Paraiba World im Visier der Finanzaufsichtsbehörden! – Schlechte Erfahrungen, das können Sie jetzt tun!

Gutes Investment oder ein raffiniertes Schnellballsystem? Diese Frage werden sich viele Anleger von Paraiba World (www.paraiba.world) wohl stellen. Sind Sie auch auf Empfehlung von Freunden oder Bekannten bei Paraiba World eingestiegen und haben jetzt ein ungutes Gefühl, wie die Sache enden wird. Wurden die investierten Summen immer größer, aber die Unsicherheit auch? Dann sollten Sie vorbereitet sein, falls Sie das Opfer eines Schneeballsystems werden. Was ist zu tun, wenn zum großen Knall kommt und Sie um ihr Geld bangen müssen? Informieren Sie sich jetzt!

Paraiba - www.paraiba.world-Website mit haltlosen Versprechen!
„Herzlich willkommen! Dies ist die Unique Private Bank. - Qualität. Beweglichkeit. Diskret. Unique Private Bank ist ein weltweit tätiges Finanzinstitut, das maßgeschneiderte Finanzlösungen für Unternehmen, Firmen und Privatpersonen anbietet. … Die Unique Private Bank hat Kunden in der ganzen Welt. Die Profile unserer Kunden reichen von Anwaltskanzleien, über Business-Visionäre, bis hin zu Einzelkaufleuten, Geächteten und vielen Top-Vermögenskunden und Organisationen. … WARUM SOLLTEN SIE UNS WÄHLEN? UNSERE DIENSTLEISTUNGEN SIND SCHNELL: Das System zur Eröffnung von Akten ist schneller und unbürokratischer. WIR WERDEN NICHT von der Zentralbank kontrolliert. KUNDENDATEN SIND VERTRAULICH: Wir gewährleisten, dass die Daten und Informationen unserer Kunden vertraulich sind und wir tauschen sie nicht mit anderen Banken oder Währungsbehörden aus.“ Sind dies Werbeversprechen einer Bank oder wie sieht das Paraiba-Geschäftsmodell tatsächlich aus? Und was ist mit den anderen Websites, wie www.paraiba-deluxe.com, www.neomoc-global.com oder www.paraibaworld.org? Gibt es dort auch Informationen zur Paraiba World Ltd, deren Firmensitz sich einmal in Honkong, dann aber doch wieder auf den Komoren befinden soll. Wer ist wirklich der Betreiber und Vertragspartner der Paraiba-Anleger?

Paraiba –Betreiber gesucht?
Auf der Website www.paraiba.world findet man allerdings nur folgende nichtssagende Kontaktinformationen zum vermeintlichen Betreiber Unique Private Bank:

•    Headquarters: Bonovo Road, Fomboni, Island of Mohéli, Comoros Union
•    Email: info@paraiba.world

Warum findet man für die Unique Private Bank nur so wenig Informationen? Ist der Hauptsitz der Unique Private Bank tatsächlich auf den Komoren? Wo genau? Kann der Paraiba-Anleger bei seiner nächsten Fernreise tatsächlich die Unique Private Bank besuchen oder findet er nur eine Briefkastengesellschaft? Gibt es tatsächlich eine Banklizenz für die Unique Private Bank und warum sind gerade die Komoren der Geschäftssitz? Prüft man das Firmenregister, findet man eine Unique Private Bank Ltd, die am 27.05.2019 unter der Nummer B2019017 mit dem deutschen Staatsbürger Erich Kord Ely als Direktor eingetragen wurde. Kann das die Paraiba-Anleger beruhigen oder ist eine Offshore-Konstruktion eher Grund zur Sorge. Es ist sicher nicht einfach, wenn Kunden der Unique Private Bank Ltd ihre Ansprüche auf den Komoren geltend machen wollen. Im Zweifel müssen sie dann wohl auch Kontakt mit Direktor Erich Kord Ely aufnehmen.

Paraiba – Hand in Hand mit der Unique Exchange!
Das Geschäftsmodell der Paraiba World ist auch eng mit der Unique Exchange verbunden, die über die Website www.unique-exchange.co zu erreichen ist. Was können die Anleger auf der Website www.unique-exchange.co lesen? „Lassen Sie Ihr Portfolio mit dem professionellen Trader der UNIQUE Exchange für sich arbeiten. Ihr bezahltes Fiat-Geld wird in die vom Händler ausgewählte gewünschte Kryptowährung umgewandelt.“ Dies ist nur eine kleine Passage der Erklärungen, die Interessierte auf der Webseite von Unique Exchange finden. Auch hier ist wieder der Blick in die Kontaktdaten aufschlussreich. So liest man:

•    UNIQUE CRYPTO LLC
•    Avtomshemebeli Street, No. 88, 4600 Kutaisi, Georgia

Betreiberin ist hier nun also eine Unique Crypto LLC, die ihren Sitz in Georgien haben soll. Warum der Firmensitz der Kryptobörse gerade in Georgien sein soll erschließt sich nicht. Fraglich ist auch, ob durch die Geschäftserbringung auch für deutsche Kunden, aufsichtsrechtliche und regulatorische Vorgaben erfüllt werden müssen. Handelt es sich etwa auch um Kryptoverwahrgeschäfte, die erlaubnispflichtig sind? Soll deshalb der Geschäftssitz der Unique Exchange als Vertragsdienstleister von Paraiba World in Georgien sein?

Paraiba – Plausibilität des Geschäftsmodells unklar!
Paraiba präsentiert den rechtlichen Aufbau so:

•    Banklizenz von 2,5 auf 50 Millionen
•    Payment Provider PW Day Ltd in Kasachstan
•    Unique Private Bank – Eigentümer der Unique Exchange
•    Unique Exchange als Vertragsdienstleister von Paraiba World

Wertentwicklung vom Handel mit Kryptowährungen, einer Kryptobörse und Immobilien sollen das Businessmodell der Paraiba bilden. Allerdings fehlen wirtschaftliche Kennzahlen, um die Plausibilität des Geschäftsmodells prüfen zu können.

Paraiba – Bonussystem unklar!
Schön wäre es sicher für Paraiba-Anleger, wenn sie diese Angaben in ihrem Dashboard finden könnten. Hier finden sich allerdings Informationen zum Bonussystem und die Anleger werden mit den Komponenten Einlage, Firstline Bonus, Downline Bonus, Pool Anteil (Streamline Boni) und Rang Bonus verwirrt. Aber damit nicht genug, dazu gibt es noch diverse Level, die Paraiba-Anleger vermeintlich erreichen können. Am Ende lockt der Global Leader Pool, der nur wenigen Auserwählten vorbehalten sein soll. Besonders fragwürdig ist dabei, dass keinerlei Informationen über die Erträge und deren Nachhaltigkeit des Geschäftsmodells Paraiba World vorliegen. So kann der Paraiba-Anleger nicht nachvollziehen, ob Erträge erzielt werden und aus welchen Quellen diese Erträge stammen. Zirkulieren Millionenbeträge ohne Kontrolle der Paraiba-Anleger im großen Spiel und wer sind am Ende die Gewinner und Verlierer?

Paraiba – Anlageverwaltung unerlaubt!
Hier sollen die Anleger an der Wertentwicklung vom Handel mit Kryptowährungen, einer Kryptobörse und Immobilien beteiligt werden. Allerdings ist hier keine konkrete Anlagestrategie erkennbar. Von den Anlegern wird selbst keine Entscheidung getroffen, in welche konkreten Finanzinstrumente ihr Geld investiert werden soll. Aus diesem Grunde erbringen die Anbieter damit gewerbsmäßig die Anlageverwaltung nach § 1 Absatz 1a Satz 1 Nr. 11 Kreditwesengesetz (KWG). Dafür ist eine Erlaubnis der BaFin nach § 32 Absatz 1 KWG erforderlich, über die die Anbieter nicht verfügen. Sie handeln daher unerlaubt.

Paraiba – Gibt es ein Schnellballsystem?
Dabei handelt es sich um „Geschäftsmodelle“, die eine stetig wachsende Zahl von Teilnehmern benötigen, die eigenes Kapital in das System einbringen und dadurch vermeintliche Gewinne bzw. Boni erwirtschaftet werden können. Dabei werden die Teilnehmer häufig an allen Einnahmen beteiligt, die andere Teilnehmer einbringen, die sie angeworben haben. Häufig werden aber auch Einnahmen gezielt dem System entzogen und veruntreut. In vielen Fällen ist nur ein überteuertes oder überhaupt kein Produkt vorhanden. Auch dann besteht der Verdacht des Betruges. Diese „Geschäftsmodelle“ sind allerdings auf ein stetes Wachstum angewiesen und brechen daher meist relativ schnell auch wieder zusammen. Hier besteht die besondere Konstellation, dass aus Opfern auch Täter werden können. Opfer, weil sie selbst Geld anlegten und Täter, weil sie andere überredeten, es ihnen gleich zu tun und dafür hohe Boni kassierten. Handelt es sich um ein Schneeballsystem und besteht damit der Verdacht des Anlagebetruges?

Paraiba – Finanzaufsichtsbehörden sind aktiv!
So ist die Finanzaufsicht Österreichs (FMA) aktiv geworden und veröffentlichte folgende bereits am 25.02.2020 folgende Investorenwarnung:

„Paraiba World Ltd.

Die österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) kann ua gemäß § 4 Abs 7 BWG die Öffentlichkeit informieren, dass eine namentlich genannte natürliche oder juristische Person zur Vornahme bestimmter Bankgeschäfte (§ 1 Abs 1 BWG) nicht berechtigt ist, sofern diese Person dazu Anlass gegeben hat und eine Information der Öffentlichkeit erforderlich und im Hinblick auf mögliche Nachteile des Betroffenen verhältnismäßig ist.

Mit Bekanntmachung im Amtsblatt zur Wiener Zeitung vom 25.02.2020 teilt die FMA daher mit, dass

•    Paraiba World Ltd.
•    mit angeblichem Sitz in 22/F Times Square Tower 2, 1 Matheson Street, Causeway Bay, Hong Kong
•    info@paraiba.world
•    https://paraiba.world

nicht berechtigt ist, konzessionspflichtige Bankgeschäfte in Österreich zu erbringen. Es ist dem Anbieter daher die Entgegennahme fremder Gelder als Einlage gemäß § 1 Abs. 1 Z 1 zweiter Fall BWG nicht gestattet.“

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht BaFin folgte am 18.06.2020 mit dieser Warnung:

„Paraiba World und Paraiba Deluxe: BaFin untersagt Anlageverwaltung

Die BaFin hat mit Bescheiden vom 21. April 2020 gegenüber Paraiba World Ltd. und NeoMoc Global Ltd, Hong Kong, die sofortige Einstellung der unerlaubt betriebenen Anlageverwaltung angeordnet.

Über die Internetseiten www.paraiba.world und www.paraiba-deluxe.com bieten die beiden Unternehmen „Cycles“, „Firstline“ und „Downline“ unter anderem als fertige „Portfolien“ an. Sie geben vor, ihre Anleger an der Wertentwicklung dieser Produkte mithilfe von Arbitragegeschäften, des Devisenhandels und des Handels mit Kryptowerten zu beteiligen. Es ist keine konkrete Anlagestrategie erkennbar. Die Anleger treffen selbst keine Entscheidung, in welche konkreten Finanzinstrumente ihr Geld investiert werden soll.

Damit erbringen Paraiba World Ltd. und NeoMoc Global Ltd. gewerbsmäßig die Anlageverwaltung nach § 1 Absatz 1a Satz 1 Nr. 11 Kreditwesengesetz (KWG). Über die nach § 32 Absatz 1 KWG erforderliche Erlaubnis der BaFin verfügen sie jedoch nicht. Sie handeln daher unerlaubt.“

Die Paraiba World Ltd veröffentlichte die Behauptung, dass es keine rechtlichen Bedenken gegen die Tätigkeit in Deutschland gäbe.

Paraiba – Finanzaufsicht BaFin spricht Klartext und dementiert falsche Paraiba-Behauptungen!
Folglich wurde am 10.11.2020 eine weitere Warnung der BaFin veröffentlicht:

„Paraiba World und Paraiba Deluxe: unwahre Tatsachenbehauptungen

Im Hinblick auf Paraiba World und Paraiba Deluxe wird aktuell die Behauptung verbreitet, wonach es keine rechtlichen Bedenken gegen ihre Tätigkeit in Deutschland bestünden und die Angelegenheit mit Finanzaufsichtsbehörden geklärt sei. Damit wird der nichtzutreffende Eindruck erweckt, dass die Unternehmen in Deutschland erlaubterweise tätig sein dürfen. Das trifft nicht zu.

Die BaFin hat mit Bescheiden vom 21. April 2020 gegenüber Paraiba World Ltd. und NeoMoc Global Ltd, Hong Kong, die sofortige Einstellung der unerlaubt betriebenen Anlageverwaltung angeordnet.

Die Bescheide sind mittlerweile bestandskräftig, auf die weiterhin gültige Bekanntmachung wird verwiesen.“

Und auch die österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) behält die Aktivitäten der Paraiba World Ltd im Auge und veröffentlichte die nächste Investorenwarnung am 16.03.2022:

„Paraiba World

Achtung! Die FMA warnt vor dem Abschluss von Geschäften mit:

•    Paraiba World
•    mit angeblichem Sitz in Bonovo Road, Fomboni Island of Mohéli, Comoros Union
•    www.paraibaworld.org
•    info@paraiba.world

Dieser Anbieter hat keine Berechtigung, konzessionspflichtige Bankgeschäfte in Österreich zu erbringen. Es ist dem Anbieter daher die Entgegennahme fremder Gelder als Einlage (§ 1 Abs. 1 Z 1 zweiter Fall Bankwesengesetz) nicht gestattet.

Diese Veröffentlichung basiert auf § 4 Abs 7 Bankwesengesetz und erfolgte am 16.03.2022 auch im Amtsblatt zur Wiener Zeitung.“

Wer diese Warnungen der Finanzaufsichtsbehörden nicht erst nimmt, soll sich später nicht beschweren, dass sein Investment möglicherweise Schaden nimmt oder verloren geht. Dann stellt sich die Frage, wie die Exitstrategie aussehen könnte. Kann man eigentlich kündigen und was muss man dafür tun?

Paraiba – Was tun Anleger?
Anleger werden sich wohl fragen, ob es im Falle der Fälle denn überhaupt eine Chance gibt, ihr Geld zurückbekommen? War es gar ein Schnellballsystem mit einer Vielzahl von Geschädigten? Häufig durchschaut man schlichtweg nicht einmal das vermeintliche Geschäftsmodell und auch die Vielzahl der Akteure und Firmen überfordert die meisten Anleger immens. Eine reelle Chance gibt es nur dann, wenn der Fall einem echten Experten vorgelegt wird, der sich tief in alle Facetten der Materie eingearbeitet hat. Viele gibt es davon nicht, denn es gehört nicht zum Wissen eines normalen Anwaltes. Aber mit einer Strafanzeige bekommt der Anleger regelmäßig nicht sein Geld zurück. Die Strafanzeige geht in die falsche Richtung. Was ist der richtige Weg? Wie bekommt der Anleger sein Geld zurück?

Schutzgemeinschaft folgt der Spur des Geldes
Die Schutzgemeinschaft ist ein gemeinnütziger Verein, dessen satzungsgemäße Aufgabe u.a. der Schutz der Anleger vor Anlagebetrug ist. Aufgrund des Rechtsberatungsgesetzes darf die Schutzgemeinschaft selber nur eingeschränkt Rechtsberatung vornehmen und ist deshalb auf die Zusammenarbeit mit erfahrenen Rechtsanwälten angewiesen. Die mit der Schutzgemeinschaft verbundenen Anwalte verfolgen die Spur des Geldes, weil es wohl allen Anlegern in erster Linie darum geht, ihr investiertes Geld zurückzubekommen. Wollen Sie wissen, ob das in Ihrem Falle geht? Dann schreiben sie uns eine Nachricht oder füllen Sie das Kontaktformular aus. Sie erhalten dann eine kostenlose Einschätzung Ihres Falles.