer Vertreter der Anleihegläubiger erforderlich sein. Hier gilt es frühzeitig aktiv zu werden. Auch dabei kann Ihnen die ClinicAll-Interessengemeinschaft aufgrund ihrer langjährigen Erfahrung wirksam helfen.
ClinicAll-Interessengemeinschaft: Drängende Fragen zum Insolvenzverfahren!
Die Anleger der ClinicAll Germany GmbH sind jetzt mit einer Vielzahl von brennenden Fragen konfrontiert. Was passiert, wenn sich herausstellt, dass die ClinicAll Germany GmbH pleite ist und das Insolvenzverfahren eröffnet wird? Zu welchem Urteil werden Sie dann kommen? Welche Rolle spielt der Insolvenzverwalter? Wie kann ich meine Insolvenzforderung anmelden? Wollen Sie solange warten? Ist das der einzige Weg oder gibt es noch weitere Möglichkeiten? Fragen über Fragen, die wir Ihnen gern beantworten! Wie wird Ihre Bewertung am Ende ausfallen?
ClinicAll-Interessengemeinschaft: Schäden in Millionenhöhe? Wer haftet dafür?
Für die ClinicAll-Anleger ist die alles entscheidende Frage, wer auf Schadenersatz in Anspruch genommen werden kann. Schon jetzt besteht das Risiko von Schäden in Millionenhöhe. Erfolgsversprechend kann dabei die Möglichkeit sein, Forderungen gegen Verantwortungsträger der ClinicAll-Unternehmensgruppe zu prüfen. Müssen die Schlüsselpersonen haften? Hier müssen alle Informationen auch dem Insolvenzverfahren und anderen Erkenntnisquellen fachmännisch bewertet und für mögliche Schadensersatzansprüche konsolidiert werden. Hat Sie ein Anlageberater bei der Zeichnung der Unternehmensanleihen beraten? Der Anlageberater muss seine Kunden anleger- und anlagegerecht beraten. Wurden Sie über alle Fakten von ihrem Anlageberater aufgeklärt? Hat er auf die Bilanzverluste in Millionenhöhe hingewiesen? Sämtliche Ansprüche gegen alle Haftungsadressaten müssen geprüft werden! Sind Sie schon darüber aufgeklärt worden oder brauchen Sie den Rat eines Anwalts? Nutzen Sie Ihre Chancen zur Rettung jetzt und schließen sich der ClinicAll-Interessengemeinschaft an.
Die ClincAll-Anleger sollten schnell handeln und ihre Ansprüche prüfen lassen!
PS: Um Rechtssicherheit zu erhalten, bieten wir Ihnen an, eine Ersteinschätzung Ihres Falles vornehmen zu lassen. Diese Ersteinschätzung ist, in Erfüllung unserer satzungsgemäßen Aufgaben, kostenlos. Sie erfahren, ob Sie Erfolgsaussichten haben und wenn ja, welche Kosten Ihnen gerichtlich bzw. außergerichtlich entstehen würden. Wenn Sie an der Ersteinschätzung Interesse haben, füllen Sie bitte den Fragebogen aus. Sie erhalten damit eine Entscheidungsgrundlage!
PPS: Sie wollen noch mehr wissen und sich mit gleichgesinnten ClinicAll-Anlegern vernetzen? Dann schließen Sie sich der ClinicAll-Interessengemeinschaft an!