SGK: Mandantenfang und andere Machenschaften?

Infamen Angriffen sind die Anlegeranwälte oft ausgesetzt. Das geht nicht nur Jochen Resch von der Berliner Anlegerschutzkanzlei Resch Rechtsanwälte so, sondern auch vielen anderen Anlegerschützern, wie Jens Reime aus Bautzen oder der Jenaer Kanzlei PWB. Auch die Schutzgemeinschaft selber wurde und wird immer wieder angegriffen und denunziert.

Wem nützen diese Machenschaften?


Man muss sich nur fragen, wem denn eine solche Verleumdungskampagne nützt. Das Ergebnis ist eindeutig. Es würde den Anbietern und Vertrieben des „Grauen Kapitalmarktes“ am meisten helfen, wenn es keinen Anlegerschutz mehr gäbe. Deswegen sind die  Anlegeranwälte und auch die Schutzgemeinschaften ihnen ein Dorn im Auge.

Anlegeranwälte stören die Vertriebe beim Mandantenfang!

Sie stören ihre Vertriebsbemühungen beim Mandanten- oder Klientenfang!  Ein Eintrag bei Google ist für den Vertrieb von dubiosen Finanzprodukten extrem hinderlich. Es geht nämlich um viel Geld. Beim Verkauf einer „Schrottimmobilie“ verdienen die Vertriebe zwischen 20 und 30 % Provisionen. Das sind bei einer Wohnung mit einem Kaufpreis von 150.000,00 Euro von 30.000,00 Euro bis zu 50.000,00 Euro. Im Vergleich dazu ist das Anwaltshonorar geradezu lächerlich. Eine Gebühr bei einem Gegenstandswert von 150.000,00 Euro beträgt gerade mal 2.000 Euro.

Anlegeranwälte decken die Machenschaften der Anbieter auf!

Tatsächlich stellen die Anlegeranwälte und Schutzgemeinschaften die dringend notwendige Korrektur für den „Grauen Kapitalmarkt“ dar. Ohne die Anlegeranwälte würde der Markt völlig aus dem Ruder laufen. Anlegeranwälte decken die Machenschaften der dubiosen Vertriebsstrukturen auf. Weite Bereiche des Grauen Kapitalmarktes sind nicht reguliert und unterliegen nicht der Aufsichtspflicht der Bafin.  

Verbraucherzentrale kann Machenschaften nicht allein  bekämpfen

Die Verbraucherzentralen nehmen sich des Themas „Grauer Kapitalmarkt“ vielfach gar nicht erst an. Die Verbraucherzentralen, die tatsächlich bei Google zu finden sind, z. B. die Verbraucherzentrale Hamburg, sind personell vielfach überfordert. Andere trauen sich nicht, den Machenschaften unseriöser Anbieter entschieden entgegenzutreten.

Kontaktaufnahme mit den Opfern zulässig und notwendig

Gäbe es nicht engagierte Rechtsanwälte, würden dem Treiben unseriöser Vertriebe keine Grenzen gesetzt. Natürlich müssen sich Anwälte und Verbraucherschutzorganisationen im Internet oder auch mit rechtlich zulässigen Mailing-Aktionen bei den Betroffenen melden. Dankbar nehmen es die Opfer entgegen.

Vertriebe arbeiten mit der verbotenen „Tatwaffe Telefon“!

Dem unseriösen Kundenfang per Telefon mit dem verbotenen „cold call“  der Vertriebsorganisationen steht das Angebot von Anwälten und Verbraucherschutzorganisationen entgegen, so dass Mandantenfang durch Anwälte nur als böse Verleumdung verstanden werden kann.

Die Opfer werden durch diese Machenschaften verhöhnt

Die Täter des „Grauen Kapitalmarktes“, die sich die Taschen voller Geld stecken, verhöhnen im Nachhinein noch ihre Opfer mit derartigen Machenschaften. Sie brauchen nur Misstrauen zu säen, das ihre Opfer am Tätigwerden hindert. Die Opfer müssen  diese Machenschaften durchschauen.