Gegenüberstellung der Konzepte zum Umgang mit der PROKON Regenerative Energien GmbH
Pro Dr. Dietmar Penzlin
Eckpunkte des Insolvenzplans sind klar definiert; GRI können folgendermaßen partizipieren:
Eigenkapitalkomponente für Anleger, die ihre Genussrechte in Eigenkapital wandeln und so Gesellschafter von PROKON werden wollen
Umwandlung eines Teils der Genussrechte in eine handelbare Anleihe, um denjenigen Anlegern, die nicht investiert bleiben wollen, eine Möglichkeit zum Ausstieg zu bieten
Barzahlung aus den Verkaufserlösen der Unternehmensteile und Beteiligungen, die nicht zum Kerngeschäft von PROKON gehören
PROKON soll als Projektentwickler für Windkraftanlagen weiterbestehen
GRI können kurzfristig Auszahlungen erhalten
in Aussicht gestellte Quote von mind. 30% wird mit einem hohen Maß an Sicherheit erreicht werden, da das vom Insolvenzverwalter bewertete Vermögen der PROKON weitgehend abgewertet wurde und weiterer Abwertungsbedarf derzeit nicht ersichtlich ist
Insolvenzplan gibt den GRI hinreichend Sicherheit über den Umgang mit ihren Ansprüchen -> aber: Bildet der Insolvenzplan auch die bestmögliche Befriedigung der Gläubiger ab?
Freiraum für externes Investment in PROKON wird geschaffen
Pro Carsten Rodbertus
Erhalt der Unternehmensphilosophie als ökologisch und sozial ausgerichtete Gesellschaft
Stärkung der Expertise von PROKON im Energiebereich -> PROKON soll vollstufiger „grüner“ Energiedienstleister bleiben (von der Projektierung der Anlagen bis zum Verkauf der Energie)
PROKON ist mehr als WIND: PROKON versteht sich als Unternehmen, das im Bereich der ERNEUERBAREN ENERGIEN bundesweit Vorreiter war und sich zukunftsorientiert aufstellen und weiter am Markt etablieren will -> das vorhandene know-how soll für das Sanierungskonzept und die Erfüllung der Forderungen der GRI nachhaltig nutzbar gemacht werden
umfassende Beteiligungsmöglichkeit der GRI am Eigenkapital der PROKON; gegebenenfalls Umwandlung der GmbH in eine AG
GRI sollen Eigentümer von PROKON werden und können
a. ihre Forderungen entweder in Eigenkapital wandeln können oder
b. als GRI mit nachrangigen Forderungen in PROKON investiert bleiben
Quote auf Insolvenzforderungen in Höhe von mindestens 80% mit Besserungsabrede für GRI (zusätzliche Beteiligung am zukünftigen Unternehmensgewinn) möglich
vollständige Integration der HIT Holztechnik Torgau OHG als „echte“ Tochtergesellschaft von PROKON
am Sanierungsprozess soll ein repräsentativer Gläubigerausschuss mitwirken, bestehend aus sieben Mitgliedern -> Vertreter der drei größten Anlegergruppen, ein Arbeitnehmervertreter, zwei in den Bereichen Windkraft und Pflanzenöl technisch erfahrene sachverständige Personen, eine in Insolvenzsachen erfahrene Person
PROKON wird zukünftig nicht mehr inhabergeführt sein; zu Geschäftsführern/ zum Vorstand werden Personen mit der der Unternehmensgröße angemessenen Expertise bestellt werden
Carsten Rodbertus wird zukünftig weder Gesellschafter noch Geschäftsführer von PROKON sein
Contra Dr. Dietmar Penzlin
Verlust der Unternehmensphilosophie/ PROKON wird unter Umständen an einen Finanzinvestor veräußert werden
Zerschlagung von PROKON/ Reduzierung von PROKON auf wenige operative Bereiche (Projektierung von Windanlagen)
Verlust von über 150 Arbeitsplätzen
Insolvenzplan wird als alternativlos dargestellt
maximale Beteiligung der GRI am Eigenkapital der PROKON auf 24,9% begrenzt; keine Sperrminorität
Quote auf Insolvenzforderungen im worst case von lediglich 30%
keine ganzheitliche Strategie zur Prüfung der Fortführungsmöglichkeiten von PROKON erkennbar
(Dr. Penzlin hat eine Vielzahl verschiedener Beratungsunternehmen mit Einzel-bewertungen von Unternehmensteilen und Tochtergesellschaften beauftragt; die Gesamtkonzeption bzw. -bewertung fehlt hingegen, weshalb Synergieeffekte nicht erkannt und bewertet werden)
unzureichende Einbindung der verschiedenen Gläubigerinteressen in den Gläubigerausschuss (Gläubigervertreter wurden vom Insolvenzverwalter vorgschlagen)
Umsetzung der „Konzeption Penzlin“ hat bereits vor dem Votum der Gläubigerversammlung begonnen (Betriebsteilschließungen, Verkauf von Betriebsteilen/ Tochtergesellschaften/ Werksschließungen/ Entlassung von Mitarbeitern)
-> das hat bereits jetzt zum Substanzverlust von PROKON geführt
Dr. Penzlin findet nur eine geringe Akzeptanz in der Gläubigerschaft; suggeriert es aber anders
intransparente Informationspolitik (einzelne Gläubigergruppen werden bevorzugt informiert)
unzureichende Darstellung der Vermögenslage von PROKON in seinem Gutachten zur Verfahrenseröffnung und der daraus abgeleiteten Quotenankündigung (einzelne und wesentliche Vermögenswerte bleiben unbeachtet)
Contra Carsten Rodbertus
unternehmerische Fehlentscheidungen (u.a. kurze Kündigungsfristen der Genussrechte, unzureichende kaufmännische/ juristische Struktur des Unternehmens, fehlende Besicherung von Darlehen, zu optimistische Zukunftsannahmen) führten zur Insolvenz der PROKON -> Insolvenzgründe sind primär intern entstanden
GRI müssen voraussichtlich 3 Jahre auf Kapitalzufluss (Auszahlungen) warten
Reduzierung der Verzinsung auf ca. 3% (im Gegenzug aber weitreichender Erhalt der Nominalforderung)
Probleme bei der zukünftigen Kapitalbeschaffung denkbar (BAFIN hat lex PROKON geschaffen), aber beherrschbar
Kosten des Insolvenzverfahrens/ des Sanierungsprozesses werden sich erhöhen
GRI werden im Insolvenzplan auf Nachrang verwiesen, sofern sie von der Möglichkeit, ihre Anteile in Eigenkapital zu wandeln, keinen Gebrauch machen
Kommunikationspolitik stark verbesserungswürdig; unzureichende Medienkompetenz; PROKON ist negativ besetzt