FX-leader – Anlagebetrug, Erfahrungen, Hilfe!

FX-leader verheißt Anlegern selbstgerecht die „innovative Lösung für die Bedürfnisse von Händlern weltweit“ und beteuert gegenüber Anlegern hierzu „alle notwendigen Werkzeuge und Verdienstmöglichkeiten zu bieten“. FX-leader gibt Anlegern vor, diesen eine „erstklassige Handelserfahrung zu bieten“. So wird es jedenfalls dem ahnungslosen Anleger auf der Internetplattform www.fx-leader.com in höchsten Tönen vorgeheuchelt. Doch viele Anleger, die über das digitale Handelsportal www.fx-leader.com ihr Geld angelegt haben, sind von dem Finanzdienstanbieter FX-leader derb enttäuscht. Derart über-den-Tisch-gezogene Anleger erkundigen sich immer öfter danach, ob eine Chance besteht, ihr verlorenes Geld zurückzubekommen? Anleger fragen sich hierbei, inwieweit eine Strafanzeige bei der Polizei den gewünschten Erfolg brächte und Anleger wollen wissen, was Anleger allgemein tun können. Anleger fragen sich indessen auch, welche Erfahrungen andere Anleger bislang mit FX-leader gemacht haben und wer geschädigten Anlegern aus deren Misere helfen kann.

FX-leader – Alles ist just  Online-Anlagebetrug!
Der vorgebliche Online-Broker FX-leader bietet sich dar als seriöse Plattform für den Handel mit Differenzkontrakten -sog. CFD’s-, und Kryptowährungen wie Bitcoin & Co. Auf der Website der FX-leader ist unter anderem zu lesen: “FX-leader wurde von einer Gruppe von Handelsexperten als innovative Lösung für die Bedürfnisse von Händlern weltweit gegründet. Um den Kunden alle notwendigen Werkzeuge und Verdienstmöglichkeiten zu bieten, haben wir eine innovative Handelsplattform auf den Markt gebracht, die in Ihrer Einfachheit und Ihren Wachstumsmöglichkeiten einzigartig ist. Es passt perfekt für weniger erfahrene und fortgeschrittene Devisenhändler. Unsere Mission ist es, eine erstklassige Handelserfahrung zu bieten und einen guten Ruf als äußerst zuverlässige und vertrauenswürdige Handelsplattform aufzubauen. Um diese Verpflichtung zu erfüllen, wählen wir sorgfältig Handelsinstrumente, Vermögenswerte, Plattformen und Ressourcen aus, um Händlern zu helfen, die besten Handelsentscheidungen zu treffen. Einzigartige Lösungen für CFDs Handel!” Anleger, die den viel verheißenden Worten dieser „vertrauenswürdigen“, „zuverlässigen“ und „erstklassigen“ Handelsplattform namens FX-leader Glauben schenkten, sind wegen FX-leader mittlerweile verzweifelt. Bei den hinters Licht geführten Anlegern bestätigt sich nämlich zunehmend der Verdacht, dass diese Anleger von den vermeintlichen Online-Brokern von FX-leader sogar betrogen worden sind.

FX-leader –Anlagebetrüger agieren im Dunkeln!
Wie bei vielen anderen dubiosen Online-Brokern und Trading-Plattformen, vermissen Anleger auch auf der Homepage der FX-leader viele Angaben, die das Telemediengesetz vorschreibt. Anleger suchen insofern auch auf der Website www.fx-leader.com erfolglos ein Impressum! Die Verantwortlichen hinter FX-leader verbergen den Anlegern geschickt die vollständigen und wahren Angaben zu den rechtlich verantwortlichen Betreibern der Website. Der Anleger findet zwar keinen Hinweis auf die Betreiber, stellt dafür fest, dass die Website am 18.07.2019 registriert wurde und sich die wirklichen Domaininhaber hinter dem Anonymisierungs-dienstleister Whoisprotection verstecken. Zudem fällt auf, dass die am 17.10.2019 registrierte Website www.swiscapital.com mittlerweile auf die Website www.fx-leader.com umgeleitet wird. Wohl kein Zufall!

FX-leader –Kundengewinnung über Social Media & Co.!
Die angeblichen Broker und Hintermänner von FX-leader  suchen ihre neuen Anleger gezielt über das Internet. Sie werben in allen erdenklichen sozialen Medien und Kanälen. Gutgläubige Anleger werden beispielsweise auf -durch die von FX-leader geschaltete- Werbung in den sozialen Medien, wie Facebook und Instagram auf FX-leader aufmerksam. Zusätzlich werden von FX-leader Videos auf YouTube oder Vimeo hochgeladen, in denen interessierte Anleger mit erfundenen Referenzen überzeugt und zur Anlage hoher Geldbeträge verleitet werden sollen. 

FX-leader – stets dasselbe Anlagebetrugsschema! 
Über Internetwerbung gelangen Anleger auf das Online-Handelsportal der FX-leader. Die als sachkundige Broker auftretenden Anlagebetrüger gehen auffallend geschickt und mit psychologischer Raffinesse vor. Nach der Kontaktaufnahme durch den gutgläubigen Anleger ruft – stets demselben Schema folgend - nach kurzer Zeit ein vermeintlicher Broker beim Anleger an und veranlasst diesen, zunächst einen kleineren Geldbetrag anzulegen. Dabei werden dem Anleger schon erste kleinere „Gewinne“ vorgegaukelt. Sobald hierdurch das Vertrauen der Anleger erschlichen worden ist, schaffen es die sogenannten Broker geschwind, die Anleger zur „Investition“ noch höherer Geldbeträge über die FX-leader zu verführen. Die Broker von FX-leader erweisen sich indessen umgehend als versierte Anlagebetrüger und setzen die geschädigten Anleger beharrlich unter Druck. Am Ende ist das „Investment“ der Anleger jedenfalls immer „futsch“. 

FX-leader – Warnungen der BaFin, FCA und Consob!
Die Aufsichtsbehörden warnen vor den betrügerischen Online-Brokern, wenn sie davon Kenntnis erlangen. Das ist im Hinblick für den Anlagebetrug in Deutschland die BaFin, für den Anlagebetrug in Österreich die FMA und für den Anlagebetrug in der Schweiz die Finma. Es lohnt sich aber auch der Blick auf die Webseiten der übrigen europäischen Aufsichtsbehörden,  Für Deutschland gilt indessen: „Wer in Deutschland Finanzdienstleistungen und Investmentgeschäfte erbringen möchte, benötigt dafür eine Erlaubnis der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin). Geschäfte dieser Art zu tätigen, zu unterstützen oder zu ermöglichen ist, auch grenzüberschreitend, nach Deutschland hinein, ohne Erlaubnis untersagt. Personen, die sich trotzdem daran beteiligen, sind den Betroffenen zu Schadensersatz verpflichtet.“ Keine der europäischen Finanzmarktaufsichtsbehörden hat der FX-leader übrigens eine derartige Erlaubnis erteilt. Im Kontext mit der FX-leader existiert für Deutschland seit dem 31.07.2020 überdies eine ausdrückliche Warnung der BaFin. Erwähnenswert ist zudem, dass schon am 11.07.2018 die englische Finanzaufsichtsbehörde FCA vor den kriminellen Machenschaften der FX-leader erstmals gewarnt hatte und sich am 30.07.2018 hiernach die Finanzaufsicht Italiens, die Consob, dieser Warnung anschloss. Mutmaßlich werden mit der Zeit noch weitere Aufsichtsbehörden entsprechende Warnungen veröffentlichen und deren Warnlisten aktualisieren.

FX-leader –Anleger bekommen niemals Geld zurück!
Die Probleme fangen spätestens an, wenn der Anleger sein Geld zurückhaben möchte. Hindernisse werden aufgebaut. Zuerst muss der Anleger noch Geld einzahlen, sei es für Versicherungen, Steuern oder sonstige Gebühren. Alles ist frei erfunden. Alles ist Lüge. Alles dient nur dem Ziel, dem Anleger möglichst viel Geld aus der Tasche zu ziehen. Wenn der Anleger vertrauensselig bezahlt, bekommt er natürlich trotzdem kein Geld zurück.

FX-leader – Was tun Anleger als Opfer des Anlagebetruges?
Alle geschädigten Anleger werden sicher wissen wollen, ob es denn überhaupt eine Chance gibt, ihr Geld zurückbekommen? Eine reelle Chance gibt es nur dann, wenn der Fall einem echten Experten vorgelegt wird, der sich tief in alle Facetten der Materie des Online-Anlagebetruges eingearbeitet hat. Viele gibt es davon nicht, denn es gehört nicht zum Wissen eines normalen Anwaltes. Die Schutzgemeinschaft schätzt sich glücklich, mit einem der wenigen Experten auf dem Felde des Online-Anlagebetruges zu kooperieren. Dabei geht es nicht darum, die Anlagebetrüger zu jagen. Dafür sind die staatlichen Ermittlungsbehörden zuständig. Im besten Falle erfolgt dann eine Bestrafung der Anlagebetrüger. Aber mit einer Strafanzeige bekommt der Anleger regelmäßig nicht sein Geld zurück. Die Strafanzeige geht in die falsche Richtung. Was ist der richtige Weg? Wie bekommt der Anleger sein Geld zurück?

Schutzgemeinschaft folgt der Spur des Geldes
Die Schutzgemeinschaft ist ein gemeinnütziger Verein, dessen satzungsgemäße Aufgabe u.a. der Schutz der Anleger vor Anlagebetrug ist. Aufgrund des Rechtsberatungsgesetzes darf die Schutzgemeinschaft selber nur eingeschränkt Rechtsberatung vornehmen und ist deshalb auf die Zusammenarbeit mit erfahrenen Rechtsanwälten angewiesen. Die mit der Schutzgemeinschaft verbundenen Anwalte verfolgen die Spur des Geldes, weil es wohl allen Anlegern in erster Linie darum geht, ihr investiertes Geld zurückzubekommen. Wollen Sie wissen, ob das in Ihrem Falle geht? Dann schreiben sie uns eine Nachricht oder füllen Sie das Kontaktformular aus. Sie erhalten dann eine kostenlose Einschätzung Ihres Falles.