Trading Coast – Warnung der FCA –Unseriöser Online-Broker!
Abzocke oder seriöser Anbieter? Auf der Trading Coast-Online-Handelsplattform schien das Trading ganz leicht und gewinnbringend zu funktionieren. So wurde es jedenfalls dem interessierten Anleger auf der Internetplattform von www.trading-coast.com vorgetäuscht Die Handelsplattform ist inzwischen nicht mehr aufrufbar! Viele Anleger, die über das digitale Handelsportal www.trading-coast.com ihr Geld angelegt haben, mussten bereits schlechte Erfahrungen mit dem Finanzdienstanbieter Trading Coast machen. Von Abzocke und Betrug ist die Rede. Anleger werden sich fragen, welche Chancen sie haben, ihr Geld zurückzubekommen? Was sollen Anleger tun bei Anlagebetrug? Macht es Sinn, eine Strafanzeige zu erstatten? Wer kann sonst helfen bei Anlagebetrug? Welche Erfahrungen gibt es mit Trading Coast und was schreibt die FCA zu den Aktivitäten von Trading Coast?

Trading Coast - Es ist alles Online-Anlagebetrug!
Auf der Online Handelsplattform www.trading-coast.com wurden den Anlegern vor allem der Handel mit Forex, Aktien, Krypto-Währungen und CFDs angeboten. Auf der Website der Trading Coast war unter anderem zu lesen: „Wir bitten Sie, sich etwas Zeit zu nehmen, um die Website durchzugehen und Sie werden den Grund herausfinden, warum Trading Coast einer der besten virtuellen Handelsmakler der Welt ist.“ Anleger, die den wohlklingenden Worten dieser Handelsplattform Glauben schenkten, wurden von Trading Coast bitter enttäuscht. Bei den geschädigten Anlegern erhärtet sich der Verdacht, dass sie von den vermeintlichen Online-Brokern von Trading Coast betrogen worden sind.
Trading Coast - Anlagebetrüger bleiben im Dunkeln!
Wie bei vielen anderen dubiosen Online-Brokern und Trading-Plattformen fehlten viele Angaben, die das Telemediengesetz vorschreibt. Anlegersuchten insofern auch auf der Website www.trading-coast.com vergeblich einImpressum! Die Verantwortlichen hinter Trading Coast verschleierten ihren Anlegern gegenüber die vollständigen Angaben zu den rechtlich verantwortlichen Betreibern der Website. Schaut man sich die entsprechenden Domaindaten der Website von www.trading-coast.com an, so findet man dort keinen Hinweis auf die Betreiber und stellt fest, dass die Webseite erst am 18.01.2021 über NameCheap, Inc. registriert wurde und sich die wirklichen Domaininhaber hinter dem isländischen Anonymisierungsdienst Withheld for Privacy ehf verstecken. Macht das etwa einen seriösen Eindruck? Einer der „besten Handelsmakler der Welt“ und dann nur ein halbes Jahr online?
Trading Coast - Verwirrende Betreiberangaben!
Klare Unternehmensangaben sehen anders aus! Diese waren auf der ganzen Website von Trading Coast nicht zweifelsfrei zu finden. Auf der Website www.trading-coast.com gab es dazu nur spärliche Angaben. Am Ende der Seite befand sich in Minischrift lediglich der Hinweis: „TRADING COAST LIMITED Company number 08221438“ Diese Firma ist zwar im britischen Handelsregister eingetragen, allerdings als sogenannte Micro Company. Dem Investor standen für die Kontaktaufnahme lediglich eine E-Mail-Adresse (support@tradingcoast.net) und eine Telefonnummer (+44 2030977333 zur Verfügung.
Trading Coast - Neukunden über Social Media akquiriert
Die vermeintlichen Broker und Hintermänner von Trading Coast suchten ihre neuen Anleger gezielt über das Internet. Sie warben in allen möglichen Medien und Kanälen. Gutgläubige Anleger wurden beispielsweise auf -durch die von Trading Coast geschaltete- Werbung in den sozialen Medien, wie Facebook und Instagram auf Trading Coast aufmerksam. Hier wurde auch in betrügerischer Weise auf die TV-Sendung „Die Höhle der Löwen“ Bezug genommen. Zusätzlich wurden von Trading Coast Videos auf YouTube hochgeladen, in denen interessierte Anleger mit wahrscheinlich erfundenen Referenzen überzeugt und zur Anlage hoher Geldbeträge verleitet werden sollten. Über die Website www.trading-coast.com warb der vermeintliche Finanzdienstanbieter Trading Coast ahnungslose Anleger und verleitete sie zur Überweisung hoher Anlagebeträge.
Trading Coast - Vorsicht bei „AnyDesk“ und „TeamViewer“
Was von den Anlegern zunächst dankbar als Hilfe aufgenommen wird, entpuppt sich oft als Einfallstor für den Anlagebetrug. Die Software „AnyDesk“ oder „TeamViewer“ macht es den Anlagebetrügern möglich, per Fernwartung auf Computer der ahnungslosen Anleger zuzugreifen. Die Anlagebetrüger verschaffen sich auf diese heimtückische Weise oft Zugriff auf Konten ihrer ahnungslosen Opfer. Unter dem Vorwand der Schulung oder des Supports werden missbräuchlich Gelder der Anleger auf die Konten der Anlagebetrüger transferiert.
Trading Coast - Das Schema des Anlagebetruges!
Über Internetwerbung gelangen Anleger auf das Online-Handelsportal der Trading Coast. Die als Broker auftretenden Anlagebetrüger gingenziemlichgeschickt und mit psychologischer Raffinesse vor. Nach der Kontaktaufnahme durch den ahnungslosen Anleger rief - dem immer gleichen Schema folgend - nach kurzer Zeit ein angeblicher Broker beim Anleger an und überredete diesen, anfänglich einen kleinen Geldbetrag anzulegen. So gelang es diesen vermeintlichen Broker-Experten, den Investoren allein mit Hilfe des Telefons erstaunliche Geldbeträge abzunehmen. Die vermeintlichen Broker von Trading Coast entpuppten sich indes schon bald als gerissene Anlagebetrüger. Die Broker erhöhten zunehmend den Druck und überredeten Anleger zu immer mehr Geldüberweisungen.
Trading Coast - Eine staatliche Regulierung und Autorisierung durch die BaFin gibt es nicht!
Wer in Deutschland Finanzdienstleistungen und Investmentgeschäfte erbringen möchte, benötigt dafür eine Erlaubnis der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin). Geschäfte dieser Art zu tätigen, zu unterstützen oder zu ermöglichen, ist, auch grenzüberschreitend nach Deutschland hinein, ohne Erlaubnis untersagt. Personen, die sich trotzdem daran beteiligen, sind den Betroffenen zu Schadensersatz verpflichtet. Trading Coast fehlt die Legitimierung durch eine anerkannte europäische Finanzaufsicht, wie die englische Financial Conduct Authority (FCA) oder die von Brokern häufig genutzte Cyprus Securities and Exchange Commission (CySec). Ebenso fehlt eine Genehmigung der für die Schweiz zuständigen Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht (finma) oder der Finanzmarktaufsicht (FMA) Österreichs. Keine der europäischen Finanzmarktaufsichtsbehörden hat Trading Coast eine derartige Erlaubnis erteilt.
Trading Coast - Warnlisten der Aufsichtsbehörden
Die Aufsichtsbehörden warnen vor den betrügerischen Online-Brokern, wenn sie davon Kenntnis erlangen. Das ist im Hinblick für den Anlagebetrug in Deutschland die BaFin, für den Anlagebetrug in Österreich die FMA und für den Anlagebetrug in der Schweiz die finma. Es lohnt sich aber auch der Blick auf die Webseiten der übrigen europäischen Aufsichtsbehörden. Aber oft hilft der dieser Blick nicht weiter, weil die betrügerischen Webseiten anfangs unter dem Radar der Aufsichtsbehörden arbeiten.
Trading Coast- Aktuelle Warnung der FCA vom 04.05.2021
Am 04.05.2021 veröffentlichte die britischen Finanzmarktaufsichtsbehörde FCA eine Warnung bezüglich Trading Coast. In der Veröffentlichung ist zu lesen:
„This firm is not authorised by us and is targeting people in the UK. You will not have access to the Financial Ombudsman Service or be protected by the Financial Services Compensation Scheme (FSCS), so you are unlikely to get your money back if things go wrong.
Unauthorised firm - Trading Coast
- Address: Heron Tower 110 Bishopsgate, LONDON, UNITED KINGDOM, EC2N 4AY
- Telephone: +4 42030977333
- Mobile: +7 4950495996
- Email: support@tradingcoast.net
- Website: www.trading-coast.com
Diese Warnung sollte für jeden Kapitalanleger ein Alarmzeichen sein!
Trading Coast - Anleger bekommen ihr Geld vom Broker nicht zurück!
Wer seinen angeblichen Gewinn ausbezahlt haben wollte, wurde vertröstet. Hindernisse wurden aufgebaut. Immer öfter wurden weitere Bedingungen an eine Gewinnauszahlung geknüpft. Es war dann plötzlich die Rede von Steuerschulden, Provisionszahlungen, Sicherheitsleistungen oder sonstige Gebühren. Alles war frei erfunden! Alles war Lüge! Alles diente nur dem Ziel, dem Anleger möglichst viel Geld aus der Tasche zu ziehen. Wurden die Anleger zu skeptisch, brachen die Broker jeglichen Kontakt ab. Zurück blieben geprellte Anleger! Welche Erfahrungen haben Sie mit Trading Coast gemacht? Wurden Ihre vermeintlichen Gewinne ausgezahlt?
Trading Coast – Was tun bei Anlagebetrug?
Alle Anleger werden sich die Frage stellen, ob es denn überhaupt eine Chance gibt, dass sie ihr Geld zurückbekommen? Eine reelle Chance gibt es nur dann, wenn der Fall einem Experten vorgelegt wird, der sich tief in alle Facetten der Materie des Online-Anlagebetruges eingearbeitet hat. Viele gibt es davon nicht, denn es gehört nicht zum Wissen eines normalen Anwaltes. Die Schutzgemeinschaft schätzt sich glücklich, mit einem der wenigen Experten auf dem Felde des Online-Anlagebetruges zu kooperieren. Dabei geht es nicht darum, die Anlagebetrüger zu jagen. Dafür sind die staatlichen Ermittlungsbehörden zuständig. Im besten Falle erfolgt dann eine Bestrafung der Anlagebetrüger. Aber mit einer Strafanzeige bekommt der Anleger regelmäßig nicht sein Geld zurück. Die Strafanzeige geht in die falsche Richtung. Was ist der richtige Weg? Wie bekommt der Anleger sein Geld zurück?
Schutzgemeinschaft folgt der Spur des Geldes
Die Schutzgemeinschaft ist ein gemeinnütziger Verein, dessen satzungsgemäße Aufgabe u.a. der Schutz der Anleger vor Anlagebetrug ist. Aufgrund des Rechtsberatungsgesetzes darf die Schutzgemeinschaft selber nur eingeschränkt Rechtsberatung vornehmen und ist deshalb auf die Zusammenarbeit mit erfahrenen Rechtsanwälten angewiesen. Die mit der Schutzgemeinschaft verbundenen Anwälte verfolgen die Spur des Geldes, weil es wohl allen Anlegern in erster Linie darum geht, ihr investiertes Geld zurückzubekommen.
Wollen Sie wissen, ob das in Ihrem Falle geht? Dann schreiben Sie uns eine Nachricht oder füllen Sie das Kontaktformular aus. Sie erhalten dann eine kostenlose Einschätzung Ihres Falles.