Gegenüberstellung der Konzepte zum Umgang mit der PROKON Regenerative Energien GmbH

Pro Dr. Dietmar Penzlin

Eckpunkte des Insolvenzplans sind klar definiert; GRI können folgendermaßen partizipieren:

Eigenkapitalkomponente für Anleger, die ihre Genussrechte in Eigenkapital wandeln und so Gesellschafter von PROKON werden wollen

Umwandlung eines Teils der Genussrechte in eine handelbare Anleihe, um denjenigen Anlegern, die nicht investiert bleiben wollen, eine Möglichkeit zum Ausstieg zu bieten

Barzahlung aus den Verkaufserlösen der Unternehmensteile und Beteiligungen, die nicht zum Kerngeschäft von PROKON gehören

PROKON soll als Projektentwickler für Windkraftanlagen weiterbestehen

GRI können kurzfristig Auszahlungen erhalten

in Aussicht gestellte Quote von mind. 30% wird mit einem hohen Maß an Sicherheit erreicht werden, da das vom Insolvenzverwalter bewertete Vermögen der PROKON weitgehend abgewertet wurde und weiterer Abwertungsbedarf derzeit nicht ersichtlich ist

Insolvenzplan gibt den GRI hinreichend Sicherheit über den Umgang mit ihren Ansprüchen -> aber: Bildet der Insolvenzplan auch die bestmögliche Befriedigung der Gläubiger ab?

Freiraum für externes Investment in PROKON wird geschaffen

Pro Carsten Rodbertus


Erhalt der Unternehmensphilosophie als ökologisch und sozial ausgerichtete Gesellschaft

Stärkung der Expertise von PROKON im Energiebereich -> PROKON soll vollstufiger „grüner“ Energiedienstleister bleiben (von der Projektierung der Anlagen bis zum Verkauf der Energie)

PROKON ist mehr als WIND: PROKON versteht sich als Unternehmen, das im Bereich der ERNEUERBAREN ENERGIEN bundesweit Vorreiter war und sich zukunftsorientiert aufstellen und weiter am Markt etablieren will -> das vorhandene know-how soll für das Sanierungskonzept und die Erfüllung der Forderungen der GRI nachhaltig nutzbar gemacht werden

umfassende Beteiligungsmöglichkeit der GRI am Eigenkapital der PROKON; gegebenenfalls Umwandlung der GmbH in eine AG

GRI sollen Eigentümer von PROKON werden und können

a.    ihre Forderungen entweder in Eigenkapital wandeln können oder
b.     als GRI mit nachrangigen Forderungen in PROKON investiert bleiben

Quote auf Insolvenzforderungen in Höhe von mindestens 80% mit Besserungsabrede für GRI (zusätzliche Beteiligung am zukünftigen Unternehmensgewinn) möglich

vollständige Integration der HIT Holztechnik Torgau OHG als „echte“ Tochtergesellschaft von PROKON

am Sanierungsprozess soll ein repräsentativer Gläubigerausschuss mitwirken, bestehend aus sieben Mitgliedern -> Vertreter der drei größten Anlegergruppen, ein Arbeitnehmervertreter, zwei in den Bereichen Windkraft und Pflanzenöl technisch erfahrene sachverständige Personen, eine in Insolvenzsachen erfahrene Person

PROKON wird zukünftig nicht mehr inhabergeführt sein; zu Geschäftsführern/ zum Vorstand werden Personen mit der der Unternehmensgröße angemessenen Expertise bestellt werden

Carsten Rodbertus wird zukünftig weder Gesellschafter noch Geschäftsführer von PROKON sein

Contra Dr. Dietmar Penzlin

Verlust der Unternehmensphilosophie/ PROKON wird unter Umständen an einen Finanzinvestor veräußert werden

Zerschlagung von PROKON/ Reduzierung von PROKON auf wenige operative Bereiche (Projektierung von Windanlagen)

Verlust von über 150 Arbeitsplätzen

Insolvenzplan wird als alternativlos dargestellt

maximale Beteiligung der GRI am Eigenkapital der PROKON auf 24,9% begrenzt; keine Sperrminorität

Quote auf Insolvenzforderungen im worst case von lediglich 30%

keine ganzheitliche Strategie zur Prüfung der Fortführungsmöglichkeiten von PROKON erkennbar
(Dr. Penzlin hat eine Vielzahl verschiedener Beratungsunternehmen mit Einzel-bewertungen von Unternehmensteilen und Tochtergesellschaften beauftragt; die Gesamtkonzeption bzw. -bewertung fehlt hingegen, weshalb Synergieeffekte nicht erkannt und bewertet werden)

unzureichende Einbindung der verschiedenen Gläubigerinteressen in den Gläubigerausschuss (Gläubigervertreter wurden vom Insolvenzverwalter vorgschlagen)

Umsetzung der „Konzeption Penzlin“ hat bereits vor dem Votum der Gläubigerversammlung begonnen (Betriebsteilschließungen, Verkauf von Betriebsteilen/ Tochtergesellschaften/ Werksschließungen/ Entlassung von Mitarbeitern)
-> das hat bereits jetzt zum Substanzverlust von PROKON geführt

Dr. Penzlin findet nur eine geringe Akzeptanz in der Gläubigerschaft; suggeriert es aber anders

intransparente Informationspolitik (einzelne Gläubigergruppen werden bevorzugt informiert)

unzureichende Darstellung der Vermögenslage von PROKON in seinem Gutachten zur Verfahrenseröffnung und der daraus abgeleiteten Quotenankündigung (einzelne und wesentliche Vermögenswerte bleiben unbeachtet)

Contra Carsten Rodbertus


unternehmerische Fehlentscheidungen (u.a. kurze Kündigungsfristen der Genussrechte, unzureichende kaufmännische/ juristische Struktur des Unternehmens, fehlende Besicherung von Darlehen, zu optimistische Zukunftsannahmen) führten zur Insolvenz der PROKON -> Insolvenzgründe sind primär intern entstanden

GRI müssen voraussichtlich 3 Jahre auf Kapitalzufluss (Auszahlungen) warten

Reduzierung der Verzinsung auf ca. 3% (im Gegenzug aber weitreichender Erhalt der Nominalforderung)

Probleme bei der zukünftigen Kapitalbeschaffung denkbar (BAFIN hat lex PROKON geschaffen), aber beherrschbar

Kosten des Insolvenzverfahrens/ des Sanierungsprozesses werden sich erhöhen

GRI werden im Insolvenzplan auf Nachrang verwiesen, sofern sie von der Möglichkeit, ihre Anteile in Eigenkapital zu wandeln, keinen Gebrauch machen

Kommunikationspolitik stark verbesserungswürdig; unzureichende Medienkompetenz; PROKON ist negativ besetzt