Sammelklage
Auch für Sie der richtige Weg?
Um eines gleich zu richtigzustellen: Es gibt gar keine Sammelklage im deutschen Recht. Der Begriff hat sich trotzdem eingebürgert. Wir wollen ihn auch benutzen. Dafür müssen wir allerdings erklären, was wir damit meinen und wir betonen: Dies ist unsere Interpretation des Begriffes "Sammelklage".
Im deutschen Recht gibt es grundsätzlich nur individuelle Klagen. Trifft ein Gericht eine Entscheidung, bindet es nur den Kläger und den Beklagte dieses individuellen Falles. Auch wenn es dutzende oder hunderte gleichartiger Fälle gibt, so können sich andere geschädigte Anleger nicht auf dieses gewonnene Urteil berufen und verlangen, auch so gestellt zu werden.
Trotzdem hat sich bei uns dieser Begriff der Sammelklage eingebürgert und es gibt auch Sammelklagen in anderen Rechtskreisen und Ländern. Besonders bekannt sind Sammelklagen in den USA. Dort heißen sie class action. Weil Sammelklagen der geschädigten Anleger eine scharfe Waffe gegen die Täter geworden sind, haben sie auch in den Medien solche Aufmerksamkeit auf sich ziehen können. Zudem sind sie Gegenstand zahlreicher Fernsehnserien, wie zuletzt in der bemerkenswerten Anwaltsserie "Damages" mit Glenn Close.
Wenn wir in Deutschland über eine Sammelklage reden, dann meinen wir eine Bündelung von gleichartigen Verfahren gegen denselben Gegner. Das ist unsere Definition. Ein solches Vorgehen macht viel Sinn. Wenn sich zahlreiche Anleger zusammenschließen, können sie ihre Informationen abgleichen und untereinander austauschen. Sofern gleichartiges Verhalten des Gegners bewiesen werden kann, steigen die Chancen eines jeden einzelnen Anlegers, insbesondere wenn es z.B. um ein institutionelles Zusammenwirken zwischen einer Bank und der Initiatorenseite geht. In solchen Fällen ist geradezu Voraussetzung, dass eine Vielzahl gleichartiger Finanzierungen von der Bank vorgenommen wurde.
Zudem ist offenkundig, dass ein Anwalt, der sich tief in einem Sachverhaltskomplex eingearbeitet hat, dies auch vor Gericht sehr viel besser darstellen und seine Mandanten vertreten kann, als ein Anwalt, der nur mal so nebenbei einen einzelnen Fall bearbeitet. Die Chancen der geschädigten Anleger auf Schadensersatz steigen also erheblich an, wenn ein derartiger Fallkomplex von einer spezialisierten und erfahrenden Kanzlei bearbeitet wird. Eine Garantie ist dies freilich nicht. Da es aber für viele Anleger um ihre materielle Existenz geht, gilt es, jede Chance zu nutzen.
Um jedem geschädigten Anleger die Möglichkeit zu geben, sich einer "Sammelklage" anzuschließen, haben wir eine eigene Website eingerichtet. Unter www.sammelklageonline.de finden Sie eine Auflistung der uns bekannten "Sammelverfahren" und derjenigen Anwaltskanzleien, von den wir wissen, dass sie sich mit dem entsprechenden Themenkomplex vertieft beschäftigt haben. Schauen Sie auf die Seite www.sammelklageonline.de , ob ihr Fall dort in der Liste der Sammelklagen erwähnt ist.
Rein vorsorglich weisen wir darauf hin, dass wir für die dort genannten Anwälte keinerlei Empfehlungen oder Garantien aussprechen. Es ist lediglich eine Information!