TopMarketCap – Reviews der Anleger, ist es Anlagebetrug?
TopMarketCap verspricht Anlegern „Handelsbedingungen auf institutionellem Niveau zu bieten“, und dass eine „optimale Handelsumgebung garantiert“ werde. TopMarketCap verleiht sich selbst einen besonders seriösen `Touch´, und zwar insbesondere dadurch, dass für TopMarketCap „Trader an die erste Stelle“ kämen. Überdies habe TopMarketCap „immer ein offenes Ohr“. Auf solche Weise soll Vertrauen aufgebaut werden. Anleger werden quasi `an die Hand genommen´, angeleitet. Welcher Anleger denkt da an Online-Anlagebetrug oder Ähnliches? Doch viele Anleger, die über das digitale Handelsportal www.topmarketcap.com ihr Geld anlegten, mussten feststellen, wie unseriös der Finanzdienstanbieter TopMarketCap in Wahrheit ist. Ausnahmslos miserable Erfahrungen der Anleger spiegeln sich in sämtlichen negativen Reviews bzw. Bewertungen im Internet wieder! Das miese Geschäftsgebaren der TopMarketCap hat für die Gauner ein Nachspiel! Abgezogene Anleger wollen jetzt ihr angelegtes Geld zurückbekommen. Was tun die geschädigten Anleger, wie bekommen Anleger ihr Geld zurück? Sollen die Opfer hierzu eine Strafanzeige wegen Anlagebetrugs bei der Polizei erstatten, verhilft das Anlegern zur Wiedererlangung des Geldes? Oder existiert eine gescheitere Methode? Wer also hilft Anlegern bei Anlagebetrug?

TopMarketCap – Erfahrungen zeigen: Es ist alles Online-Anlagebetrug!
Der vermeintliche Online-Broker TopMarketCap präsentiert sich im Internet als seriöse Plattform für das Online-Trading. Auf der Website der TopMarketCap ist mitunter zu lesen: “TopMarketCap stellt Trader an die erste Stelle, indem wir sowohl Tradern mit hohem Handelsvolumen als auch solchen, die gerade erst anfangen, Handelsbedingungen auf institutionellem Niveau bieten...Wir sind für Sie da und haben immer ein offenes Ohr für Ihre Anregungen und beantworten Ihre Fragen...Wenn Sie sich bei Top Market Cap anmelden, ist Ihnen eine optimale Handelsumgebung garantiert, in der Sie Ihr volles Potenzial ausschöpfen können.” Anleger, die den sympathischen Worten dieser Handelsplattform namens TopMarketCap, die „immer ein offenes Ohr“ für „Trader“ hat, vertrauten und von der TopMarketCap aufs Kreuz gelegt wurden, sind von der TopMarketCap zutiefst enttäuscht. Bei den vielen geschädigten Anlegern verfestigt sich zunehmend der Verdacht, dass sie auf arge, unseriöse Weise von den vorgeblichen Online-Brokern der TopMarketCap ziemlich dreist betrogen wurden.
TopMarketCap – Kein Impressum, Anlagebetrüger flüchtig!
Wie bei vielen anderen kontroversen Online-Brokern und Trading-Plattformen vermissen Anleger auch auf der Website www.topmarketcap.com – entgegen anderslautender Vorschriften nach dem Telemediengesetz - ein vollständiges Impressum. Die Macher hinter TopMarketCap verheimlichen ihren Anlegern geschickt die exakten und wahren Angaben zu den rechtlich verantwortlichen Betreibern der Website. Anleger erfahren indessen höchstens, dass die Domain erst am 25.04.2020 bei NameCheap, Inc. registriert wurde. Die wirklichen Domaininhaber verstecken sich hinter dem isländischen Anonymisierungsdienst Withheld for Privacy ehf. Da die Anlagebetrüger flüchtig sind, erfahren Anleger also nicht, wer und wo die Anlagebetrüger tatsächlich sind.
TopMarketCap – Social Media für fiese, miese Kundenakquise!
Die vermeintlichen Broker und Hintermänner von TopMarketCap lauern Neukunden bzw. Anlegern gezielt im Internet auf. Sie werben in allen erdenklichen sozialen Medien und Kanälen. Gutgläubige Anleger werden mitunter auf -durch die von TopMarketCap geschaltete- Werbung in den sozialen Medien, wie Facebook und Instagram auf TopMarketCap aufmerksam. Zusätzlich werden von TopMarketCap Videos auf YouTube hochgeladen, in denen interessierte Anleger mit erfundenen Referenzen überzeugt und zur Anlage hoher Geldbeträge verführt werden sollen.
TopMarketCap – „AnyDesk“ & „Teamviewer“, Vorsicht!
Was von den Anlegern anfangs noch dankbar als vermeintliche Hilfe im Rahmen eines Kundenservice interpretiert und daher gern auch beansprucht wird, stellt sich indessen bald als Einfallstor für den Anlagebetrug dar. Software wie zum Beispiel „AnyDesk“ oder „Teamviewer“ macht es den Anlagebetrügern hinter TopMarketCap möglich, per Fernwartung auf Computer der Anleger zuzugreifen. Auf solch dreiste und äußerst effektive Weise können die Anlagebetrüger auf Konten ihrer meist gutgläubigen Opfer zugreifen. Diese vermeintliche „Hilfestellung“ dient also nur der illegalen und unverfrorenen Transferierung von Geldern der Anleger auf die Konten der Anlagebetrüger.
TopMarketCap – Online-Anlagebetrug folgt Schema!
Über Internetwerbung gelangen Anleger auf das Online-Handelsportal der TopMarketCap. Die als glaubwürdige Broker in Erscheinung tretenden Anlagebetrüger gehen ziemlich geschickt und mit psychologischer Raffinesse vor. Nach der Kontaktaufnahme durch den willfährigen Anleger ruft – stets demselben Schema folgend - umgehend ein angeblicher –sprachlich und fachlich versierter, oftmals sympathischer, - Broker beim Anleger an und verleitet diesen, zunächst einen kleinen Geldbetrag anzulegen. So gelingt es den Brokern schnell, die Anleger zu überzeugen, Geldbeträge über die TopMarketCap anzulegen. Die „Broker“ von TopMarketCap entpuppen sich bald schon als mit allen Wassern gewaschene Anlagebetrüger und erhöhen hartnäckig den Druck auf die Anleger, welche zur Anlage weiterer „Investments“ „motiviert“ werden.
TopMarketCap – Aufsichtsbehörden FMA & BaFin warnen!
Die Aufsichtsbehörden warnen vor den betrügerischen Online-Brokern, wenn sie davon Kenntnis erlangen. Das ist im Hinblick für den Anlagebetrug in Deutschland die BaFin, für den Anlagebetrug in Österreich die FMA und für den Anlagebetrug in der Schweiz die FINMA. Wer in Deutschland Finanzdienstleistungen und Investmentgeschäfte erbringen möchte, benötigt dafür eine Erlaubnis der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin). Geschäfte dieser Art zu tätigen, zu unterstützen oder zu ermöglichen ist, auch grenzüberschreitend, nach Deutschland hinein, ohne Erlaubnis untersagt. Personen, die sich trotzdem daran beteiligen, sind den Betroffenen zu Schadensersatz verpflichtet. Tatsächlich existiert bereits eine Warnung der BaFin vom 23.06.2021. Zuvor gab es aber auch schon eine Warnung der FMA Neuseelands vom 06.05.2021. Es lohnt sich zudem der Blick in die Warnlisten der übrigeneuropäischen Aufsichtsbehörden. Keine der europäischen Aufsichtsbehörden hat TopMarketCap eine Erlaubnis erteilt. Ein weiterer Blick in die internationalen Warnlisten führt zu demselben Ergebnis. Man kann also davon ausgehen, dass sich im Laufe der Zeit wohl auch andere Aufsichtsbehörden diesen Warnungen noch anschließen oder eigene Warnungen veröffentlichen werden.
TopMarketCap - Anleger bekommt Geld nicht zurück!
Die Probleme fangen spätestens an, wenn der Anleger sein Geld zurück kriegen möchte. Hindernisse werden aufgebaut. Zuerst muss der Anleger noch Geld einzahlen, sei es für Versicherungen, Steuern oder sonstige Gebühren. Alles ist frei erfunden. Alles ist Lüge. Alles dient nur dem Ziel, dem Anleger möglichst viel Geld aus der Tasche zu ziehen. Wenn der Anleger vertrauensselig bezahlt, bekommt er selbstverständlich trotzdem kein Geld zurück.
TopMarketCap – Was sollten betrogene Anleger tun?
Alle geschädigten Anleger werden sich wohl fragen, ob es denn überhaupt eine Chance gibt, ihr Geld zurückbekommen? Eine reelle Chance gibt es nur dann, wenn der Fall einem echten Experten vorgelegt wird, der sich tief in alle Facetten der Materie des Online-Anlagebetruges eingearbeitet hat. Viele gibt es davon nicht, denn es gehört nicht zum Wissen eines normalen Anwaltes. Die Schutzgemeinschaft schätzt sich glücklich, mit einem der wenigen Experten auf dem Felde des Online-Anlagebetruges zu kooperieren. Dabei geht es nicht darum, die Anlagebetrüger zu jagen. Dafür sind die staatlichen Ermittlungsbehörden zuständig. Im besten Falle erfolgt dann eine Bestrafung der Anlagebetrüger. Aber mit einer Strafanzeige bekommt der Anleger regelmäßig nicht sein Geld zurück. Die Strafanzeige geht in die falsche Richtung. Was ist der richtige Weg? Wie bekommt der Anleger sein Geld zurück?
Schutzgemeinschaft folgt der Spur des Geldes
Die Schutzgemeinschaft ist ein gemeinnütziger Verein, dessen satzungsgemäße Aufgabe u.a. der Schutz der Anleger vor Anlagebetrug ist. Aufgrund des Rechtsberatungsgesetzes darf die Schutzgemeinschaft selber nur eingeschränkt Rechtsberatung vornehmen und ist deshalb auf die Zusammenarbeit mit erfahrenen Rechtsanwälten angewiesen. Die mit der Schutzgemeinschaft verbundenen Anwalte verfolgen die Spur des Geldes, weil es wohl allen Anlegern in erster Linie darum geht, ihr investiertes Geld zurückzubekommen. Wollen Sie wissen, ob das in Ihrem Falle geht? Dann schreiben sie uns eine Nachricht oder füllen Sie das Kontaktformular aus. Sie erhalten dann eine kostenlose Einschätzung Ihres Falles.