Canada Gold Trust Fonds-Informationsveranstaltung am 17.03.2017
Was kann ich gegen die Rückforderung der Ausschüttungen tun?
Was ist los bei den Canada Gold Trust Fonds-Gesellschaften? Zumindest werden die CGT-Anleger wieder einmal von der Xolaris Verwaltungs GmbH zu einer Präsenz-Informationsveranstaltung geladen. Diesmal ins Kongresshotel Europe in Stuttgart am 17.03.2017 um 11:00 Uhr.
Studiert man die Tagesordnung der Informationsveranstaltung, so reibt man sich verwundert die Augen. Man liest solch vielversprechende Vokabeln, wie Investorengruppe, Investorenkonzept, Due Diligence, Strategie für die Zukunft. Rein vorsorglich, wird sogar das Wort Schwierigkeiten verwendet.
Und wieder mal heißt das Prinzip Hoffnung! Es sei viel Zeit und Arbeit investiert worden, um die HGM in ein Investorenkonzept einzubinden. Allerdings wäre man immer wieder mit Überraschungen konfrontiert gewesen, hätte aber die Hürden nach und nach abgearbeitet und ist nun auf der Zielgraden.
Und oh Wunder, sogar die Gold Bonus Anleger sollen in das Konzept eingebunden werden. Schön, wenn man auf diese Weise alle Anleger weiter bei der Stange halten kann. Und das Investorenkonzept wird sogar noch auf der Informationsveranstaltung persönlich erläutert.
Wir sind jetzt schon auf den Businessplan mit belastbaren Kennziffern gespannt, gleichwohl uns fehlt der Glaube. Zu lange schon sind die CGT-Anleger hingehalten worden und immer wieder wurde ihnen eine leuchtende Zukunft in Aussicht gestellt.
Wenn das Investorenkonzept so vielversprechend wäre, dann müssten die Geldgeber doch Schlange stehen, um auch davon zu partizipieren. Und man könnte auf die Klageverfahren gegen die nicht rückzahlungsbereiten Anleger verzichten, weil ihre Anteile von anderen Investoren übernommen werden könnten. Aber dies bleibt wohl ein Traum, denn schließlich braucht man ja Geld, damit der Laden weiterläuft.
Fragwürdig ist übrigens auch, Diskussionen, die in eine reguläre Fondsgesellschafterversammlung gehören, in Informationsveranstaltungen auszulagern und dann Abstimmungen im schriftlichen Umlaufverfahren zu initiieren.
Wir drücken die Daumen und hoffen das Beste für die noch verbliebenen CGT-Anleger. Wie lange die sich allerdings noch gedulden, wird sich zeigen.
PS: Um Rechtssicherheit zu erhalten, bieten wir Ihnen an, eine Ersteinschätzung Ihres Falles vornehmen zu lassen. Diese Ersteinschätzung ist, in Erfüllung unserer satzungsgemäßen Aufgaben, kostenlos. Sie erfahren, ob Sie Erfolgsaussichten haben und wenn ja, welche Kosten Ihnen gerichtlich bzw. außergerichtlich entstehen würden. Wenn Sie an der Ersteinschätzung Interesse haben, füllen Sie bitte den Fragebogen aus. Sie erhalten damit eine Entscheidungsgrundlage!