BGH verurteilt Bank wegen Verschweigen von Provisionen

Stand: 05.07.2010

Nach einer Pressemitteilung des Bundesgerichtshofes muss eine Bank ihre Kunden darüber aufklären, dass Provisionen gezahlt werden, ohne dass dieses dem Kunden offengelegt wurde.

In dem entschiedenen Fall hatte der Anleger eine vermietete Wohnung gekauft, die ihm im Gesamtpaket mit einer Finanzierung und einem Mietpool angeboten worden war. Der Erwerber, der jetzt die Bank verklagt hatte, musste für die Vermittlung der Wohnung und des Darlehens jeweils eine Provision zahlen. Sowohl die Bank als auch die Verkäuferin hatten darüber hinaus eine Provision an den Vertrieb gezahlt, was dem Kläger verschwiegen worden war. Für diese Täuschung musste die Bank haften.