Air Berlin-Anleihen im Sturzflug, droht der Totalverlust?

Was Air Berlin-Anleihegläubiger jetzt tun können!

Nun also doch, Air Berlin ist pleite! Ein Schock für Fluggäste und Beschäftigte der Air Berlin! Allerdings sind nicht nur Passagiere und Crew von der Insolvenz betroffen, sondern auch Zeichner von Anleihen der Air Berlin. Werden auch die Ansprüche der Air Berlin-Anleihegläubiger im Insolvenzverfahren wirksam vertreten oder gibt es noch andere Möglichkeiten den Totalverlust bei den Air Berlin-Anleihen zu vermeiden?

Obwohl Air Berlin schon seit Jahren Verluste einfliegt, gelang es dem Unternehmen doch immer wieder, Investoren für seine Air Berlin-Anleihen zu interessieren.

So legte das Unternehmen Air Berlin Group unter anderem folgende Unternehmensanleihen auf:

 

·        Air Berlin PLC Anleihe: 8,250% bis 19.04.2018, WKN: AB100B ISIN: DE000AB100B4

·         Air Berlin PLC Anleihe: 6,750% bis 09.05.2019, WKN: AB100L ISIN: XS1051719786

·         Air Berlin PLC Anleihe: 5,625% bis 09.05.2019, WKN: AB100N ISIN: XS1051723895

·         Air Berlin PLC Anleihe: 6,750% bis 09.05.2021, WKN: AB100M ISIN: XS1051721683

·         Air Berlin PLC Anleihe: 5,625% bis 09.05.2021, WKN: AB100P ISIN: XS1051725593

·         Air Berlin Finance B.V. Wandelanleihe: 8,500% bis 06.03.2019, WKN: A19DMC ISIN: DE000A19DMC0

·         Air Berlin Finance B.V. Wandelanleihe: 6,000% bis 06.03.2019, WKN: A1HGM3 ISIN: DE000A1HGM38

Bis zu 8,25 % wurden den Air Berlin-Anlegern versprochen und bis in Jahr 2021 erstreckten sich die Laufzeiten der Unternehmensanleihen. In Euro und Schweizer Franken wurden die Anleihen aufgelegt und noch immer sind dreistellige Millionensummen investiert. Droht jetzt der Totalverlust?

Aber was sind eigentlich Unternehmensanleihen? Unternehmensanleihen werden auch gern als Industrieanleihe, Industrieobligation oder Unternehmensobligation bezeichnet und werden von den Unternehmen als Alternative zur Finanzierung durch Kredite bei Banken genutzt. Die Bonität des Unternehmens ist für den zu zahlenden Zinssatz entscheidend und wird meist auch durch ein Rating des Emittenten für den Kapitalmarkt dokumentiert. Corporate Bonds, also Unternehmensanleihen sind immer unter dem Gesichtspunkt der wirtschaftlichen Entwicklung des Unternehmens zu betrachten. So auch bei Air Berlin!

Gibt es ein Risiko bei Air Berlin-Anleihen? Sind Air Berlin-Anleihen sicher? Gibt es aktuelle News zu den Air Berlin-Anleihen? Was ist los bei der Air Berlin PLC und der Air Berlin Finance B.V.? Dies waren die Fragen, die sich Anleihegläubiger immer wieder stellen mussten. Noch Anfang 2017 unternahm Air Berlin den Versuch, einen Anleihetausch vorzunehmen und wollte Inhaber einer bis 2019 laufenden Wandelanleihe dazu motivieren, die bestehenden Anleihen gegen Papiere mit einer höheren Verzinsung zu tauschen. Damit sollte wieder Zeit für die Rückzahlung der Anleihen gewonnen werden.

Offenkundig ist dieser Versuch gründlich gescheitert und die Inhaber der Air Berlin-Anleihen stellen sich sicher die Frage, ob der Sturzflug der Air Berlin-Anleihen im Totalverlust endet. Nun also läuft das Insolvenzverfahren der Air Berlin PLC beim Insolvenzgericht AG Charlottenburg unter dem Aktenzeichen 36 a IN 4301/17 mit Rechtanwalt Dr. Lucas F. Flöther als vorläufigen Sachwalter. Air Berlin beabsichtigt, dass Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung durchzuführen und eine umfassende Restrukturierung vorzunehmen, die durchaus auch mit der Zerschlagung des Unternehmens enden kann. Das bisherige Management bleibt im Amt, wird aber von einem sog. Sachwalter beaufsichtigt, der vom Insolvenzgericht bestellt wird. Es wird sich zeigen, wie das Insolvenzverfahren verläuft. Der Sachwalter hat zumindest schon eine mehrjährige Verfahrensdauer prognostiziert.

Nunmehr sind die Air Berlin-Anleger mit einer Vielzahl von brennenden Fragen konfrontiert. Was passiert, wenn das Insolvenzverfahren eröffnet wird? Welche Rolle spielt der Insolvenzverwalter bzw. Sachwalter? Wie kann ich meine Insolvenzforderung anmelden? Spielt es eine Rolle, ob ich meine Anleihe gekündigt habe? Sollte ein gemeinsamer Vertreter bestellt werden? Wer kommt als Haftungsadressat noch in Frage? Haften die Manager der Air Berlin mit ihrem Privatvermögen? Müssen die Vermittler bzw. Anlageberater Schadensersatz leisten? Fragen über Fragen?

 

Die Air Berlin-Anleger sollten schnell handeln und ihre Ansprüche prüfen lassen

PS: Um Rechtssicherheit zu erhalten, bieten wir Ihnen an, eine Ersteinschätzung Ihres Falles vornehmen zu lassen. Diese Ersteinschätzung ist, in Erfüllung unserer satzungsgemäßen Aufgaben, kostenlos. Sie erfahren, ob Sie Erfolgsaussichten haben und wenn ja, welche Kosten Ihnen gerichtlich bzw. außergerichtlich entstehen würden. Wenn Sie an der Ersteinschätzung Interesse haben, füllen Sie bitte den Fragebogen aus. Sie erhalten damit eine Entscheidungsgrundlage!