Unique Exchange und Paraiba World! – Schlechte Erfahrungen, das können Sie jetzt tun!

Was ist die Unique Exchange? Nur eine weitere der vielen Kryptobörsen oder eng verbunden mit Paraiba World zu einem Konstrukt, bei dem der Verdacht eines Schneeballsystems besteht. Oder handelt es sich doch um ein gutes Investment? Diese Frage werden sich viele Anleger von Unique Exchange und Paraiba World wohl stellen. Meist waren es Ratschläge von Freunden und Bekannten, die einen Empfehlungslink schickten. Allerdings hat sich möglicherweise jetzt ein ungutes Gefühl bei Ihnen eingestellt und es ist unklar, wie die Sache enden wird. Dann ist gute Vorbereitung alles, falls Sie auf ein Schneeballsystem hereingefallen sind. Hier erfahren Sie, was Sie tun können, wenn es zum großen Knall kommt und Sie um ihr Geld bangen müssen. Informieren Sie sich jetzt!

Unique Exchange - Erstaunliche Werbeworte auf der Paraiba World-Website!
Was liest man auf der Paraiba World-Website: „Was ist Unique Exchange? UNIQUE Exchange ist ein D-A-CH Fintech Startup, das sich auf den Online-Handel mit Fiat- und Kryptowährungen spezialisiert hat. *D-A-CH steht für Deutschland-Österreich-Schweiz. Die Dienstleistungen von UNIQUE Exchange richten sich an Menschen, die Kryptowährungen im Alltag kaufen, handeln und nutzen möchten. Unique Exchange bietet allen Benutzern einen einfach zu bedienenden, sicheren und vertrauenswürdigen Zugriff auf digitale Assets. Paraiba World kaufte eine bestehende Austauschplattform mit 15 000 registrierten Nutzern. Unser CEO Erich Ely hat niedrige Transaktionsgebühren für alle festgelegt, damit wir alle diese Börse nutzen können. Langfristig bedeutet dies mehr Gewinn für das Unternehmen und ein nachhaltigeres Geschäftsmodell. Mit dem UX-Geschäftsmodell hat jeder die Chance, Kryptowährungen im Alltag zu besitzen, zu handeln und zu nutzen. Unique Exchange wurde ins Leben gerufen und alle waren erstaunt, wie schnell sie Geld überweisen und Auszahlungen vornehmen konnten. Paraiba World und seine Benutzer können dies jetzt täglich und sehr einfach tun. Wir können unserem CEO nicht genug dafür danken, dass er diese Plattform gekauft hat, und wir werden versuchen, sie jeden Tag zu nutzen.“ Das sind schon erstaunliche Werbeworte für die Unique Exchange und CEO Erich Ely. Wer ist eigentlich der Betreiber?

Unique Exchange – Wer ist der Betreiber?
Bei der Untersuchung der Domaindaten stellt man fest, dass die Domain www.unique-exchange.co am 05.04.2019 registriert worden ist. Registrant ist eine Firma Unique Crypto LLC mit einem vermeintlichen Firmensitz in Georgien. Schaut man sich die Website www.unique-exchange.co genauer an, so findet man folgende Angaben:

•    UNIQUE CRYPTO LLC
•    Avtomshemebeli Street, No. 88, 4600 Kutaisi, Georgia
Was macht die Firma Unique Crypto LLC in Georgien? Warum gibt es keine Firmennummer und einen Hinweis auf die Vertretungsverhältnisse? Welcher Kunde der Unique Exchange will einer georgischen Firma große Summe anvertrauen und im Streitfall seine Ansprüche in Georgien geltend machen? Warum der Firmensitz der Kryptobörse gerade in Georgien sein soll erschließt sich nicht. Fraglich ist auch, ob durch die Geschäftserbringung auch für deutsche Kunden, aufsichtsrechtliche und regulatorische Vorgaben erfüllt werden müssen. Handelt es sich etwa auch um Kryptoverwahrgeschäfte, die erlaubnispflichtig sind? Soll deshalb der Geschäftssitz der Unique Exchange als Vertragsdienstleister von Paraiba World in Georgien sein? Das allein wirkt schon sehr dubios und sollte ein Warnzeichen sein.

Unique Exchange – Zusammenarbeit mit der Unique Private Bank!
Durch die Unique Exchange wird nicht nur eine Kryptobörse, sondern in der Zusammenarbeit mit der Unique Private Bank werden noch weitere Finanzprodukte angeboten, die so nichtssagende Namen haben, wie „BIG 5“, „Unique Exchange VC1-Zertifikat“ und „Unique Exchange VC2 Certificate“. So haben die letztgenannten Finanzprodukte eine Laufzeit von 5 oder sogar 10 Jahren. Werden die versprochenen Zinszahlungen pünktlich geleistet und erfolgt eine Rückzahlung des Investments? Dies ist sicher der richtige Zeitpunkt, sich die Unique Private Bank genauer anzusehen und die Verbindungen zur Paraiba World näher zu untersuchen.

Unique Exchange – Unique Private Bank im Offshore-Sumpf!
Auf der Website www.up-bank.io findet man allerdings nur folgende nichtssagende Kontaktinformationen zum vermeintlichen Betreiber Unique Private Bank:

•    Headquarters: Bonovo Road, Fomboni, Island of Mohéli, Comoros Union
Warum findet man für die Unique Private Bank nur so wenig Informationen? Ist der Hauptsitz der Unique Private Bank tatsächlich auf den Komoren? Wo genau? Kann der Paraiba-Anleger bei seiner nächsten Fernreise tatsächlich die Unique Private Bank besuchen oder findet er nur eine Briefkastengesellschaft? Gibt es tatsächlich eine Banklizenz für die Unique Private Bank und warum sind gerade die Komoren der Geschäftssitz? Prüft man das Firmenregister, findet man eine Unique Private Bank Ltd, die am 27.05.2019 unter der Nummer B2019017 mit dem deutschen Staatsbürger Erich Kord Ely als Direktor eingetragen wurde. Kann das die Paraiba-Anleger beruhigen oder ist eine Offshore-Konstruktion eher Grund zur Sorge. Es ist sicher nicht einfach, wenn Kunden der Unique Private Bank Ltd ihre Ansprüche auf den Komoren geltend machen wollen. Im Zweifel müssen sie dann wohl auch Kontakt mit Direktor Erich Kord Ely aufnehmen.

Unique Exchange – Plausibilität des Paraiba World-Geschäftsmodells unklar!
Paraiba präsentiert den rechtlichen Aufbau so:

•    Banklizenz von 2,5 auf 50 Millionen
•    Payment Provider PW Day Ltd in Kasachstan
•    Unique Private Bank – Eigentümer der Unique Exchange
•    Unique Exchange als Vertragsdienstleister von Paraiba World

Wertentwicklung vom Handel mit Kryptowährungen, eine Kryptobörse und Immobilien sollen das Businessmodell der Paraiba bilden. Allerdings fehlen wirtschaftliche Kennzahlen, um die Plausibilität des Geschäftsmodells prüfen zu können. Besonders fragwürdig ist dabei, dass keinerlei Informationen über die Erträge und deren Nachhaltigkeit des Geschäftsmodells Paraiba World vorliegen. So kann der Paraiba-Anleger nicht nachvollziehen, ob Erträge erzielt werden und aus welchen Quellen diese Erträge stammen. Zirkulieren Millionenbeträge ohne Kontrolle der Paraiba-Anleger im großen Spiel und wer sind am Ende die Gewinner und Verlierer?

Unique Exchange – Paraiba World-Anlageverwaltung unerlaubt!
Hier sollen die Anleger an der Wertentwicklung vom Handel mit Kryptowährungen, einer Kryptobörse und Immobilien beteiligt werden. Allerdings ist hier keine konkrete Anlagestrategie erkennbar. Von den Anlegern wird selbst keine Entscheidung getroffen, in welche konkreten Finanzinstrumente ihr Geld investiert werden soll. Aus diesem Grunde erbringen die Anbieter damit gewerbsmäßig die Anlageverwaltung nach § 1 Absatz 1a Satz 1 Nr. 11 Kreditwesengesetz (KWG). Dafür ist eine Erlaubnis der BaFin nach § 32 Absatz 1 KWG erforderlich, über die die Anbieter nicht verfügen. Sie handeln daher unerlaubt.

Unique Exchange – Gibt es ein Schnellballsystem?
Dabei handelt es sich um „Geschäftsmodelle“, die eine stetig wachsende Zahl von Teilnehmern benötigen, die eigenes Kapital in das System einbringen und dadurch vermeintliche Gewinne bzw. Boni erwirtschaftet werden können. Dabei werden die Teilnehmer häufig an allen Einnahmen beteiligt, die andere Teilnehmer einbringen, die sie angeworben haben. Häufig werden aber auch Einnahmen gezielt dem System entzogen und veruntreut. In vielen Fällen ist nur ein überteuertes oder überhaupt kein Produkt vorhanden. Auch dann besteht der Verdacht des Betruges. Diese „Geschäftsmodelle“ sind allerdings auf ein stetes Wachstum angewiesen und brechen daher meist relativ schnell auch wieder zusammen. Hier besteht die besondere Konstellation, dass aus Opfern auch Täter werden können. Opfer, weil sie selbst Geld anlegten und Täter, weil sie andere überredeten, es ihnen gleich zu tun und dafür hohe Boni kassierten. Handelt es sich um ein Schneeballsystem und besteht damit der Verdacht des Anlagebetruges?

Unique Exchange – Finanzaufsichtsbehörden sind in Sachen Paraiba bereits aktiv!
So ist die Finanzaufsicht Österreichs (FMA) aktiv geworden und veröffentlichte folgende bereits am 25.02.2020 folgende Investorenwarnung:

„Paraiba World Ltd.
Die österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) kann ua gemäß § 4 Abs 7 BWG die Öffentlichkeit informieren, dass eine namentlich genannte natürliche oder juristische Person zur Vornahme bestimmter Bankgeschäfte (§ 1 Abs 1 BWG) nicht berechtigt ist, sofern diese Person dazu Anlass gegeben hat und eine Information der Öffentlichkeit erforderlich und im Hinblick auf mögliche Nachteile des Betroffenen verhältnismäßig ist.
Mit Bekanntmachung im Amtsblatt zur Wiener Zeitung vom 25.02.2020 teilt die FMA daher mit, dass
•    Paraiba World Ltd.
•    mit angeblichem Sitz in 22/F Times Square Tower 2, 1 Matheson Street, Causeway Bay, Hong Kong
•    info@paraiba.world
•    https://paraiba.world
nicht berechtigt ist, konzessionspflichtige Bankgeschäfte in Österreich zu erbringen. Es ist dem Anbieter daher die Entgegennahme fremder Gelder als Einlage gemäß § 1 Abs. 1 Z 1 zweiter Fall BWG nicht gestattet.“
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht BaFin folgte am 18.06.2020 mit dieser Warnung:
„Paraiba World und Paraiba Deluxe: BaFin untersagt Anlageverwaltung
Die BaFin hat mit Bescheiden vom 21. April 2020 gegenüber Paraiba World Ltd. und NeoMoc Global Ltd, Hong Kong, die sofortige Einstellung der unerlaubt betriebenen Anlageverwaltung angeordnet.
Über die Internetseiten www.paraiba.world und www.paraiba-deluxe.com bieten die beiden Unternehmen „Cycles“, „Firstline“ und „Downline“ unter anderem als fertige „Portfolien“ an. Sie geben vor, ihre Anleger an der Wertentwicklung dieser Produkte mithilfe von Arbitragegeschäften, des Devisenhandels und des Handels mit Kryptowerten zu beteiligen. Es ist keine konkrete Anlagestrategie erkennbar. Die Anleger treffen selbst keine Entscheidung, in welche konkreten Finanzinstrumente ihr Geld investiert werden soll.
Damit erbringen Paraiba World Ltd. und NeoMoc Global Ltd. gewerbsmäßig die Anlageverwaltung nach § 1 Absatz 1a Satz 1 Nr. 11 Kreditwesengesetz (KWG). Über die nach § 32 Absatz 1 KWG erforderliche Erlaubnis der BaFin verfügen sie jedoch nicht. Sie handeln daher unerlaubt.“


Die Paraiba World Ltd veröffentlichte die Behauptung, dass es keine rechtlichen Bedenken gegen die Tätigkeit in Deutschland gäbe.
Paraiba – Finanzaufsicht BaFin spricht Klartext und dementiert falsche Paraiba-Behauptungen!
Folglich wurde am 10.11.2020 eine weitere Warnung der BaFin veröffentlicht:

„Paraiba World und Paraiba Deluxe: unwahre Tatsachenbehauptungen
Im Hinblick auf Paraiba World und Paraiba Deluxe wird aktuell die Behauptung verbreitet, wonach es keine rechtlichen Bedenken gegen ihre Tätigkeit in Deutschland bestünden und die Angelegenheit mit Finanzaufsichtsbehörden geklärt sei. Damit wird der nichtzutreffende Eindruck erweckt, dass die Unternehmen in Deutschland erlaubterweise tätig sein dürfen. Das trifft nicht zu.
Die BaFin hat mit Bescheiden vom 21. April 2020 gegenüber Paraiba World Ltd. und NeoMoc Global Ltd, Hong Kong, die sofortige Einstellung der unerlaubt betriebenen Anlageverwaltung angeordnet.
Die Bescheide sind mittlerweile bestandskräftig, auf die weiterhin gültige Bekanntmachung wird verwiesen.“
Und auch die österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) behält die Aktivitäten der Paraiba World Ltd im Auge und veröffentlichte die nächste Investorenwarnung am 16.03.2022:
„Paraiba World
Achtung! Die FMA warnt vor dem Abschluss von Geschäften mit:
•    Paraiba World
•    mit angeblichem Sitz in Bonovo Road, Fomboni Island of Mohéli, Comoros Union
•    www.paraibaworld.org
•    info@paraiba.world
Dieser Anbieter hat keine Berechtigung, konzessionspflichtige Bankgeschäfte in Österreich zu erbringen. Es ist dem Anbieter daher die Entgegennahme fremder Gelder als Einlage (§ 1 Abs. 1 Z 1 zweiter Fall Bankwesengesetz) nicht gestattet.
Diese Veröffentlichung basiert auf § 4 Abs 7 Bankwesengesetz und erfolgte am 16.03.2022 auch im Amtsblatt zur Wiener Zeitung.“


Wer diese Warnungen der Finanzaufsichtsbehörden nicht erst nimmt, soll sich später nicht beschweren, dass sein Investment möglicherweise Schaden nimmt oder verloren geht. Dann stellt sich die Frage, wie die Exitstrategie aussehen könnte. Kann man eigentlich kündigen und was muss man dafür tun?

Unique Exchange – Was tun Paraiba-Anleger?
Anleger werden sich wohl fragen, ob es im Falle der Fälle denn überhaupt eine Chance gibt, ihr Geld zurückbekommen? War es gar ein Schnellballsystem mit einer Vielzahl von Geschädigten? Häufig durchschaut man schlichtweg nicht einmal das vermeintliche Geschäftsmodell und auch die Vielzahl der Akteure und Firmen überfordert die meisten Anleger immens. Eine reelle Chance gibt es nur dann, wenn der Fall einem echten Experten vorgelegt wird, der sich tief in alle Facetten der Materie eingearbeitet hat. Viele gibt es davon nicht, denn es gehört nicht zum Wissen eines normalen Anwaltes. Aber mit einer Strafanzeige bekommt der Anleger regelmäßig nicht sein Geld zurück. Die Strafanzeige geht in die falsche Richtung. Was ist der richtige Weg?

Wie bekommt der Anleger sein Geld zurück? Schutzgemeinschaft folgt der Spur des Geldes
Die Schutzgemeinschaft ist ein gemeinnütziger Verein, dessen satzungsgemäße Aufgabe u.a. der Schutz der Anleger vor Anlagebetrug ist. Aufgrund des Rechtsberatungsgesetzes darf die Schutzgemeinschaft selber nur eingeschränkt Rechtsberatung vornehmen und ist deshalb auf die Zusammenarbeit mit erfahrenen Rechtsanwälten angewiesen. Die mit der Schutzgemeinschaft verbundenen Anwalte verfolgen die Spur des Geldes, weil es wohl allen Anlegern in erster Linie darum geht, ihr investiertes Geld zurückzubekommen. Wollen Sie wissen, ob das in Ihrem Falle geht? Dann schreiben sie uns eine Nachricht oder füllen Sie das Kontaktformular aus. Sie erhalten dann eine kostenlose Einschätzung Ihres Falles.