Standard Coin Options – Unseriöse Handelsplattform! Anlagebetrug?
Standard Coin Options verheißt Anlegern mitunter einen „fairen und direkten“ Handel mit Forex, CFDs und ETFs sowie den „besten verfügbaren Preis für (ihre) Trades“, zumal Standard Coin Options „nichts an (ihren) Verlusten - lediglich an (ihren) Provisionen“ verdiene. Was seriös klingen soll, entspricht faktisch nicht der Wahrheit – im Gegenteil! Unzählige Anleger, die diesem Schwindel aufgesessen sind und die über das digitale Handelsportal www.standardcoinoptions.com ihr Geld angelegt haben, mussten mit dem unseriösen Finanzdienstanbieter Standard Coin Options leider allermieseste Erfahrungen machen. Geprellte Anleger geben der Standard Coin Options im Internet infolgedessen nur negative Bewertungen. Jene Anleger wollen jetzt ihr angelegtes Geld zurück. Sollten Anleger bei den Strafverfolgungsbehörden Strafanzeige wegen Anlagebetrugs erstatten? Wer kann den Opfern bei Anlagebetrug eher zielführend helfen? Wie kriegen Anleger ihr Geld zurück? Was tun geschädigte Anleger? Betroffene Anleger erhalten 1. Hilfe in diesem Artikel.

Standard Coin Options – Klarer Fall von Online-Anlagebetrug!
Der vermeintliche Online-Broker Standard Coin Options präsentiert sich im Internet als seriöse Plattform für das Online-Trading mit Forex, CFDs und ETFs. Auf der Website der Standard Coin Options ist mitunter zu lesen: „Bei Standard Coin Options agieren wir ausschließlich als Vermittler (Agentur) zwischen Kunden und Liquiditätsanbietern (LPs)...Dies wird STP genannt und steht für Straight Through Processing...Da Standard Coin Options mit mehr als 20 LPs verbunden ist, erhalten Sie den besten verfügbaren Preis für Ihre Trades...Im Gegensatz zu anderen Brokern, die als Market Maker agieren, verdienen wir nichts an Ihren Verlusten - lediglich an Ihren Provisionen...Es gibt keinerlei Interessenkonflikt...Gibt es einen besseren Weg, um gerecht, fair und direkt zu sein". Anleger, die den vermeintlich seriösen Worten der „fairen“ Handelsplattform namens Standard Coin Options vertrauten und von der Standard Coin Options geleimt wurden, sind von der Standard Coin Options maßlos enttäuscht. Bei den reihenweise „abgezockten“ Anlegern erhärtet sich zunehmend der Verdacht, dass sie auf unseriöse Weise von den vorgeblichen Online-Brokern von Standard Coin Options „direkt“ und ziemlich dreist betrogen worden sind. Was tun jene Anleger?
Standard Coin Options – Kein Impressum, Anlagebetrüger fremd!
Wie bei vielen anderen kontroversen Online-Brokern und Trading-Plattformen vermissen Anleger auch auf der Website www.standardcoinoptions.com – entgegen anderslautender Vorschriften nach dem Telemediengesetz - ein vollständiges Impressum. Die Macher hinter Standard Coin Options verheimlichen ihren Anlegern geschickt die exakten und wahren Angaben zu den rechtlich verantwortlichen Betreibern der Website. Anleger erfahren indessen allenfalls, dass die Domain erst am 03.10.2020 bei NameCheap, Inc. registriert wurde. Die wirklichen Domaininhaber verstecken sich hinter dem isländischen Anonymisierungsdienst Withheld for Privacy ehf. Anleger erfahren nicht, wer und wo die Anlagebetrüger sind! Wer hilft?
Standard Coin Options – Kundenakquise auf Social Media!
Die vermeintlichen Broker und Hintermänner von Standard Coin Options lauern Neukunden bzw. Anlegern gezielt im Internet auf. Sie werben in allen erdenklichen sozialen Medien und Kanälen. Gutgläubige Anleger werden mitunter auf -durch die von Standard Coin Options geschaltete- Werbung in den sozialen Medien, wie Facebook und Instagram auf Standard Coin Options aufmerksam. Zusätzlich werden von Standard Coin Options Videos auf YouTube oder Vimeo hochgeladen, in denen interessierte Anleger mit erfundenen Referenzen überzeugt und zur Anlage hoher Geldbeträge verführt werden sollen. Wurden Sie als Anleger ebenso „Kunde“?
Standard Coin Options – AnyDesk, Teamviewer: Vorsicht!
Was von den Anlegern anfangs noch dankbar als vermeintliche Hilfe im Rahmen eines Kundenservice interpretiert und daher gern auch beansprucht wird, stellt sich indessen bald als Einfallstor für den Anlagebetrug dar. Software wie zum Beispiel „AnyDesk“ oder „Teamviewer“ macht es den Anlagebetrügern hinter Standard Coin Options möglich, per Fernwartung auf Computer der Anleger zuzugreifen. Auf solch dreiste und äußerst effektive Weise können die Anlagebetrüger auf Konten ihrer meist gutgläubigen Opfer zugreifen. Diese vermeintliche „Hilfestellung“ dient also nur der illegalen und unverfrorenen Transferierung von Geldern der Anleger auf die Konten der Anlagebetrüger. Können Anleger ihr Geld zurückbekommen?
Standard Coin Options – Das Schema bei Anlagebetrug!
Über Internetwerbung gelangen Anleger auf das Online-Handelsportal der Standard Coin Options. Die als glaubwürdige Broker in Erscheinung tretenden Anlagebetrüger gehen ziemlich geschickt und mit psychologischer Raffinesse vor. Nach der Kontaktaufnahme durch den willfährigen Anleger ruft – stets demselben Schema folgend - umgehend ein angeblicher –sprachlich und fachlich versierter, oftmals sympathischer, - Broker beim Anleger an und verleitet diesen, zunächst einen kleinen Geldbetrag anzulegen. So gelingt es den Brokern schnell, die Anleger zu überzeugen, Geldbeträge über die Standard Coin Options anzulegen. Die „Broker“ von Standard Coin Options entpuppen sich bald schon als mit allen Wassern gewaschene Anlagebetrüger und erhöhen hartnäckig den Druck auf die Anleger, die zur Anlage weiterer „Investments“ gebracht werden. Wo gibt es Hilfe?
Standard Coin Options – BaFin & CONSOB warnen!
Die Aufsichtsbehörden warnen vor den betrügerischen Online-Brokern, wenn sie davon Kenntnis erlangen. Das ist im Hinblick für den Anlagebetrug in Deutschland die BaFin, für den Anlagebetrug in Österreich die FMA und für den Anlagebetrug in der Schweiz die FINMA. Wer in Deutschland Finanzdienstleistungen und Investmentgeschäfte erbringen möchte, benötigt dafür eine Erlaubnis der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin). Geschäfte dieser Art zu tätigen, zu unterstützen oder zu ermöglichen ist, auch grenzüberschreitend, nach Deutschland hinein, ohne Erlaubnis untersagt. Personen, die sich trotzdem daran beteiligen, sind den Betroffenen zu Schadensersatz verpflichtet. Tatsächlich existiert bereits eine Warnung der BaFin 20.07.2021 und außerdem eine Warnung der CONSOB, also der italienischen Aufsichtsbehörde, 13.09.2021. Es lohnt sich zudem auch der Blick in die Warnlisten der übrigen europäischen Aufsichtsbehörden. Keine der europäischen Aufsichtsbehörden hat Standard Coin Options eine Erlaubnis erteilt. Ein weiterer Blick in die internationalen Warnlisten führt zu demselben Ergebnis. Man kann also davon ausgehen, dass sich im Laufe der Zeit wohl auch andere Aufsichtsbehörden diesen Warnungen noch anschließen oder eigene Warnungen veröffentlichen werden. Anleger sollten hier stets wachsam sein!
Standard Coin Options - Anleger bekommt kein Geld zurück!
Die Probleme fangen spätestens an, wenn der Anleger sein Geld zurückkriegen will. Hindernisse werden aufgebaut. Zuerst muss der Anleger noch Geld einzahlen, sei es für Versicherungen, Steuern oder sonstige Gebühren. Alles ist frei erfunden. Alles ist Lüge. Alles dient nur dem Ziel, dem Anleger möglichst viel Geld aus der Tasche zu ziehen. Wenn der Anleger vertrauensselig bezahlt, bekommt er selbstverständlich dennoch kein Geld zurück. Aber was können die betrogenen Anleger überhaupt tun?
Standard Coin Options – Was können betrogene Anleger tun?
Alle geschädigten Anleger werden sich wohl fragen, ob es denn überhaupt eine Chance gibt, ihr Geld zurückbekommen? Eine reelle Chance gibt es nur dann, wenn der Fall einem echten Experten vorgelegt wird, der sich tief in alle Facetten der Materie des Online-Anlagebetruges eingearbeitet hat. Viele gibt es davon nicht, denn es gehört nicht zum Wissen eines normalen Anwaltes. Die Schutzgemeinschaft schätzt sich glücklich, mit einem der wenigen Experten auf dem Felde des Online-Anlagebetruges zu kooperieren. Dabei geht es nicht darum, die Anlagebetrüger zu jagen. Dafür sind die staatlichen Ermittlungsbehörden zuständig. Im besten Falle erfolgt dann eine Bestrafung der Anlagebetrüger. Aber mit einer Strafanzeige bekommt der Anleger regelmäßig nicht sein Geld zurück. Die Strafanzeige geht in die falsche Richtung. Was ist der richtige Weg? Wie bekommt der Anleger sein Geld zurück?
Schutzgemeinschaft folgt der Spur des Geldes
Die Schutzgemeinschaft ist ein gemeinnütziger Verein, dessen satzungsgemäße Aufgabe u.a. der Schutz der Anleger vor Anlagebetrug ist. Aufgrund des Rechtsberatungsgesetzes darf die Schutzgemeinschaft selber nur eingeschränkt Rechtsberatung vornehmen und ist deshalb auf die Zusammenarbeit mit erfahrenen Rechtsanwälten angewiesen. Die mit der Schutzgemeinschaft verbundenen Anwalte verfolgen die Spur des Geldes, weil es wohl allen Anlegern in erster Linie darum geht, ihr investiertes Geld zurückzubekommen. Wollen Sie wissen, ob das in Ihrem Falle geht? Dann schreiben sie uns eine Nachricht oder füllen Sie das Kontaktformular aus. Sie erhalten dann eine kostenlose Einschätzung Ihres Falles.