Flat Mining – Erfahrungen, Hilfe für Opfer von Anlagebetrug!
Flat Mining gaukelt Anlegern dreist vor, mittels der eigenen „Hosted Cloud Technologie“ dafür sorgen zu können, dass sämtliche Prozesse des Online-Tradings komplett ohne „zusätzliche Hardware“ ablaufen könnten, „da alles ausschließlich in der Cloud berechnet wird.“ Zudem geben sich die vermeintlichen Online-Anlageberater von Flat Mining einen Hauch von Seriosität, indem sie Anlegern in diesem Kontext heuchlerisch „Zuverlässigkeit und Geschwindigkeit“, und zwar für „die gesamte Laufzeit von 24 Monaten“ rechtlich „gewährleisten“. Man arbeite „sicher“ und „rentabel“. Das alles klingt seriös und vielversprechend und lockt sowohl investitionswillige als auch risikoscheue, jedenfalls wohl aber eher passive, Anleger an, die ohne viel Eigeninitiative, Technik und Sachverstand schnell viel Geld anlegen und auch „machen“ wollen. Mutmaßlich sind das die meisten Anleger! Doch zahlreiche Anleger, die beim Besuch der Internetplattform namens Flat Mining den grotesken Worten der Bauernfänger von Flat Mining naiv vertrauten und willfährig ihr Geld über das digitale Anlageberatungsportal www.flat-mining.com anlegten, haben nun das Nachsehen. Wegen diverser -just miserabler- Erfahrungen von Anlegern hagelt es im Netz nun allerhand ganz und gar negative Bewertungen. Übervorteilte Anleger wollen jetzt ihr Geld zurück - bloß wie genau? Was können Anleger tun? Welche Hilfe gibt es? Hilft eine Strafanzeige wegen Anlagebetrugs bei der Polizei weiter, um an das angelegte Geld zu kommen? Wer hilft Anlegern bei Anlagebetrug?

Flat Mining – Bloß dreister Online-Anlagebetrug!
Die Online-Plattform Flat Mining erweckt im Netz den Anschein eines innovativen und seriösen Marktteilnehmers für Anlageberatung. Auf der Website der Flat Mining ist unter anderem zu lesen: “Mit der Hosted Cloud Technologie benötigen Kunden von Flat Mining keine zusätzliche Hardware mehr, da alles ausschließlich in der Cloud berechnet wird. Somit gewährleisten wir Zuverlässigkeit und Geschwindigkeit. Durch den intelligenten Algorithmus wird der gesamte Krypto-Markt in Echtzeit überwacht und auf Coins mit einem hohen Wertsteigerungspotenzial analysiert. Nur die lukrativsten Währungen werden geschürft und anschließend in Bitcoin umgewandelt. Gegen unerwartete Kursschwankungen werden Sie über die gesamte Laufzeit von 24 Monaten abgesichert, damit Ihre gebuchte Leistung stets rentabel arbeitet.” Anleger, die den wohlklingenden Worten dieser - für sich selbst mit innovativer „Hosted Cloud Technologie“ werbenden - digitalen Anlageberatungsplattform namens Flat Mining bereitwillig glaubten, sind über das unredliche Geschäftsmodell der Defraudanten hinter Flat Mining bestürzt. Bei den „gerupften“ Anlegern bekräftigt sich zunehmend die Annahme, dass jene Anleger in unseriöser und hanebüchener Manier von den Pseudo-Online-Anlageberatern von Flat Mining verladen, wenn nicht gar betrogen, worden seien!
Flat Mining – Identität der Anlagebetrüger ist unklar!
Anders als bei etlichen anderen umstrittenen Online- Marktteilnehmern und Trading-Plattformen, vermissen Anleger auf der Website www.flat-mining.com ausnahmsweise kein Impressum! Der rechtlich verantwortliche Betreiber der Webseite ist demzufolge vermeintlich ein gewisser, im Mai 1951 geborener, deutscher Staatsbürger namens Adam Pitz. Ein Blick auf die Domaindaten der Webseite von Flat Mining ergibt, dass dort allerdings keine Hinweise auf die Betreiber enthalten sind. Der interessierte Anleger kann zwar erkennen, dass die Domain www.flat-mining.com am 13.07.2020 bei NameCheap, Inc. registriert wurde, doch die wirklichen Domaininhaber verschleiern beharrlich ihre wahre Identität hinter dem panamaischen Anonymisierungsdienst WhoisGuard, Inc. Die Vorgänger-Domain, war übrigens die www.flatmining.com (ohne den Bindestrich) und wurde am 19.08.2019 bei denselben Diensten registriert und anonymisiert. Dazu mehr unten im Text.
Flat Mining –Kundenakquise über Social Media & Co!
Die Schwindler hinter dem vermeintlichen Marktteilnehmer für Anlageberatung namens Flat Mining suchen -und finden!- ihre neuen Kunden bzw. Anleger gezielt im Internet. Sie werben hierzu in allen denkbaren sozialen Medien und Kanälen. Gutgläubige Anleger werden mitunter auf -durch die von Flat Mining geschaltete- Werbung in den sozialen Medien, wie Facebook und Instagram auf Flat Mining aufmerksam. Zusätzlich werden von Flat Mining Videos auf YouTube oder Vimeo hochgeladen, in denen potentielle Anleger mit ausgedachten Referenzen überzeugt und zur Anlage hoher Geldbeträge verführt werden sollen.
Flat Mining – Vorsicht mit „TeamViewer“ & „AnyDesk“
Was von den Anlegern zu Anfang noch dankend als scheinbare Hilfestellung als Bestandteil eines Kundenservices in Anspruch genommen wird, stellt sich indessen fix als Einfallstor für den Anlagebetrug dar. Mittels Software wie „TeamViewer“, „AnyDesk“ und dergleichen gelingt es den Anlagebetrügern hinter Flat Mining, leicht und zügig per Fernwartung auf Computer der Anleger zuzugreifen. Den Anlagebetrügern gelingt auf solch schlichte, aber sehr effektive, Weise der Zugriff auf Konten ihrer ahnungslosen Anleger. Durch die vermeintliche Hilfestellung werden von den Schurken bzw. Betrügern illegal und hemmungslos Gelder der Anleger auf die Konten der Anlagebetrüger transferiert.
Flat Mining – Perfides Schema des Anlagebetrugs!
Über Internetwerbung gelangen Anleger auf das Online-Portal des vermeintlichen Anlageberaters namens Flat Mining. Die sich als Finanzbroker ausweisenden, rhetorisch begabten und sachverständigen Anlagebetrüger hinter Flat Mining gehen ziemlich geschickt und mit bewährter psychologischer Raffinesse vor. Nach der Kontaktaufnahme durch den leichtgläubigen Anleger ruft -stets demselben, bei Betrügern populären, perfiden Schema folgend - nach kurzer Zeit ein angeblicher - Finanzbroker beim Anleger an und überredet den Anleger gekonnt, anfangs einen kleinen Geldbetrag anzulegen. So gelingt es diesen Brokern schnell, die Anleger zu verführen, Geldbeträge über die Flat Mining anzulegen. Die Broker von Flat Mining erweisen sich indessen rasch als durchtriebene Anlagebetrüger und erhöhen zunehmend den Druck auf die Anleger, welche dadurch zur Anlage weiteren Geldes veranlasst werden.
Flat Mining –Warnung der Aufsichtsbehörde FINMA
Die Aufsichtsbehörden warnen vor den betrügerischen Online-Brokern, wenn sie davon Kenntnis erlangen. Das ist im Hinblick für den Anlagebetrug in Deutschland die BaFin, für den Anlagebetrug in Österreich die FMA und für den Anlagebetrug in der Schweiz die FINMA. Es lohnt sich aber auch der Blick auf die Webseiten der übrigen europäischen Aufsichtsbehörden. Tatsächlich existiert bereits eine Warnung der FINMA vom 20.05.2020. Zwar bezieht sich diese Warnung explizit auf eine gewisse „Flat Innovations AG“ mit der Domainbezeichnung „https://flatmining.com/“, doch dabei handelt es sich lediglich um die ältere Version der nunmehr mit Bindestrich geschriebenen,flat-mining.com. Es sollte wohl in näherer Zeit auch eine explizite Warnung für diese aktualisierte Version durch die FINMA publiziert werden. Keine der europäischen Aufsichtsbehörden hat der Flat Mining eine Erlaubnis erteilt. Ein weiterer Blick in die internationalen Warnlisten führt zu demselben Ergebnis. Man kann also insgesamt davon ausgehen, dass sich im Laufe der Zeit wahrscheinlich auch andere Aufsichtsbehörden der Warnung der FINMA anschließen oder eigene Warnungen veröffentlichen werden.
Flat Mining - Anleger bekommt Geld nicht zurück!
Die Probleme fangen spätestens an, wenn der Anleger sein Geld zurückhaben möchte. Hindernisse werden aufgebaut. Zuerst muss der Anleger noch Geld einzahlen, sei es für Versicherungen, Steuern oder sonstige Gebühren. Alles ist frei erfunden. Alles ist Lüge. Alles dient nur dem Ziel, dem Anleger möglichst viel Geld aus der Tasche zu ziehen. Wenn der Anleger zuversichtlich bezahlt, bekommt er natürlich trotzdem kein Geld zurück.
Flat Mining –Anlagebetrug, was sollten Anleger tun?
Alle geschädigten Anleger werden sich wohl fragen, ob es denn überhaupt eine Chance gibt, ihr Geld zurückbekommen? Eine reelle Chance gibt es nur dann, wenn der Fall einem echten Experten vorgelegt wird, der sich tief in alle Facetten der Materie des Online-Anlagebetruges eingearbeitet hat. Viele gibt es davon nicht, denn es gehört nicht zum Wissen eines normalen Anwaltes. Die Schutzgemeinschaft schätzt sich glücklich, mit einem der wenigen Experten auf dem Felde des Online-Anlagebetruges zu kooperieren. Dabei geht es nicht darum, die Anlagebetrüger zu jagen. Dafür sind die staatlichen Ermittlungsbehörden zuständig. Im besten Falle erfolgt dann eine Bestrafung der Anlagebetrüger. Aber mit einer Strafanzeige bekommt der Anleger regelmäßig nicht sein Geld zurück. Die Strafanzeige geht in die falsche Richtung. Was ist der richtige Weg? Wie bekommt der Anleger sein Geld zurück?
Schutzgemeinschaft folgt der Spur des Geldes
Die Schutzgemeinschaft ist ein gemeinnütziger Verein, dessen satzungsgemäße Aufgabe u.a. der Schutz der Anleger vor Anlagebetrug ist. Aufgrund des Rechtsberatungsgesetzes darf die Schutzgemeinschaft selber nur eingeschränkt Rechtsberatung vornehmen und ist deshalb auf die Zusammenarbeit mit erfahrenen Rechtsanwälten angewiesen. Die mit der Schutzgemeinschaft verbundenen Anwalte verfolgen die Spur des Geldes, weil es wohl allen Anlegern in erster Linie darum geht, ihr investiertes Geld zurückzubekommen. Wollen Sie wissen, ob das in Ihrem Falle geht? Dann schreiben sie uns eine Nachricht oder füllen Sie das Kontaktformular aus. Sie erhalten dann eine kostenlose Einschätzung Ihres Falles.