ZurichFG – Anlegerbewertung: „unseriös“; ist es Anlagebetrug?
ZurichFG gaukelt Anlegern vollmundig unter anderem einen „vollständigen Zugang zu einer großen Anzahl an erstklassigen Vermögenswerten aus allen großen Märkten“ vor. Das „ultimative Handelsökosystem“ böte Anlegern bzw. „Händlern aller Erfahrungsniveaus leistungsstarke und dennoch nahtlose Handelslösungen“. Doch viele Anleger, die über das digitale Handelsportal www.zurichfg.com ihr Geld angelegt haben, mussten mit dem unseriösen Finanzdienstanbieter ZurichFG folgerichtig nur miserable Erfahrungen machen und fühlen sich über den Tisch gezogen. Geprellte Anleger geben der ZurichFG im Internet nachvollziehbarer Weise auch nur negative Bewertungen. Jene Anleger wollen jetzt ihr angelegtes Geld wiederhaben. Wer hilft den Opfern bei Anlagebetrug? Sollen Anleger bei der Polizei eine Strafanzeige wegen Anlagebetrugs erstatten? Was tun geschädigte Anleger, wie bekommen Anleger ihr Geld zurück?

ZurichFG – Alles Lug & Online-Anlagebetrug!
Der vermeintliche Online-Broker ZurichFG präsentiert sich im Internet als seriöse Plattform für das Online-Trading. Auf der Website der ZurichFG ist mitunter zu lesen: “Zurich FG wurde von begeisterten Veteranen am Finanzmarkt gegründet, die sich verpflichtet haben, Menschen weltweit zu ermuntern zu handeln und unabhängig zu investieren, und gleichzeitig vollständigen Zugang zu einer großen Anzahl an erstklassigen Vermögenswerten aus allen großen Märkten zu bieten. Dank unseres reichen Finanzwissens und unserer modernen technologischen Fachkenntnisse können wir Händlern aller Erfahrungsniveaus leistungsstarke und dennoch nahtlose Handelslösungen anbieten. Unsere ständige Mission besteht darin, das ultimative Handelsökosystem zu liefern: revolutionäre Plattformen, moderne Analysetools, Lernmaterialien und individuelle, persönliche Kontoverwaltung. Unsere Unternehmensphilosophie folgt den folgenden Werten: Zuverlässigkeit, Transparenz, Respekt.” Anleger, die den unglaublichen Worten dieser „revolutionären“ Handelsplattform namens ZurichFG vertrauten und von der ZurichFG geleimt wurden, sind hiernach von der ZurichFG entsprechend auch enttäuscht. Bei den reihenweise „abgecashten“ Anlegern erhärtet sich sukzessive der Verdacht, dass sie auf unseriöse Weise von den vorgeblichen Online-Brokern von ZurichFG „modern“ und ziemlich dreist betrogen worden sind.
ZurichFG – Wo kein Impressum da keine Anlagebetrüger?
Wie bei vielen anderen kontroversen Online-Brokern und Trading-Plattformen vermissen Anleger auch auf der Website www.zurichfg.com – entgegen anderslautender Vorschriften nach dem Telemediengesetz - ein vollständiges Impressum. Die Macher hinter ZurichFG verheimlichen ihren Anlegern geschickt die exakten und wahren Angaben zu den rechtlich verantwortlichen Betreibern der Website. Anleger erfahren indessen höchstens, dass die Website erst am 01.06.2020 registriert wurde und sich die wirklichen Domaininhaber hinter dem Anonymisierungs-Service Domains By Proxy, LLC verstecken. Anleger erfahren also nicht, wer und wo die Anlagebetrüger sind!
ZurichFG – dreiste Kundenakquise per Social Media!
Die vermeintlichen Broker und Hintermänner von ZurichFG lauern Neukunden bzw. Anlegern gezielt im Internet auf. Sie werben in allen erdenklichen sozialen Medien und Kanälen. Gutgläubige Anleger werden mitunter auf -durch die von ZurichFG geschaltete- Werbung in den sozialen Medien, wie Facebook und Instagram auf ZurichFG aufmerksam. Zusätzlich werden von ZurichFG Videos auf YouTube oder Vimeo hochgeladen, in denen interessierte Anleger mit erfundenen Referenzen überzeugt und zur Anlage hoher Geldbeträge verführt werden sollen.
ZurichFG – „AnyDesk“ & „Teamviewer“, Vorsicht!
Was von den Anlegern anfangs noch dankbar als vermeintliche Hilfe im Rahmen eines Kundenservice interpretiert und daher gern auch beansprucht wird, stellt sich indessen bald als Einfallstor für den Anlagebetrug dar. Software wie zum Beispiel "AnyDesk" oder "TeamViewer"macht es den Anlagebetrügern hinter ZurichFG möglich, per Fernwartung auf Computer der Anleger zuzugreifen. Auf solch dreiste und äußerst effektive Weise können die Anlagebetrüger auf Konten ihrer meist gutgläubigen Opfer zugreifen. Diese vermeintliche „Hilfestellung“ dient also nur der illegalen und unverfrorenen Transferierung von Geldern der Anleger auf die Konten der Anlagebetrüger.
ZurichFG – Stets dasselbe Schema bei Anlagebetrug!
Über Internetwerbung gelangen Anleger auf das Online-Handelsportal der ZurichFG. Die als glaubwürdige Broker in Erscheinung tretenden Anlagebetrüger gehen ziemlich geschickt und mit psychologischer Raffinesse vor. Nach der Kontaktaufnahme durch den willfährigen Anleger ruft – stets demselben Schema folgend - umgehend ein angeblicher –sprachlich und fachlich versierter, oftmals sympathischer, - Broker beim Anleger an und verleitet diesen, zunächst einen kleinen Geldbetrag anzulegen. So gelingt es den Brokern schnell, die Anleger zu überzeugen, Geldbeträge über die ZurichFG anzulegen. Die „Broker“ von ZurichFG entpuppen sich bald schon als mit allen Wassern gewaschene Anlagebetrüger und erhöhen hartnäckig den Druck auf die Anleger, welche zur Anlage weiterer „Investments“ „motiviert“ werden.
ZurichFG – FINMA, CONSOB, BaFin u.a. warnen!
Die Aufsichtsbehörden warnen vor den betrügerischen Online-Brokern, wenn sie davon Kenntnis erlangen. Das ist im Hinblick für den Anlagebetrug in Deutschland die BaFin, für den Anlagebetrug in Österreich die FMA und für den Anlagebetrug in der Schweiz die FINMA. Es lohnt sich aber auch der Blick auf die Webseiten der übrigen europäischen Aufsichtsbehörden. Wer in Deutschland Finanzdienstleistungen und Investmentgeschäfte erbringen möchte, benötigt dafür eine Erlaubnis der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin). Geschäfte dieser Art zu tätigen, zu unterstützen oder zu ermöglichen ist, auch grenzüberschreitend, nach Deutschland hinein, ohne Erlaubnis untersagt. Personen, die sich trotzdem daran beteiligen, sind den Betroffenen zu Schadensersatz verpflichtet. Tatsächlich existiert bereits eine Warnung der BaFin vom 03.05.2021. Zuvor gab es schon und eine Warnung der FINMA und hierauf basierend eine Warnung der CONSOB, also der italienischen Aufsichtsbehörde, vom 05.10.2020. Keine der europäischen Aufsichtsbehörden hat ZurichFG eine Erlaubnis erteilt. Ein weiterer Blick in die internationalen Warnlisten führt zu demselben Ergebnis. Man kann also davon ausgehen, dass sich im Laufe der Zeit wohl auch andere Aufsichtsbehörden diesen Warnungen noch anschließen oder eigene Warnungen veröffentlichen werden.
ZurichFG - Anleger bekommt kein Geld zurück!
Die Probleme fangen spätestens an, wenn der Anleger sein Geld zurück kriegen möchte. Hindernisse werden aufgebaut. Zuerst muss der Anleger noch Geld einzahlen, sei es für Versicherungen, Steuern oder sonstige Gebühren. Alles ist frei erfunden. Alles ist Lüge. Alles dient nur dem Ziel, dem Anleger möglichst viel Geld aus der Tasche zu ziehen. Wenn der Anleger vertrauensselig bezahlt, bekommt er selbstverständlich trotzdem kein Geld zurück.
ZurichFG – Was sollen Anleger bzw. Betrugsopfer tun?
Alle geschädigten Anleger werden sich wohl fragen, ob es denn überhaupt eine Chance gibt, ihr Geld zurückbekommen? Eine reelle Chance gibt es nur dann, wenn der Fall einem echten Experten vorgelegt wird, der sich tief in alle Facetten der Materie des Online-Anlagebetruges eingearbeitet hat. Viele gibt es davon nicht, denn es gehört nicht zum Wissen eines normalen Anwaltes. Die Schutzgemeinschaft schätzt sich glücklich, mit einem der wenigen Experten auf dem Felde des Online-Anlagebetruges zu kooperieren. Dabei geht es nicht darum, die Anlagebetrüger zu jagen. Dafür sind die staatlichen Ermittlungsbehörden zuständig. Im besten Falle erfolgt dann eine Bestrafung der Anlagebetrüger. Aber mit einer Strafanzeige bekommt der Anleger regelmäßig nicht sein Geld zurück. Die Strafanzeige geht in die falsche Richtung. Was ist der richtige Weg? Wie bekommt der Anleger sein Geld zurück?
Schutzgemeinschaft folgt der Spur des Geldes
Die Schutzgemeinschaft ist ein gemeinnütziger Verein, dessen satzungsgemäße Aufgabe u.a. der Schutz der Anleger vor Anlagebetrug ist. Aufgrund des Rechtsberatungsgesetzes darf die Schutzgemeinschaft selber nur eingeschränkt Rechtsberatung vornehmen und ist deshalb auf die Zusammenarbeit mit erfahrenen Rechtsanwälten angewiesen. Die mit der Schutzgemeinschaft verbundenen Anwalte verfolgen die Spur des Geldes, weil es wohl allen Anlegern in erster Linie darum geht, ihr investiertes Geld zurückzubekommen. Wollen Sie wissen, ob das in Ihrem Falle geht? Dann schreiben sie uns eine Nachricht oder füllen Sie das Kontaktformular aus. Sie erhalten dann eine kostenlose Einschätzung Ihres Falles.