Insolvenzantrag bei ClinicAll Germany GmbH - Millionen-Anleihen in Gefahr! – Schließen Sie sich der ClincAll-Interessengemeinschaft an, um Ihr Geld zu retten!

ClinicAll-Millionen-Anleihen in Gefahr! Jetzt muss die ClinicAll Germany GmbH Insolvenz beantragen. Damit wird deutlich, dass die Sorge vieler ClinicAll-Anleger um ihr Geld berechtigt ist. Sind die ClincAll Germany-Unternehmensanleihen jetzt verloren? Müssen Zinsen bei Unternehmensanleihen im Insolvenzfall zurückgezahlt werden? Macht eine Kündigung der Unternehmensanleihen für die ClinicAll-Anleger Sinn? Wollen Sie weiter abwarten oder Ihr Geld jetzt gemeinsam retten? Hier erfahren Sie, was die ClinicAll-Interessengemeinschaft für Sie tun kann!

ClinicAll-Interessengemeinschaft: 10 Millionen-Anleihe der ClinicAll Germany am 15.09.2019 fällig!

Möglicherweise gab es ja noch ClinicAll-Anleger, die auf die pünktliche Rückzahlung der ClinicAll Germany-Anleihe am 15.09.2019 gehofft haben. Die Anleihe wurde bereits am 15.09.2014 mit einem Emissionsvolumen von 10 Millionen Euro aufgelegt. Stolze 8,3 % wollte die ClinicAll Germany GmbH ihren Anlegern zahlen. Die Clinicall Germany-Anleihe wurde unter der WKN A12T15 bzw. der ISIN DE000A12T150 gehandelt und war am 15.09.2019 fällig. Und was passierte dann?

ClinicAll-Interessengemeinschaft: Insolvenzverfahren beim Amtsgericht Düsseldorf beantragt!
Wahrscheinlich hat man in der Hellersbergstraße 6 in Neuss bei der ClinicAll Germany GmbH schon damit gerechnet, dass die Anleihe nicht fristgemäß bedient werden kann? Warum trotz der Millionen-Anleihen und der Aufnahme von partiarischen Darlehen (Beteiligungsdarlehen) ein Insolvenzantrag beim Amtsgericht Düsseldorf gestellt werden musste, wird viele ClinicAll-Anleger erstaunen. Auch die Versicherung, dass der operative Geschäftsbetrieb in vollem Umfang fortgeführt werden soll und die Schwestergesellschaften der ClinicAll Germany GmbH und die Muttergesellschaft ClinicAll International Corporation nicht vom Insolvenzantrag betroffen sein sollen, ist mit Skepsis zu beurteilen. Was ist ein Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung und welche Auswirkungen hat dies auf die ClinicAll-Anleger?

ClinicAll-Interessengemeinschaft: Was ist ein Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung?
Wenn ClinicAll-Anleger die adhoc-Mitteilung der ClinicAll Germany GmbH vom 12.09.2019 lesen, wird ihnen auffallen, das von einem Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens in Eigenverwaltung die Rede ist. Dieses ist § 270 b Insolvenzordnung (InsO) geregelte Verfahren, dient der Vorbereitung einer Sanierung und wird auch Schutzschirmverfahren genannt. Hier muss das Unternehmen bei drohender Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung einen Insolvenzantrag stellen und die Eigenverwaltung beantragen. Ist die angestrebte Sanierung nicht offensichtlich aussichtslos, so bestimmt das Insolvenzgericht eine Frist zur Vorlage eines Insolvenzplan. Diese Frist darf höchstens drei Monate betragen und das Insolvenzgericht bestellt einen vorläufigen Sachwalter, der die Geschäftsführung bei der Aufstellung des Insolvenzplan unterstützt und bei ihren Sanierungsbemühungen begleitet.

ClinicAll-Interessengemeinschaft: Insolvenzplan – und was dann? Anlegerinteressen sichern!
Über den Erfolg des eingereichten Insolvenzplan entscheiden das Insolvenzgericht und die Insolvenzgläubiger. Und hier kommen wieder die ClinicAll-Anleger ins Spiel. Obwohl sie Millionensummen in die ClinicAll Germany GmbH investiert haben, kann es ihnen passieren, dass sie ihre Interessen nicht ausreichend im Insolvenzverfahren geltend machen können, da sie nicht gemeinsam handeln. Hier gilt es die Interessen zu bündeln und sich gegenüber der ClinicAll Germany GmbH, aber auch dem Insolvenzgericht Gehör zu verschaffen. Hierzu kann später in einem möglichen Verfahren auch ein sogenannter gemeinsamer Vertreter der Anleihegläubiger erforderlich sein. Hier gilt es frühzeitig aktiv zu werden. Auch dabei kann Ihnen die ClinicAll-Interessengemeinschaft aufgrund ihrer langjährigen Erfahrung wirksam helfen.

ClinicAll-Interessengemeinschaft: Welche ClinicAll Germany-Anleihen sind gefährdet?
Schaut man sich die Anleihen der ClinicAll Germany GmbH an, so stellt man fest, dass fast ein Emissionsvolumen von 100 Millionen Euro erreicht wurde. Dieser Wert wird noch überschritten, wenn man auch die partiarischen Darlehen (Beteiligungsdarlehen) der ClinicAll Germany GmbH berücksichtigt. Dies sind nur die ClinicAll Germany-Anleihen:

ClinicAll Germany-Anleihe: 8,300 % bis 15.09.2019    ISIN DE000A12T150    WKN A12T15
ClinicAll Germany-Anleihe: 6,500 % bis 12.11.2020    ISIN DE000A1619V9    WKN A1619V
ClinicAll Germany-Anleihe: 6,000 % bis 01.11.2021    ISIN DE000A2BPB92    WKN A2BPB9
ClinicAll Germany-Anleihe: 5,500 % bis 01.11.2022    ISIN DE000A2GSL50    WKN A2GSL5
ClinicAll Germany-Anleihe: 5,500 % bis 15.11.2023    ISIN DE000A2LQ595    WKN A2LQ59


Hier ist klar, dass diese Anleihen ein so ein erhebliches Gewicht bei der Finanzierung der ClinicAll Germany GmbH spielen, dass die Anleihegläubiger von einem Insolvenzplan oder auch einem späteren Insolvenzverfahren stark betroffen sein werden. Hier gilt es rechtzeitig die Weichen zu stellen und die wirtschaftlichen und rechtlichen Interessen der ClinicAll-Anleihegläubiger energisch zu vertreten und sich dazu in der ClinicAll-Interessengemeinschaft zu organisieren.

ClinicAll-Interessengemeinschaft: Drängende Fragen zum Insolvenzverfahren!
Die Anleger der ClinicAll Germany GmbH sind jetzt mit einer Vielzahl von brennenden Fragen konfrontiert. Was passiert, wenn sich herausstellt, dass die ClinicAll Germany GmbH pleite ist und das Insolvenzverfahren eröffnet wird? Zu welchem Urteil werden Sie dann kommen? Welche Rolle spielt der Insolvenzverwalter? Wie kann ich meine Insolvenzforderung anmelden? Wollen Sie solange warten? Ist das der einzige Weg oder gibt es noch weitere Möglichkeiten? Fragen über Fragen, die wir Ihnen gern beantworten! Wie wird Ihre Bewertung am Ende ausfallen?

ClinicAll-Interessengemeinschaft: Schäden in Millionenhöhe? Wer haftet dafür?
Für die ClinicAll-Anleger ist die alles entscheidende Frage, wer auf Schadenersatz in Anspruch genommen werden kann. Schon jetzt besteht das Risiko von Schäden in Millionenhöhe. Erfolgsversprechend kann dabei die Möglichkeit sein, Forderungen gegen Verantwortungsträger der ClinicAll-Unternehmensgruppe zu prüfen. Müssen die Schlüsselpersonen haften? Hier müssen alle Informationen auch dem Insolvenzverfahren und anderen Erkenntnisquellen fachmännisch bewertet und für mögliche Schadensersatzansprüche konsolidiert werden. Hat Sie ein Anlageberater bei der Zeichnung der Unternehmensanleihen beraten? Der Anlageberater muss seine Kunden anleger- und anlagegerecht beraten. Wurden Sie über alle Fakten von ihrem Anlageberater aufgeklärt? Hat er auf die Bilanzverluste in Millionenhöhe hingewiesen? Sämtliche Ansprüche gegen alle Haftungsadressaten müssen geprüft werden! Sind Sie schon darüber aufgeklärt worden oder brauchen Sie den Rat eines Anwalts? Nutzen Sie Ihre Chancen zur Rettung jetzt und schließen sich der ClinicAll-Interessengemeinschaft an.

Die ClincAll-Anleger sollten schnell handeln und ihre Ansprüche prüfen lassen!

PS: Um Rechtssicherheit zu erhalten, bieten wir Ihnen an, eine Ersteinschätzung Ihres Falles vornehmen zu lassen. Diese Ersteinschätzung ist, in Erfüllung unserer satzungsgemäßen Aufgaben, kostenlos. Sie erfahren, ob Sie Erfolgsaussichten haben und wenn ja, welche Kosten Ihnen gerichtlich bzw. außergerichtlich entstehen würden. Wenn Sie an der Ersteinschätzung Interesse haben, füllen Sie bitte den Fragebogen aus. Sie erhalten damit eine Entscheidungsgrundlage!

PPS: Sie wollen noch mehr wissen und sich mit gleichgesinnten ClinicAll-Anlegern vernetzen? Dann schließen Sie sich der ClinicAll-Interessengemeinschaft an!