CFB-Fonds 162, MS „Gabriel Schulte"
Stand: 22.04.2015
CFB-Fonds 162, MS „Gabriel Schulte – Urteil Landgericht Berlin - Rückabwicklung und Schadensersatz gegen Commerzbank!
Das Landgericht Berlin hat die Commerzbank verurteilt, Anlegern des CFB-Fonds 162, MS „Gabriel Schulte (NASTO Schiffsbetriebsgesellschaft mbH & Co. MS "GABRIEL SCHULTE" KG) den durch die nicht anlage- bzw. anlegergerechte Beratung entstandenen Schaden zu ersetzen.
Der CFB-Fonds 162, MS „Gabriel Schulte“ (NASTO Schiffsbetriebsgesellschaft mbH & Co. MS "GABRIEL SCHULTE" KG) wurde auch von der Commerzbank (vormals Dresdner Bank) vertrieben.
Die Schiffsbeteiligung ist eine hoch spekulative Anlage mit erheblichen unternehmerischen Risiken, bei der auch mit dem Totalverlustrisiko und Insolvenz gerechnet werden muss. Für Anleger mit dem Anlageziel „Altersvorsorge“ sind geschlossene Fonds und damit auch Schiffsfonds nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs generell nicht geeignet und hätten von vornherein gar nicht empfohlen werden dürfen.
Sind die Anleger fehlerhaft beraten worden, galt es für das Landgericht zu prüfen, ob sie ihr Geld zurückfordern können.
Dabei sind Anlageberater, Banken bzw. Sparkassen oder auch die Emissionshäuser der Schiffsfonds mögliche Haftungsadressaten. Insbesondere wenn Berater Prämien (sog. Kick-Backs) für den Verkauf der Beteiligung erhalten haben und dies nicht offengelegt haben, bestehen gute Chancen.
Im vorliegenden Fall wurden wohl die Vertriebsprovisionen (Kick Backs) vom Berater der Commerzbank nicht erwähnt. Über diese Kick Back Zahlungen muss nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (BGH) der Anleger aufgeklärt werden. Es ist davon auszugehen, dass bei korrekter Aufklärung die Anleger den Schiffsfonds CFB-Fonds 162, MS „Gabriel Schulte (NASTO Schiffsbetriebsgesellschaft mbH & Co. MS "GABRIEL SCHULTE" KG) nicht gezeichnet hätten.
Es gilt schnell zu handeln und die Ansprüche prüfen zu lassen.
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