LIGNUM Sachwert Edelholz AG (Nobilis)

Kapitalanlage mit Risiko! – Schlechte Erfahrungen für Anleger!

Ein stiftungsbasiertes Familienunternehmen, das sich dem Geschäft mit europäischen Edelhölzern widmet. Noch dazu eine geschlossene Wertschöpfungs- und Finanzierungskette. Das klingt doch gut! Oder wurden die Anlegerhier auf denHolzweg geführt?

Schauen wir uns das Geschäftsmodell ein wenig genauer an. Anlegern wurden Vermögensanlagen unter dem Label „Nobilis“ angeboten. Ein Vermögensbaustein Europäisches Edelholz sollte es sein. Edelholz aus Bulgarien!

Dazu wurden unterschiedliche Formen der Beteiligung angeboten: „nobilisVita“, „nobilisPriva“, „nobilisRent“. Was war dies genau?

Bei der Produktlinie „nobilisVita“ sollten die Anleger Europäisches Edelholz (Kirsche oder Schwarznuss) erwerben, das in der Aufforstungen der Lignum-Unternehmensgruppe wachsen soll. Mit mindestens 10.000 Euro sollten sich die Anleger beteiligen, die in Form eines monatlichen Sparplans ab 100 Euro eingezahlt werden sollten. Die Lignum Holding AG (nunmehr Lignum Holding GmbH) sollte eine erstrangige insolvenzfeste dingliche Sicherheit in Form eines besonderen Pfandrechts gewähren.

Bei „nobilisPriva“ betrug die Mindestbeteiligung 5.000 Euro, die in Robinie, Kirsche, Maulbeere oder Schwarznuss investiert werden konnten. Hier gab es Laufzeiten zwischen 12 und 24 Jahren. Ebenso wurde wieder eine erstrangige Sicherheit der Lignum Holding AG offeriert.

Wollte man sich an „nobilisRent“ beteiligen, mussten es mindestens 25.000 Euro sein. Auch hier konnten man wieder zwischen Vertragsvarianten und Laufzeiten wählen. Ebenso gab es auch „nobilisVerde“ als Investitionsmöglichkeit.

Über die Einschaltung einer bulgarischen Wirtschaftsprüfungsgesellschaft aus dem schönen Schwarzmeerort Varna zur Verwaltung der erstrangigen Sicherheiten soll hier nicht weiter philosophiert werden. Es ist sicher für Lignum-Anleger kein Vergnügen, den Versuch zu unternehmen, im Ausland geschäftliche Transaktionen durchzuführen und auf fragwürdige Sicherheiten zurückzugreifen.

Ob als Ratenzahler mit 100 Euro im Monat oder einer Anlage ab 25.000 Euro, für jeden Anleger gab es eine Beteiligungsmöglichkeit, bei der mit attraktiven Renditen gelockt wurde.

Die Vermögensanlagen wurden über Vertriebspartner unter die Leute gebracht, so dass der Vorstand der LIGNUM Sachwert Edelholz AG stolz berichten konnte, dass demnächst 5000 Käufer mit insgesamt 65 Millionen Euro an dem Vermögensbaustein nobilis beteiligt wären.

Allerdings wurde durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) im März 2016 das öffentliche Angebot von Vermögensanlagen der LIGNUM Sachwert Edelholz AG untersagt. Dies gilt für die Produktlinien „nobilisVita“, „nobilisPriva“, „nobilisRent“. Das Verbot gilt so lange, bis für die Vermögensanlagen jeweils ein Prospekt veröffentlicht wird, der den gesetzlichen Bestimmungen entspricht und den die BaFin gebilligt hat.

Erfahrungsgemäß ist die BaFin-Untersagung eines öffentlichen Angebots von Vermögensanlagen nach dem Vermögensanlagengesetz (VermAnlG) ein Warnzeichen und sollte die Anleger alarmieren. Viele Anleger mussten dann leider schlechte Erfahrungen mit ihrer Kapitalanlage machen und kamen zu einer negativen Bewertung ihres Investments.

Viele Lignum-Anleger der LIGNUM Sachwert Edelholz AG werden sich sicher fragen, wie dies wohl noch weitergeht und was sie jetzt tun können.

Die Anlageberater der Vertriebsfirmen haben die Pflicht, die Anleger anleger- und anlagegerecht zu beraten. Die Anlageberater müssen über das bestehende Totalverlustrisiko und die mangelnde Eignung von Holzinvestments für den sicherheitsorientierten Anleger zur Altersvorsorge aufklären. Wurden die die Anleger nicht über die enormen Risiken aufgeklärt, könnten sich daraus Schadensersatzansprüche ergeben.

Die Anleger sollten schnell handeln und ihre Ansprüche prüfen lassen.

 

PS: Wie sind ihre Erfahrungen mit der LIGNUM Sachwert Edelholz AG? Um Rechtssicherheit zu erhalten, bieten wir Ihnen an, eine Ersteinschätzung Ihres Falles vornehmen zu lassen. Diese Ersteinschätzung ist, in Erfüllung unserer satzungsgemäßen Aufgaben, kostenlos. Sie erfahren, ob Sie Erfolgsaussichten haben und wenn ja, welche Kosten Ihnen gerichtlich bzw. außergerichtlich entstehen würden. Wenn Sie an der Ersteinschätzung Interesse haben, füllen Sie bitte den Fragebogen aus. Sie erhalten damit eine Entscheidungsgrundlage!