Captura GmbH - Insolvenz
Captura GmbH (Inhaberschuldverschreibungen, Nachrangdarlehen u.a.) - Insolvenzverfahren! – Was Anleger jetzt noch tun können!
„Captura“ – Lateinisch für Gewinn! Ein klangvoller Name, aber leider ohne Substanz! Captura-Anleger sind wohl noch immer geschockt, wie die Firma Captura GmbH in der Pleite landen konnte. Wie konnte es dazu kommen?
Die Firma Captura GmbH widmete sich erst dem Geschäft mit Unternehmensanleihen. Erwerben sollten die Captura-Anleger eine Unternehmensanleihe in Gestalt von auf den Inhaber lautenden Teilschuldverschreibungen (§ 793 BGB). Versprochen wurde ein fester attraktiver Zins (7,65 % p.a.) mit einer kurzen Laufzeit (180 Tage). Die Mindestzeichnungssumme betrug 3.000 Euro. Die Inhaberteilschuldverschreibung wurde auch noch als festverzinsliches Wertpapier und Rentenpapier angepriesen.
Aufgrund regelmäßiger Auseinandersetzungen mit der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) musste sich die Captura mit dem Vorwurf unerlaubter Kreditgeschäfte auseinandersetzen und stellte demzufolge das Geschäft auf die Einwerbung von Nachrangdarlehen um. Interessanterweise wurde die Nachrangdarlehen mit ähnlichen Werbeanpreisungen unter die Leute gebracht.
Durch die Captura wurde damit geworben, dass ein Rechtsanwalt aus München als Treuhänder fungieren würde, der eine Mittelfluss- und Mittelverwendungskontrolle vornimmt. Ein entsprechender Treuhand- und Verwaltungsvertrag wurde werbewirksam gleich in den Vertriebsunterlagen mit aufgeführt.
Durch die Captura wurden Investitionen in diverse Projektgesellschaften vorgenommen. Gleichwohl zeigte sich, dass die Captura GmbH, das Geschäft auf der Ebene der Projektgesellschaftennicht imGriff hatte und zunehmende Auseinandersetzungen mit Projektpartner das Geschehen prägten.
Mittlerweile arbeitete man mit Hunderten Vermittlern zusammen, die über 3.000 Verträge an Land gezogen und Millionen Anlegergelder eingesammelt haben. Später machten Informationen über Zahlungsschwierigkeiten die Runde, die Website war nicht mehr erreichbar und kam, wovor schon viele Kenner der Szene gewarnt hatten: der Insolvenzantrag!
Ein Schock für die Anleger! Der Insolvenzverwalter hat das Kommando übernommen. Das Münchner Insolvenzgericht hat das Insolvenzverfahren eröffnet und Rechtsanwalt Dr. Hubert Ampferl als Insolvenzverwalter bestellt. Das Verfahren läuft beim Amtsgericht München unter dem Aktenzeichen 1507 IN 2731/15.
Der Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Dr. Hubert Ampferlhatte zu prüfen, ob das Vermögen der Schuldnerin die Kosten des Insolvenzverfahrens decken wird. Darüber erstellte er ein Gutachten für das Insolvenzgericht. Nachdem das Insolvenzverfahren eröffnet wurde, können die Captura-Anleger ihre Forderungen form- und fristgerecht beim Insolvenzverwalter anmelden.
Eingesetzt wurde auch ein Gläubigerausschuss. Die Mitglieder des Gläubigerausschusses haben gem. § 69 Insolvenzordnung (InsO) die Aufgabeden Insolvenzverwalterbei seiner Geschäftsführung zu unterstützen und zu überwachen. Die Gläubigerversammlung beschließt, ob ein Gläubigerausschuss eingesetzt werden soll. Ebenso kann sie bestellte Mitglieder abwählen und andere oder zusätzliche Mitglieder wählen. Ebenso kann das Insolvenzgericht ein Mitglied des Gläubigerausschusses aus wichtigem Grund aus dem Amt entlassen. Wenn die Mitglieder des Gläubigerausschusses schuldhaft ihre Pflichten verletzen, sind sie den Insolvenzgläubigern zum Schadenersatz verpflichtet. Ebenso sollten sie eventuelle Interessenkollisionen offenlegen und nur den Insolvenzgläubigern verpflichtet sein.
Es ist nun an Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Dr. Hubert Ampferl weiter Licht ins Dunkel zu bringenund die Gläubiger der Captura GmbHüber den Fortgang des Insolvenzverfahrens zu informieren.
Allerdings ist dabei zu bedenken, dass bei Unternehmen, die wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung mit Insolvenzverfahren konfrontiert sind, meist nur noch kleine Teile derursprünglichen Forderung an die Insolvenzgläubiger als Insolvenzquote ausgekehrt werden. Ein Warnzeichen in dieser Richtung könnte auch die Anzeige der Masseunzulänglichkeit durch den Insolvenzverwalter sein. Dies ist allerdings kein Grund zu resignieren!
Was können nun also die Captura-Anleger jetzt noch tun? Wesentlich aussichtsreicher kann die Möglichkeit sein, Ansprüche gegen die vielfach eingesetzten Vertriebsfirmen zu prüfen. Die Anlageberater der Vertriebsfirmen haben die Pflicht, die Anleger anleger- und anlagegerecht zu beraten. Die Anlageberater müssen über das bestehende Totalverlustrisiko und die mangelnde Eignung von Anleihen und Nachrangdarlehen zur Altersvorsorge aufklären. Wurden die die Anleger nicht über die enormen Risiken aufgeklärt, könnten sich daraus Schadensersatzansprüche ergeben.
Auch mögliche Haftungsansprüchegegen den Treuhänder und Mittelverwendungskontrolleur sind zu prüfen.
Die Anleger sollten schnell handeln und ihre Ansprüche prüfen lassen.
P.S. Als besonderen Service bieten wir Ihnen an, eine Ersteinschätzung Ihres Falles vornehmen zu lassen. Diese Ersteinschätzung ist kostenlos. Sie erfahren, ob Sie Erfolgsaussichten haben und wenn ja, welche Kosten Ihnen gerichtlich bzw. außergerichtlich entstehen würden. Wenn Sie an der Ersteinschätzung Interesse haben, füllen Sie bitte den Fragebogen aus.