Canada Gold Trust - Insolvenzverfahren!
Stand: 01.05.2015
Canada Gold Trust GmbH (CGT) - Insolvenzverfahren! Sind Fonds betroffen? Schlechte Erfahrungen der Anleger!
Wer sich trotz des zweifelhaften Geschäftsmodells an den Canada Gold Trust-Fonds (CGT) beteiligt hat, sieht sich nun, nach anfänglichen Ausschüttungen, mit Rückforderungsansprüchen der Fondsgesellschaften konfrontiert. Weitere Rückforderungsansprüche sind nicht auszuschließen. Ob sie allerdings rechtlich haltbar sind, ist sehr fraglich.
Ausweislich des Prospektes der Canada Gold Trust III GmbH & Co. KG war die Canada Gold Trust GmbH als Vertriebskoordinatorin tätig. Dafür sollte sie eine Vergütung in Höhe von 8% (zzgl. 5% Agio) des gezeichneten Kommanditkapitals erhalten. Ebenso hat sie die Konzeption des Fonds übernommen (Vergütung in Höhe von 1% des Kommanditkapitals), auch die Gründungs- und Rechtsberatung (Vergütung in Höhe von 1% des Kommanditkapitals) und die Prospektierung (Vergütung in Höhe von 3 % des Kommanditkapitals). Mithin ist die Canada Gold Trust GmbH eine Firma mit großer Bedeutung für die Fondsgesellschaften.
Dass der Prospekt auch noch kapitalmäßige Verflechtungen der Canada Gold Trust GmbH über die JH Group AG mit der Henning Gold Mines Inc. erwähnt macht die Sache umso brisanter.
Diese für die Konzeption der Fonds so bedeutsame Firma Canada Gold Trust GmbH befindet sich nunmehr unter dem Aktenzeichen 42 IN 152/15 beim Amtsgericht Konstanz im vorläufigen Insolvenzverfahren. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Herr Dr. Norbert Wischermann bestellt.
Die Hiobsbotschaften aus dem Firmengeflecht Canada Gold Trust mehren sich und viele Anleger der Canada Gold Trust Fonds stellen sich die bange Frage: „Ist mein Fonds auch von der Pleite der Canada Gold Trust GmbH betroffen?“.
Es ist nun an Insolvenzverwalter Dr. Wischermann Licht ins Dunkel zu bringen und die Gläubiger der Canada Gold Trust GmbH über den Fortgang des Insolvenzverfahrens zu informieren.
Die Anleger sollten schnell handeln und ihre Ansprüche prüfen lassen.
P.S.: Als besonderen Service bieten wir Ihnen an, eine Ersteinschätzung Ihres Falles vornehmen zu lassen. Diese Ersteinschätzung ist kostenlos. Sie erfahren, ob Sie überhaupt Erfolgsaussichten haben und wenn ja, welche Kosten Ihnen gerichtlich bzw. außergerichtlich entstehen würden. Wenn Sie an der Ersteinschätzung Interesse haben, füllen Sie denFragebogenaus.