PERFORMANCE TO GO PLC – BaFin warnt! Anlagebetrug? Erfahrungen
Die PERFORMANCE TO GO PLC verspricht Anlegern ein superbes Handelserlebnis und mitunter ein „breites Spektrum an internationalem Know-how“. Nichts als Lügen, denn die Anlagebetrüger hinter der betrügerischen Online Trading Plattform PERFORMANCE TO GO PLC heucheln Anlegern nur satte Gewinne vor, haben jedoch keine der hehren Zusagen auf der Website gegenüber Anlegen auch nur ansatzweise eingelöst! Viele Anleger, die übers digitale Portal www.performance-togo.com hohe Geldbeträge anlegten, mussten mit dem unseriösen Broker PERFORMANCE TO GO PLC also miserable Erfahrungen machen. Geschädigte Anleger sind überzeugt, dass es Anlagebetrug ist! Sollte es am Ende wirklich Anlagebetrug sein? Abgezockte Anleger geben der PERFORMANCE TO GO PLC im Netz nur negative Bewertungen und schlechte Reviews. Anleger fordern ihr angelegtes Geld zurück. Wer hilft den Anlegern? Was sollten Anleger tun? Wird Anlegern eine Strafanzeige bei der Polizei weiterhelfen? Warum nicht? Von wem können Anleger echte Hilfe erwarten? Wie erhalten Anleger ihr angelegtes Geld zurück? Wo gibt’s Hilfe für Opfer? Hilfe für von PERFORMANCE TO GO PLC geprellte Anleger unten.

PERFORMANCE TO GO PLC – Bewertung: Es ist nur Anlagebetrug!
Gutgläubige Anleger fallen häufig auf die hehren Versprechen auf der Webseite der PERFORMANCE TO GO PLC herein. Dort können nichtsahnende Anleger nur Lügen lesen wie diese: „Als strategischer Investor bietet die PTG Eigenkapital plus „Sacheinlage“ in Form eines breiten Spektrums an internationalem Know-how, Branchenexpertise und Netzwerkleistungen, die durch aktive Unterstützung in die Unternehmen eingebracht werden. Das vorhandene Eigenkapital wird intelligenter und effektiver zum Wohle der Aktionäre der Performance to Go, PLC eingesetzt!” Anleger, die den vielversprechenden Worten der „strategischen“ Handelsplattform namens PERFORMANCE TO GO PLC vertrauten und von der PERFORMANCE TO GO PLC abgezockt wurden, sind von der PERFORMANCE TO GO PLC absolut enttäuscht. Anhand der Schilderungen vieler geprellter Anleger wird deutlich, dass alles bloß Online-Anlagebetrug ist! Was können betrogene Anleger noch erfahren und wo gibt es Hilfe für Anleger?
PERFORMANCE TO GO PLC – Impressum fake, Betrüger fort!
Wie bei vielen anderen kontroversen Online-Brokern und Trading-Plattformen vermissten Anleger auch auf der Website www.performance-togo.com ein vollständiges Impressum. Die Domain performance-togo.com wurde am 21.10.2021 bei PSI-USA, Inc. registriert. Anleger erfahren im Ergebnis also nicht, wer oder wo die Betrüger sind. Von wem können die von PERFORMANCE TO GO PLC betrogenen Opfer zielführende Hilfe erwarten? Wie geht es weiter?
PERFORMANCE TO GO PLC – Kundenfang per Social Media!
Die sogenannten Broker und Hintermänner von PERFORMANCE TO GO PLC lauern Neukunden bzw. Anlegern gezielt im Internet auf. Sie werben für sich und umgarnen potentielle Anleger in allen gängigen sozialen Medien und Kanälen. Gutgläubige Anleger werden mitunter auf - durch die von PERFORMANCE TO GO PLC geschaltete - Werbung in den sozialen Medien, wie Facebook und Instagram auf PERFORMANCE TO GO PLC aufmerksam. Zusätzlich werden von PERFORMANCE TO GO PLC Videos auf YouTube oder Vimeo hochgeladen, in denen interessierte, arglose Anleger mit erfundenen Referenzen überzeugt und zur Anlage hoher Geldbeträge verführt werden sollen. Wurden Sie als Anleger ebenso Kunde und Opfer von PERFORMANCE TO GO PLC? Wer hilft gebeutelten Opfern?
PERFORMANCE TO GO PLC – Vorsicht mit Teamviewer!
Was von den Anlegern anfangs noch dankbar als vermeintliche Hilfe im Rahmen eines Kundenservice interpretiert und daher gern auch beansprucht wird, stellt sich indessen bald als Einfallstor für den Anlagebetrug dar. Software wie zum Beispiel „AnyDesk“ oder „Teamviewer“ macht es den Anlagebetrügern hinter PERFORMANCE TO GO PLC möglich, per Fernwartung auf Computer der Anleger zuzugreifen. Auf solch dreiste und äußerst effektive Weise können die Anlagebetrüger auf die Konten ihrer meist gutgläubigen Opfer zugreifen. Diese vermeintliche „Hilfestellung“ dient also nur der illegalen und unverschämten Transaktion von Geldern der Anleger auf die Konten der Anlagebetrüger. Wie erhalten von PERFORMANCE TO GO PLC geleimte Anleger Geld zurück?
PERFORMANCE TO GO PLC – Anlagebetrug folgt Schema!
Über Internetwerbung gelangen Anleger auf das Online-Handelsportal der PERFORMANCE TO GO PLC. Die als glaubwürdige Broker in Erscheinung tretenden Anlagebetrüger gehen ziemlich geschickt und mit psychologischer Raffinesse vor. Nach der Kontaktaufnahme durch den willfährigen Anleger ruft – stets demselben Schema folgend - umgehend ein angeblicher – sprachlich und fachlich versierter, oftmals sympathischer - Broker beim Anleger an und verleitet diesen, zunächst einen kleinen Geldbetrag anzulegen. So gelingt es den Brokern schnell, die Anleger zu überzeugen, sogar noch höhere Geldbeträge über die PERFORMANCE TO GO PLC anzulegen. Die „Broker“ von PERFORMANCE TO GO PLC entpuppen sich fix als gewiefte Anlagebetrüger und erhöhen hartnäckig den Druck auf die Anleger, welche zur Anlage weiterer „Investments“ veranlasst werden. Wo gibt es Hilfe für von PERFORMANCE TO GO PLC betrogene Anleger? Was tun Anleger?
PERFORMANCE TO GO PLC – Warnung der BaFin!
Die Aufsichtsbehörden warnen vor den betrügerischen Online-Brokern, wenn sie davon Kenntnis haben. Das ist im Hinblick für den Anlagebetrug in Deutschland die BaFin, für den Anlagebetrug in Österreich die FMA und für den Anlagebetrug in der Schweiz die FINMA. Es lohnt sich aber auch der Blick auf die Webseiten der übrigen europäischen Aufsichtsbehörden. Tatsächlich existiert bereits eine Warnung der BaFin vom 29.03.2023. Keine der europäischen Aufsichtsbehörden hat PERFORMANCE TO GO PLC eine Erlaubnis erteilt. Ein weiterer Blick in die internationalen Warnlisten führt zu demselben Ergebnis. Man kann also davon ausgehen, dass sich im Laufe der Zeit wohl auch andere Aufsichtsbehörden dieser Warnung noch anschließen oder eigene Warnungen veröffentlichen werden.
PERFORMANCE TO GO PLC – Anleger wollen Geld zurück!
Die Probleme fangen spätestens an, wenn der Anleger sein Geld zurückbekommen möchte. Hindernisse werden aufgebaut. Zuerst muss der Anleger noch Geld einzahlen, sei es für Versicherungen, Steuern oder sonstige Gebühren. Alles ist frei erfunden. Alles ist Lüge. Alles dient nur dem Ziel, dem Anleger möglichst viel Geld aus der Tasche zu ziehen. Wenn der Anleger vertrauensselig bezahlt, bekommt er natürlich trotzdem kein Geld zurück. Wo gibt es Hilfe für betrogene Opfer?
PERFORMANCE TO GO PLC – Was tun betrogene Opfer?
Alle geschädigten Anleger werden sich wohl fragen, ob es denn überhaupt eine Chance gibt, ihr Geld zurückbekommen? Eine reelle Chance gibt es nur dann, wenn der Fall einem echten Experten vorgelegt wird, der sich tief in alle Facetten der Materie des Online-Anlagebetruges eingearbeitet hat. Viele gibt es davon nicht, denn es gehört nicht zum Wissen eines normalen Anwaltes. Die Schutzgemeinschaft schätzt sich glücklich, mit einem der wenigen Experten auf dem Felde des Online-Anlagebetruges zu kooperieren. Dabei geht es nicht darum, die Anlagebetrüger zu jagen. Dafür sind die staatlichen Ermittlungsbehörden zuständig. Im besten Falle erfolgt dann eine Bestrafung der Anlagebetrüger. Aber mit einer Strafanzeige bekommt der Anleger regelmäßig nicht sein Geld zurück. Die Strafanzeige geht in die falsche Richtung. Was ist der richtige Weg? Wie bekommt der von PERFORMANCE TO GO PLC betrogene Anleger das bei PERFORMANCE TO GO PLC angelegte Geld zurück? Was tun Anleger?
PERFORMANCE TO GO PLC – SGK folgt der Spur des Geldes!
Die Schutzgemeinschaft (SGK) ist ein gemeinnütziger Verein, dessen satzungsgemäße Aufgabe u.a. der Schutz der Anleger vor Anlagebetrug ist. Aufgrund des Rechtsberatungsgesetzes darf die Schutzgemeinschaft selber nur eingeschränkt Rechtsberatung vornehmen und ist deshalb auf die Zusammenarbeit mit erfahrenen Rechtsanwälten angewiesen. Die mit der Schutzgemeinschaft verbundenen Anwalte verfolgen die Spur des Geldes, weil es wohl allen Anlegern in erster Linie darum geht, ihr investiertes Geld zurückzubekommen. Wollen Sie wissen, ob das in Ihrem Falle ebenfalls geht? Dann schreiben sie uns eine Nachricht oder füllen Sie das Kontaktformular aus. Sie erhalten dann eine kostenlose Einschätzung Ihres Falles.