BADENIA - neueste Entscheidung des BGH

Stand: 14.01.2011

Der Bundesgerichtshof hat in acht Fällen entschieden, dass Käufer von Schrottimmobilien nicht richtig über die Provisionen aufgeklärt wurden. Ihre Schadensersatzklagen werden nun neu verhandelt.

Im Einzelnen ging es in der Sache um eine Vielzahl von Wohnungsverkäufen in den 90er Jahren. Vermittelt wurden die Verkäufe durch die Heinen & Biege Gruppe aus Dortmund. Verkäufer waren die Allwo, die LUV und die Conceptbau Bagge GmbH & Co KG.

Der Bundesgerichtshof hat die BADENIA durch Urteile vom 29.06.2010 und vom 11.01.2011 verurteilt. Die BADENIA haftet für die fehlende Aufklärung über die dem Erwerber verschwiegene Provision in Höhe von rund 30% des Kaufpreises. Auch in Ihrem Fall ist nur ein Hinweis auf eine Maklercourtage und eine Finanzierungsvermittlungsgebühr von ca. 5% erfolgt. Die weiteren Provisionen hat man Ihnen verschwiegen.

Somit haftet die Badenia nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshof auf Schadenersatz und die Käufer haben Anspruch, so gestellt zu werden, als hätten sie die Wohnungen nicht gekauft und auch die Finanzierungen nie erhalten.

Dabei spielt es keine Rolle, ob die Bausparverträge schon zugeteilt worden sind und das Darlehen vielleicht ganz abgelöst wurde oder bereits ein Vergleich mit dem Verkäufer der Wohnung abgeschlossen wurde.


Es besteht nunmehr für alle Erwerber der durch die Heinen & Biege Gruppe vermittelten und durch die Badenia finanzierten Wohnungen die Möglichkeit, sich von der Wohnung und der Finanzierung zu befreien.

Rufen Sie uns einfach unter der Nummer 030 - 24 35 66 87 an, oder schicken Sie uns eine Email.

P.S. Als besonderen Service bieten wir Ihnen an, eine Ersteinschätzung Ihres Falles vornehmen zu lassen. Diese Ersteinschätzung ist kostenlos. Sie erfahren, ob Sie überhaupt Erfolgsaussichten haben und wenn ja, welche Kosten Ihnen gerichtlich bzw. außergerichtlich entstehen würden. Wenn Sie an der Ersteinschätzung Interesse haben, füllen Sie den Fragebogen aus.