Asia Capital Private Equity Winner Beteiligungs GmbH & Co. KG

Rising Star - Asia Capital Private Equity Winner– Guernsey – ein kleiner Reisebericht über Steueroasen und Briefkastenfirmen!

Guernsey - Diese Insel bietet eine hinreißende Landschaft und das Beste an moderner Lebensart. Somit ist Guernsey der optimale Ort für einen Kurzurlaub. Inspirierende Spaziergänge entlang der Klippenwege, Wanderungen durch die ländliche Idylle im Inselinneren oder geruhsame Tage an den schönen Stränden, alles das kann man auf Guernsey erleben.“

So poetisch wirbt das Guernsey Information Centre auf seiner Website. Aus touristischer Sicht ist dem wohl zuzustimmen, allerdings findet sich die Insel Guernsey auch im Kontext mit so unschönen Überschriften wie „EU-Kommission stellt 30 Steueroasen an den Pranger“.

Weil wir schon beim Thema „Steueroasen“ sind – ein kurzer Exkurs: Steueroasen oder Steuerparadiese sind Staaten oder Gebiete, die keine oder besonders niedrige Steuern auf Einkommen oder Vermögen erheben. Bestimmte Steuersubjekte erhalten besondere Steuer- und Abgabenprivilegien oder die maximale Steuerbelastung ist im Allgemeinen sehr niedrig. Dies bietet den Anreiz zur Verlagerung von Einkünften und Vermögen zum Zwecke der Steuerersparnis.

Allerdings wird dieser scheinbare Vorteil beispielsweise durch Regelungen im deutschen Außensteuergesetz erheblich eingeschränkt. Auch in der Schweiz, die ja mithin nicht unbedingt als Hochsteuerland gilt, werden Geschäfte mit Steueroasen gewissen steuerlichen Restriktionen unterworfen. Auch andere Länder, insbesondere der OECD, haben Standardsfür den grenzüberschreitenden Auskunftsaustausch aufgestellt und üben auf sog. Steueroasen Druck aus. Eine Vielzahl der Steueroasen hat sich im Lichte dieser Entwicklung dazu entschlossen, grenzüberschreitende Auskünfte über Kapitalanlagen und Einkünfte zu erteilen, um Sanktionen zu vermeiden.

Interessanterweise gehört Guernsey nicht dazu und ist im Rahmen des Kampfes gegen Steuerflucht der Europäischen Kommission zuletzt im Jahre 2015 mit 30 anderen Staaten auf eine schwarze Liste der Steueroasen gesetzt worden. Hier werden Länder erfasst, die nicht mit der EU kooperieren. Die EU-Kommission will damit mehr Transparenz schaffen. Transparenz, die durch Briefkastenfirmen verhindert wird. Folgt man dem Duden, so ist eine Briefkastenfirma, eine „der Steuerersparnis dienende Firma, die mit ihrem Sitz im Ausland an Geschäftsausstattung über kaum mehr als einen Briefkasten verfügt.“ Mithin wird klassischerweise am satzungsmäßigen Sitz nur ein Briefkasten unterhalten, während die Geschäftsführung an einem anderen Ort, dem Sitz der Verwaltung, stattfindet. Natürlich können auch hilfreiche Dienstleister eingeschaltet werden, die vor Ort Büros unterhalten, die Korrespondenz erledigen oder Besucher empfangen. Ein Schelm, der in Zeiten der „Panama Papers“ Böses dabei denkt … Willkommen in Guernsey!

Was hat dies nun alles mit dem Asia Capital Private Equity Winner Beteiligungs GmbH & Co. KG zu tun? Schauen wir uns die Fakten an! Die Fondsgesellschaft ist an der Dachfondsgesellschaft STAR Private Equity Asia-Pacific L.P. beteiligt. Als Firmenanschrift finden wir die 1 Royal Plaza Royal Avenue St Peter Port GUERNSEY GY1 2HL. Unter dieser Adresse finden sich noch massenweise andere Firmen. So zufälligerweise auch der Fondsadministrator der Dachfondsgesellschaft STAR Private Equity Asia-Pacific L.P. in Guernsey. Die Ipes Gruppe soll vor Ort für die Dachfondsgesellschaft STAR Private Equity Asia-Pacific L.P. Räumlichkeiten unterhalten. Und betreibt dort natürlich auch die eigenen Geschäfte …

Aber halt! Die Verwaltung der STAR Private Equity Asia-Pacific L.P. soll doch über die Rising STAR Capital Limited erfolgen. Und zwar an der 13-15 Victoria Road, St. Peter Port, Guernsey, GY1 1HU.

Merkwürdigerweise ist aber der satzungsmäßige Sitz der Rising STAR Capital Limited auch wieder in der 1 Royal Plaza Royal Avenue St Peter Port GUERNSEY GY1 2HL. Dort wo auch schon die Dachfondsgesellschaft STAR Private Equity Asia-Pacific L.P. und der Fondsadministrator sitzt. Alles klar? Zufälle gibt es!

Zumindest kann man so Guernsey kennenlernen, wenn man die verschiedenen Adressen einmal vor Ort in Augenschein nehmen will. Transparenz sieht anders aus!

Aber zumindest soll die Verwaltung von drei professionellen Direktoren durchgeführt werden. Es ist sicher sehr aufschlussreich festzustellen, ob diese Direktoren ihre gesamte Arbeitszeit der Rising STAR Capital Limited widmen oder ob sie auch in diversen anderen Firmen auf Guernsey ihre professionellen Dienste zur Verfügung stellen. Die Antworten auf diese spannenden Fragen werden vielleicht im nächsten Reisebericht über Guernsey geliefert.

Sicher kann es gute Gründe geben, warum die Geschäfte in Guernsey abgewickelt werden müssen. Ebenso gibt es gute Gründe, wieso Guernsey auf der schwarzen Liste der Steueroasen der Europäischen Union aufgeführt ist. Wie dies in Einklang zu bringen ist, bleibt das große Geheimnis. Darüber sollten die Anleger vielleicht einmal im nächsten Reporting informiert werden. Anlass für kritische Nachfragen besteht im Lichte der aktuellen Ereignisse allemal.

Und es bleibt dabei: Ein Private Equity Fonds ist eine hoch spekulative Anlage mit erheblichen unternehmerischen Risiken, bei der auch mit dem Totalverlustrisiko und Insolvenz gerechnet werden muss. Für Anleger mit dem Anlageziel „Altersvorsorge“ sind geschlossene Fonds und damit auch Private Equity Fonds nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs generell nicht geeignet und sollten von vornherein gar nicht empfohlen werden.

Was können nun die Anleger des Asia Capital Private Equity Winner Beteiligungs GmbH & Co. KG tun? Die Anlageberater hatten die Pflicht, die Anleger anleger- und anlagegerecht zu beraten. Die Anlageberater hätten über das bestehende Totalverlustrisiko und die mangelnde Eignung von unternehmerischen Beteiligungen zur Altersvorsorge aufklären müssen. Vielfach wurden die Anleger nichtüber die enormen Risiken aufgeklärt. Daraus könnten sich Schadensersatzansprüche ergeben. Nach Rückübertragung ihres Fondsanteils erhalten die Anleger ihre geleisteten Einzahlungen zurück.

Die Anleger sollten schnell handeln und ihre Ansprüche prüfen lassen

 

P.S. Als besonderen Service bieten wir Ihnen an, eine Ersteinschätzung Ihres Falles vornehmen zu lassen. Diese Ersteinschätzung ist kostenlos. Sie erfahren, ob Sie überhaupt Erfolgsaussichten haben und wenn ja, welche Kosten Ihnen gerichtlich bzw. außergerichtlich entstehen würden. Wenn Sie an der Ersteinschätzung Interesse haben, füllen Sie bitte den Fragebogen aus.