Energy Markets – Trading-Erfahrungen der Opfer, Anlagebetrug?
Energy Markets lockt Anleger prahlerisch zum Teil mit Verweis auf die eigene „Erfahrung“, „branchenführenden Preisen“ bzw. „wettbewerbsfähigen Preisen“ und insbesondere mit „erstklassigem Service“. Man sei aufgestellt auf den „globalen Kapitalmärkten“ und sorge für die „Bereitstellung von Premium-Services“ sowie auch mit „intuitiven Plattformen und Funktionen“. Das klingt zunächst seriös. Doch viele Anleger, die über das digitale Handelsportal www.energy-markets.io ihr Geld anlegten, mussten mit dem - in Wahrheit - unseriösen Finanzdienstanbieter Energy Markets ausnahmslos miserable Erfahrungen machen und fühlen sich nun zurecht ´gelackmeiert`. Es hagelt daher von Anlegern für die Gauner hinter Energy Markets nur so negative Bewertungen im Netz – verständlich! Ausgepresste Anleger wollen jetzt nur noch wissen, ob sie ihr angelegtes Geld zurückbekommen. Wer hilft den Opfern? Ist es wirklich Anlagebetrug? Sollten Anleger daher vielleicht bei der Polizei eine Strafanzeige wegen Anlagebetrugs erstatten? Oder ist das gar nicht zweckdienlich? Was also tun geschädigte Anleger, wo gibt`s Hilfe für Opfer, wie kriegen Anleger ihr Geld?

Energy Markets – Trading über Lug zum Online-Anlagebetrug!
Der vermeintliche Online-Broker Energy Markets präsentiert sich im Internet als seriöse Plattform für das Online-Trading. Auf der Website der Energy Markets ist mitunter zu lesen: "Wir helfen Händlern, Zugang zu einem Markt mit mehreren Vermögenswerten zu erhalten, und bieten Kunden jegliche Erfahrung mit professionellen Werkzeugen, branchenführenden Preisen und erstklassigem Service. Die Energiemärkte überwinden dank ihrer Technologiekompetenz weiterhin Hindernisse auf den globalen Kapitalmärkten. Bereitstellung von Premium-Services, wettbewerbsfähigen Preisen sowie intuitiven Plattformen und Funktionen." Anleger, die den wunderbaren Worten dieser „erstklassigen“ Handelsplattform namens Energy Markets vertrauten und von der Energy Markets abgezockt wurden, sind von der Energy Markets maßlos enttäuscht. Bei den reihenweise geschädigten Anlegern verfestigt sich gerade der anfängliche Verdacht, dass sie auf unseriöse Weise von den vorgeblichen Online-Brokern von Energy Markets „professionell“ und ziemlich dreist betrogen worden sind.
Energy Markets – Impressum? Wo? Trading-Betrüger inkognito!
Wie bei vielen anderen dubiosen Online-Brokern und Trading-Plattformen vermissen Anleger auch auf der Website energy-markets.io – entgegen anderslautender Vorschriften nach dem Telemediengesetz - ein vollständiges Impressum. Die Macher hinter Energy Markets verheimlichen ihren Anlegern geschickt die exakten und wahren Angaben zu den rechtlich verantwortlichen Betreibern der Website. Anleger erfahren indessen höchstens, dass die Domain erst am 11.03.2020 bei Namesilo, LLC registriert wurde am. Die wirklichen Domaininhaber verstecken sich jedoch gekonnt hinter der karibischen Offshore Firma Donnybrook Consulting LTD. Anleger erfahren also nicht, wer die Anlagebetrüger sind. Die Gauner sind und bleiben faktisch inkognito!
Energy Markets – Fiese Kundenakquise auf Social Media!
Die vermeintlichen Broker und Hintermänner von Energy Markets lauern Neukunden bzw. Anlegern gezielt im Internet auf. Sie werben in allen erdenklichen sozialen Medien und Kanälen. Gutgläubige Anleger werden mitunter auf -durch die von Energy Markets geschaltete- Werbung in den sozialen Medien, wie Facebook und Instagram auf Energy Markets aufmerksam. Zusätzlich werden von Energy Markets Videos u.a. auf YouTube hochgeladen, in denen interessierte Anleger mit erfundenen Referenzen überzeugt und zur Anlage hoher Geldbeträge verführt werden sollen.
Energy Markets – „AnyDesk“ & „Teamviewer“, Vorsicht!
Was von den Anlegern anfangs noch dankbar als vermeintliche Hilfe im Rahmen eines Kundenservice interpretiert und daher gern auch beansprucht wird, stellt sich indessen bald als Einfallstor für den Anlagebetrug dar. Software wie zum Beispiel „AnyDesk“ oder „Teamviewer“ macht es den Anlagebetrügern hinter Energy Markets möglich, per Fernwartung auf Computer der Anleger zuzugreifen. Auf solch dreiste und äußerst effektive Weise können die Anlagebetrüger auf Konten ihrer meist gutgläubigen Opfer zugreifen. Diese vermeintliche „Hilfestellung“ dient also nur der illegalen und unverfrorenen Transferierung von Geldern der Anleger auf die Konten der Anlagebetrüger.
Energy Markets – Stets dasselbe Schema bei Anlagebetrug!
Über Internetwerbung gelangen Anleger auf das Online-Handelsportal der Energy Markets. Die als glaubwürdige Broker in Erscheinung tretenden Anlagebetrüger gehen ziemlich geschickt und mit psychologischer Raffinesse vor. Nach der Kontaktaufnahme durch den willfährigen Anleger ruft – stets demselben Schema folgend - umgehend ein angeblicher –sprachlich und fachlich versierter, oftmals sympathischer, - Broker beim Anleger an und verleitet diesen, zunächst einen kleinen Geldbetrag anzulegen. So gelingt es den Brokern schnell, die Anleger zu überzeugen, Geldbeträge über die Energy Markets anzulegen. Die „Broker“ von Energy Markets entpuppen sich bald schon als mit allen Wassern gewaschene Anlagebetrüger und erhöhen hartnäckig den Druck auf die Anleger, welche zur Anlage weiterer „Investments“ „motiviert“ werden.
Energy Markets – Warnungen der CNMV, CONSOB & BaFin!
Die Aufsichtsbehörden warnen vor den betrügerischen Online-Brokern, wenn sie davon Kenntnis erlangen. Das ist im Hinblick für den Anlagebetrug in Deutschland die BaFin, für den Anlagebetrug in Österreich die FMA und für den Anlagebetrug in der Schweiz die FINMA. Es lohnt sich zudem auch der Blick in die Warnlisten der übrigen europäischen Aufsichtsbehörden.. Wer in Deutschland Finanzdienstleistungen und Investmentgeschäfte erbringen möchte, benötigt dafür eine Erlaubnis der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin). Geschäfte dieser Art zu tätigen, zu unterstützen oder zu ermöglichen ist, auch grenzüberschreitend, nach Deutschland hinein, ohne Erlaubnis untersagt. Personen, die sich trotzdem daran beteiligen, sind den Betroffenen zu Schadensersatz verpflichtet. Tatsächlich existiert bereits eine Warnung der BaFin vom 19.08.2021. Zuvor gab es aber auch schon eine Warnung der CNMV, also der spanischen Finanzaufsichtsbehörde, am 16.11.2020 und hiernach eine entsprechende Warnung der CONSOB, d.h. der italienischen Finanzaufsichtsbehörde, am 18.01.2021. Keine der europäischen Aufsichtsbehörden hat Energy Markets eine Erlaubnis erteilt. Ein weiterer Blick in die internationalen Warnlisten führt zu demselben Ergebnis. Man kann also davon ausgehen, dass sich im Laufe der Zeit wohl auch noch andere Aufsichtsbehörden diesen Warnungen anschließen oder eigene Warnungen veröffentlichen werden.
Energy Markets – Trading-Opfer kriegt kein Geld zurück!
Die Probleme fangen spätestens an, wenn das Opfer des Tradings über Energy Markets, d.h. der Anleger, von Energy Markets sein Geld zurück kriegen möchte. Hindernisse werden aufgebaut. Zuerst muss der Anleger noch Geld einzahlen, sei es für Versicherungen, Steuern oder sonstige Gebühren. Alles ist frei erfunden. Alles ist Lüge. Alles dient nur dem Ziel, dem Anleger möglichst viel Geld aus der Tasche zu ziehen. Wenn der Anleger vertrauensselig bezahlt, bekommt er selbstverständlich trotzdem kein Geld zurück.
Energy Markets – Was tun Anleger bei Online-Anlagebetrug?
Alle geschädigten Anleger werden sich wohl fragen, ob es denn überhaupt eine Chance gibt, ihr Geld zurückbekommen? Eine reelle Chance gibt es nur dann, wenn der Fall einem echten Experten vorgelegt wird, der sich tief in alle Facetten der Materie des Online-Anlagebetruges eingearbeitet hat. Viele gibt es davon nicht, denn es gehört nicht zum Wissen eines normalen Anwaltes. Die Schutzgemeinschaft schätzt sich glücklich, mit einem der wenigen Experten auf dem Felde des Online-Anlagebetruges zu kooperieren. Dabei geht es nicht darum, die Anlagebetrüger zu jagen. Dafür sind die staatlichen Ermittlungsbehörden zuständig. Im besten Falle erfolgt dann eine Bestrafung der Anlagebetrüger. Aber mit einer Strafanzeige bekommt der Anleger regelmäßig nicht sein Geld zurück. Die Strafanzeige geht in die falsche Richtung. Was ist der richtige Weg? Wie bekommt der Anleger sein Geld zurück?
Schutzgemeinschaft folgt der Spur des Geldes
Die Schutzgemeinschaft ist ein gemeinnütziger Verein, dessen satzungsgemäße Aufgabe u.a. der Schutz der Anleger vor Anlagebetrug ist. Aufgrund des Rechtsberatungsgesetzes darf die Schutzgemeinschaft selber nur eingeschränkt Rechtsberatung vornehmen und ist deshalb auf die Zusammenarbeit mit erfahrenen Rechtsanwälten angewiesen. Die mit der Schutzgemeinschaft verbundenen Anwalte verfolgen die Spur des Geldes, weil es wohl allen Anlegern in erster Linie darum geht, ihr investiertes Geld zurückzubekommen. Wollen Sie wissen, ob das in Ihrem Falle geht? Dann schreiben sie uns eine Nachricht oder füllen Sie das Kontaktformular aus. Sie erhalten dann eine kostenlose Einschätzung Ihres Falles.