BWF-Stiftung: Verdacht des gewerbsmäßigen Anlagebetruges!
Stand: 18.03.2015
BWF-Stiftung - Verdacht des gewerbsmäßigen Anlagebetruges! - Dubiose Goldhändler im Visier von Staatsanwaltschaft und BaFin! – Großrazzia mit Sicherstellung von Gold-(Doubletten) und Beweismaterial!
Nachdem schon lange vor den fragwürdigen Geschäftspraktiken der BWF-Stiftung (Bund Deutscher Treuhandstiftungen e.V. / „Berliner Wirtschafts- und Finanzstiftung“) gewarnt wurde, hat die Staatsanwaltschaft Berlin und die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) nun endlich zugegriffen. Bei einem Großeinsatz von 120 Polizeibeamten und Ermittlern der BaFin wurden Durchsuchungsbeschlüsse in Berlin und Köln erfolgreich vollstreckt. Dabei wurden diverse Firmen und Wohnungen von 10 Verdächtigen durchsucht und dabei umfangreiche Beweismittel sichergestellt. Ebenso wurden in Berlin insgesamt etwa vier Tonnen angebliches Gold beschlagnahmt. Im Nachgang stellte sich heraus, dass nur etwa 200 Kilogramm Gold echt sein sollen.
Nach Erkenntnissen der BaFin sind ca. 6.500 Kunden betroffen, die etwa 48 Millionen Euro investiert haben sollen. Dabei wurde ihnen suggeriert, dass sie in den Ankauf von Gold investieren, welches nach Ablauf der Vertragslaufzeit wieder zurückgekauft werden sollte. Ein zweistelliger Millionenbetrag der Anlegergelder wurde nach Erkenntnissen des Landeskriminalamtes Berlin vertragswidrig und betrügerisch verwendet. Die Staatsanwaltschaft Berlin ermittelt weiter intensiv wegen des Verdachts des gewerbsmäßigen Betruges sowie des Verstoßes gegen das Kreditwesengesetz (KWG).
Da es sich um ein unerlaubt betriebenes Einlagengeschäft der Berliner Wirtschafts- und Finanzstiftung (BWF-Stiftung) in der Trägerschaft des Bund Deutscher Treuhandstiftungen e.V. und somit um einen Verstoß gegen das KWG (§ 32 Abs. 1 Satz 1 KWG) handelt, hat die BaFin das weitere Betreiben untersagt und die unverzügliche Abwicklung der unerlaubt betriebenen Geschäfte angeordnet. Sämtliche Anlagegeschäfte der BWF-Stiftung sind rückabzuwickeln. Dies gilt unabhängig davon, ob eine Rückabwicklungsvereinbarung abgeschlossen wurde oder nicht. Dazu wurde durch die BaFin ein Abwickler bestellt, der allerdings keine Sachstandsanfragen beantworten will. Ebenso weist der Abwickler darauf hin, dass er für Anlagegeschäfte mit anderen Gesellschaften, insbesondere der BWF Kapitalholding GmbH nicht zuständig sei.
Die Anleger sind mit einer Vielzahl von Akteuren konfrontiert, die leider nicht bereit oder in der Lage sind, ihre brennenden Fragen kurzfristig zu beantworten. Wie gehen die staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen weiter? Muss ich eine Strafanzeige stellen? Sind Vermögenswerte von der Staatsanwaltschaft beschlagnahmt worden, auf die geschädigte Anleger später zurückgreifen können? Warum sind die Beschuldigten nicht in Untersuchungshaft? Wie arbeitet der BaFin-Abwickler? Muss ich meine Forderungen bei ihm anmelden oder bekomme ich eine Benachrichtigung über die Rückabwicklung? Was passiert, wenn sich herausstellt, dass die BWF-Stiftung pleite ist? Wer kommt als Haftungsadressat noch in Frage? Haften die Initiatoren mit ihrem Privatvermögen? Müssen die Vermittler Schadensersatz leisten? Fragen über Fragen?
Die Anleger sollten schnell handeln und ihre Ansprüche prüfen lassen.
P.S. Als besonderen Service bieten wir Ihnen an, eine Ersteinschätzung Ihres Falles vornehmen zu lassen. Diese Ersteinschätzung ist kostenlos. Sie erfahren, ob Sie überhaupt Erfolgsaussichten haben und wenn ja, welche Kosten Ihnen gerichtlich bzw. außergerichtlich entstehen würden. Wenn Sie an der Ersteinschätzung Interesse haben, füllen Sie den Fragebogen aus.