Auslaufmodell Offene Immobilienfonds!

SEB Immoinvest/CS Euroreal/Kanam Grundinvest betroffen

Stand: 30.07.2012

Grundsätzlich gibt es Offene und Geschlossene Immobilienfonds. Wesentlicher Unterschied ist, dass bei einem geschlossenen Immobilienfonds Geld für konkrete Immobilienprojekte eingelegt werden kann und der Fonds nach Zeichnung einer bestimmten Gesamtbeteiligungssumme für weitere Interessenten/Anleger geschlossen ist. Die an geschlossenen Immofonds beteiligten Anleger haben steuerlich Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung.

Offene Immobilienfonds richten sich an eine unbegrenzte Zahl von Anlegern und investieren allgemein in rentabel erscheinende Immobilien. Der Anleger hat Einkünfte aus Kapitalvermögen. Bei falschen Angaben im Prospekt oder durch den Vermittler können Prospekthaftungsansprüche oder Ansprüche aus Beratungsverschulden bestehen, die unter Umständen auch gegen eine den Erwerb der Beteiligung finanzierende Bank geltend gemacht werden können.

Zukünftig will das Finanzministerium nur noch geschlossene Immobilienfonds zulassen. Mit dieser Regelung sollen die Konsequenzen aus der Krise der offenen Immobilienfonds gezogen werden, die Tausende Privatanleger seit dem Jahr 2008 getroffen hat.

Im Zuge der Finanzkrise hat sich nämlich herausgestellt, dass für Privatanleger ein versprochenes Investment in ein breites Immobilienportfolio bei börsentäglicher Verfügbarkeit nicht möglich war. Nun sind ca. 24 Milliarden Euro in 13 offenen Immobilienfonds dem Zugriff entzogen. Dazu gehören u.A.: SEB Immoinvest mit € 6,3 Milliarden, CS Euroreal mit € 6,1 Mill. Und Kanam Grundinvest mit €4,0, um nur die Größten zu nennen.

Tausende Privatanleger müssen jetzt noch mehrere Jahre warten um aus den Erlösen des Verkaufes der Fondsimmobilien einen Anteil zu erhalten. Welchen Wert dieser Anteil hat, steht in den Sternen!

Langjährigen Bankkunden wurden diese Beteiligungen durch Kundenberater der Gschäftsbanken empfohlen. Dabei hätte pflichtgemäß über die Möglichkeit der Aussetzung der Anteilsrücknahme hingewiesen werden müssen, denn gerade ob und zu welchen Konditionen die Anteile wieder verkauft werden können, ist für die Anlageentscheidung des durchschnittlichen Anlegers von wesentlicher Bedeutung. Eine fehlende Aufklärung kann zu Schadensersatzansprüchen gegen die beratende Bank führen. Deshalb sollten alle Anleger, die aufgrund einer solchen fehlerhaften Beratung eine Beteiligung an einem offenen Immobilienfonds erworben haben die Möglichkeit eines Schadensersatzanspruches gegen die Bank prüfen lassen. Aufgrund der Verjährungsproblematik ist Eile geboten!