Agrofinanz GmbH - Insolvenzverfahren!

Stand: 12.01.2016

Agrofinanz GmbH im Insolvenzverfahren! – Schlechte Erfahrungen! - Was Anleger jetzt tun können!

Wer sich trotz des zweifelhaften Geschäftsmodells an der Firma Agrofinanz GmbH beteiligt hat, sieht sich nun mit erheblichen Problemen konfrontiert. Anlegerschützer haben schon lange Kritik an dem Geschäftsmodell geübt und Warnungen ausgesprochen. Viele hatten Zweifel, ob die Firma Agrofinanz GmbH seriös ist. Immer mehr stellt sich heraus, dass die Geschäftspraktiken wohl unseriös waren und entsprechende Konsequenzen gezogen werden müssen.

Die Anleger wurden von der Agrofinanz für ein Direktinvestment mit hohen Zinsen geworben und die Auszahlungen garantiert. Palmöl als Geldanlage war die Verlockung. Als Geschäftszweig der Firma wurden die Ausübung von landwirtschaftlichen Aktivitäten sowie das Erlangen von Geldmitteln für die Finanzierung dieser Aktivitäten in Lateinamerika angegeben.

Der Investor sollte sich an der Palmölproduktion beteiligen und dafür einen Bestand an Ölpalmen in Ecuador erwerben. Er sollte dafür Eigentümer dieser Ölpalmen (sog. Plots) werden. Diese Ölpalmen sollten an die Agrofinanz vermietet, und nach Ablauf der Mietzeit zu einem festgelegten Kaufpreis zurückgekauft werden. Für die Anleger ergeben sich dabei viele Fragen, insbesondere ob die Ölpalmen tatsächlich existieren und ob Eigentum an diesen Palmen in Ecuador erworben werden konnte.

Die Agrofinanz GmbH hat auf der Grundlage eines sogenannten „Kauf-, Miet- und Rückkaufvertrages“ von Kapitalanlegern gewerbsmäßig Gelder angenommen. Zudem hat sie die unbedingte Rückzahlung der Gelder versprochen, ohne über die hierfür erforderliche Erlaubnis der BaFin zu verfügen.

Mittlerweile überschlagen sich die Ereignisse.

Nachdem die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) der Firma Agrofinanz GmbH im Oktober 2015 aufgegeben hatte, dass von ihr unerlaubt betriebene Einlagengeschäft einzustellen und die Einlagen an die Anleger unverzüglich wieder zurückzuzahlen, befand sich die Firma Agrofinanz im Krisenmodus. Dabei wurde von der BaFin ausdrücklich betont, dass es für eine Rückabwicklung, die Kündigung des bisherigen Vertrages und der Abschluss eines anderen, den Kapitalgeber schlechter stellenden Vertrages nicht ausreichend sind.

Den Antrag der Agrofinanz GmbH gegen die Einstellungs- und Abwicklungsanordnung der BaFin hat das Verwaltungsgericht Frankfurt am Main abgelehnt.

Nunmehr befindet sich die Firma Agrofinanz GmbH im Insolvenzverfahren. Beim Amtsgericht Kleve wurde am 04.01.2016 im Insolvenzeröffnungsverfahren angeordnet, dass Rechtsanwalt Horst Piepenburg aus Düsseldorf als vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt wird. Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam.

Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin (Agrofinanz GmbH) zu zahlen.

Das Insolvenzverfahren wird am Amtsgericht Kleve unter dem Aktenzeichen 32 IN 95/15 geführt.

Es ist nun an Insolvenzverwalter Horst Piepenburg Licht ins Dunkel zu bringen und die Gläubiger der Agrofinanz GmbH über den Fortgang des Insolvenzverfahrens zu informieren. Das ist allerdings nur der Anfang!Die Anleger sind weiter mit einer Vielzahl von brennenden Fragen konfrontiert. Gibt es auch einen BaFin-Abwickler? Muss ich meine Forderungen bei ihm anmelden oder bekomme ich eine Benachrichtigung über die Rückabwicklung? Was passiert, wenn sich herausstellt, dass die Agrofinanz GmbH pleite ist und das Insolvenzverfahren eröffnet wird? Welche Rolle spielt der Insolvenzverwalter? Wie kann ich meine Insolvenzforderung anmelden? Wer kommt als Haftungsadressat noch in Frage? Haften die Initiatoren mit ihrem Privatvermögen? Müssen die Vermittler Schadensersatz leisten? Fragen über Fragen?

Die Anleger sollten schnell handeln und ihre Ansprüche prüfen lassen.


P.S. Als besonderen Service bieten wir Ihnen an, eine Ersteinschätzung Ihres Falles vornehmen zu lassen. Diese Ersteinschätzung ist kostenlos. Sie erfahren, ob Sie überhaupt Erfolgsaussichten haben und wenn ja, welche Kosten Ihnen gerichtlich bzw. außergerichtlich entstehen würden. Wenn Sie an der Ersteinschätzung Interesse haben, füllen Sie den Fragebogen aus.