CryptoLicht – Miese Erfahrungen der Anleger! Anlagebetrug?
Das vermeintlich seit „2013“ bestehende Online-Handelsportal namens CryptoLicht heuchelt Anlegern frech mitunter „exponentielles Wachstum“ „in mehr als 150 Ländern“ vor. Versprochen wird Anlegern nichts Geringeres als „erstklassige Liquidität und einer Vielzahl von Handelsinstrumenten“, die Gewährleistung von „Sicherheit und Liquidität sowie ein sicheres und effizientes Handelsumfeld für alle". Welch ein Trugschluss! Absolute Sicherheit, also jeglicher Wegfall eines Risikos, schließt bekanntermaßen exponentielles Wachstum aus - und umgekehrt. CryptoLicht hat es somit wohl auf jene Anleger abgesehen, die bei minimalem Risiko maximalen Gewinn einfordern – aber solches gibt es nicht! Viele leichtgläubige Anleger gingen der CryptoLicht auf den Leim, als sie übers digitale Handelsportal www.cryptolicht.com ihr Geld angelegt haben. Anleger haben mit CryptoLicht durchweg miese Erfahrungen gemacht. Geprellte Anleger geben der CryptoLicht im Netz somit auch nur negative Bewertungen. Anleger wollen jetzt ihr angelegtes Geld zurück. Wer kann den Opfern bei Anlagebetrug helfen? Hilft Anlegern die Erstattung einer Strafanzeige wegen Anlagebetrugs bei der Polizei weiter? Was tun geschädigte Anleger, wie bekommen Anleger ihr Geld zurück? Geschädigte Anleger finden hier erste Hilfe!

CryptoLicht – Alles nur Lüge: Es ist Online-Anlagebetrug!
Der vermeintliche Online-Broker CryptoLicht präsentiert sich im Internet als seriöse Plattform für das Online-Trading mit Bitcoin & Co. Auf der Website der CryptoLicht ist mitunter zu lesen: „Crypto Licht ist eine Bitcoin-basierte Plattform, die den Hebelhandel mit mehreren digitalen Assets bietet, darunter Bitcoin, Ethereum, Litecoin und Ripple...Das 2013 gegründete Unternehmen ist vom ersten Tag an exponentiell gewachsen und betreut derzeit Kunden in mehr als 150 Ländern...Wir bieten unseren Kunden Zugang zu erstklassiger Liquidität und einer Vielzahl von Handelsinstrumenten und gewährleisten gleichzeitig Sicherheit und Liquidität sowie ein sicheres und effizientes Handelsumfeld für alle". Anleger, die den hehren Worten dieser „erstklassigen“ Handelsplattform namens CryptoLicht vertrauten und von der CryptoLicht geleimt wurden, sind von der CryptoLicht maßlos enttäuscht. Bei den reihenweise geschädigten Anlegern erhärtet sich kontinuierlich der Verdacht, dass sie auf unseriöse Weise von den angeblichen Online-Brokern von CryptoLicht „in mehr als 150 Ländern exponentiell“ ziemlich dreist betrogen worden sind. Wer kann betrogenen Anlegern wie helfen?
CryptoLicht – Impressum fehlt, Anlagebetrüger abgetaucht!
Wie bei vielen anderen zwielichtigen Online-Brokern und Trading-Plattformen vermissen Anleger auch auf der Website www.cryptolicht.com – entgegen anderslautender Vorschriften nach dem Telemediengesetz - ein vollständiges Impressum. Die Macher hinter CryptoLicht verheimlichen ihren Anlegern geschickt die exakten und wahren Angaben zu den rechtlich verantwortlichen Betreibern der Website. Anleger erfahren indessen bestenfalls, dass die Domain erst am 24.05.2021 bei NameCheap, Inc. registriert wurde. Die wirklichen Domaininhaber verstecken sich hinter dem isländischen Anonymisierungsdienst Withheld for Privacy ehf. Anleger erfahren also nicht, wer und wo die Anlagebetrüger sind! Wer hilft Opfern?
CryptoLicht – unlauterer Kundenfang auf Social Media!
Die vermeintlichen Broker und Hintermänner von CryptoLicht lauern Neukunden bzw. Anlegern gezielt im Internet auf. Sie werben in allen erdenklichen sozialen Medien und Kanälen. Gutgläubige Anleger werden mitunter auf -durch die von CryptoLicht geschaltete- Werbung in den sozialen Medien, wie Facebook und Instagram auf CryptoLicht aufmerksam. Zusätzlich werden von CryptoLicht Videos auf YouTube oder Vimeo hochgeladen, in denen interessierte Anleger mit erfundenen Referenzen überzeugt und zur Anlage hoher Geldbeträge verführt werden sollen. Wurden Sie als Anleger ebenso Kunde bzw. Opfer der CryptoLicht?
CryptoLicht – „AnyDesk“ & „Teamviewer“, Vorsicht!
Was von den Anlegern anfangs noch dankbar als vermeintliche Hilfe im Rahmen eines Kundenservice interpretiert und daher gern auch beansprucht wird, stellt sich indessen bald als Einfallstor für den Anlagebetrug dar. Software wie zum Beispiel „AnyDesk“ oder „Teamviewer“ macht es den Anlagebetrügern hinter CryptoLicht möglich, per Fernwartung auf Computer der Anleger zuzugreifen. Auf solch dreiste und äußerst effektive Weise können die Anlagebetrüger auf Konten ihrer meist gutgläubigen Opfer zugreifen. Diese vermeintliche „Hilfestellung“ dient also nur der illegalen und unverfrorenen Transferierung von Geldern der Anleger auf die Konten der Anlagebetrüger. Können betrogene Anleger ihr Geld zurückkriegen? Wer hilft?
CryptoLicht – Anlagebetrug folgt einem Schema!
Über Internetwerbung gelangen Anleger auf das Online-Handelsportal der CryptoLicht. Die als glaubwürdige Broker in Erscheinung tretenden Anlagebetrüger gehen ziemlich geschickt und mit psychologischer Raffinesse vor. Nach der Kontaktaufnahme durch den willfährigen Anleger ruft – stets demselben Schema folgend - umgehend ein angeblicher –sprachlich und fachlich versierter, oftmals sympathischer, - Broker beim Anleger an und verleitet diesen, zunächst einen kleinen Geldbetrag anzulegen. So gelingt es den Brokern schnell, die Anleger zu überzeugen, Geldbeträge über die CryptoLicht anzulegen. Die „Broker“ von CryptoLicht entpuppen sich bald schon als mit allen Wassern gewaschene Anlagebetrüger und erhöhen hartnäckig den Druck auf die Anleger, welche zur Anlage weiterer „Investments“ „motiviert“ werden. Wo gibt es Hilfe für Anleger?
CryptoLicht – Deutsche Aufsichtsbehörde BaFin warnt!
Die Aufsichtsbehörden warnen vor den betrügerischen Online-Brokern, wenn sie davon Kenntnis erlangen. Das ist im Hinblick für den Anlagebetrug in Deutschland die BaFin, für den Anlagebetrug in Österreich die FMA und für den Anlagebetrug in der Schweiz die FINMA. Wer in Deutschland Finanzdienstleistungen und Investmentgeschäfte erbringen möchte, benötigt dafür eine Erlaubnis der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin). Geschäfte dieser Art zu tätigen, zu unterstützen oder zu ermöglichen ist, auch grenzüberschreitend, nach Deutschland hinein, ohne Erlaubnis untersagt. Personen, die sich trotzdem daran beteiligen, sind den Betroffenen zu Schadensersatz verpflichtet. Tatsächlich existiert bereits eine Warnung der deutschen BaFin vom 30.09.2021. Es lohnt sich zudem auch der Blick in die Warnlisten der übrigen europäischen Aufsichtsbehörden. Keine der europäischen Aufsichtsbehörden erteilte CryptoLicht eine Erlaubnis. Ein weiterer Blick in die internationalen Warnlisten führt zu demselben Ergebnis. Man kann also davon ausgehen, dass sich im Laufe der Zeit auch andere Aufsichtsbehörden dieser Warnung anschließen bzw. eigene Warnungen publizieren werden. Anleger Obacht!
CryptoLicht - Anleger bekommt kein Geld zurück!
Die Probleme fangen spätestens an, wenn der Anleger sein Geld zurückkriegen will. Hindernisse werden aufgebaut. Zuerst muss der Anleger noch Geld einzahlen, sei es für Versicherungen, Steuern oder sonstige Gebühren. Alles ist frei erfunden. Alles ist Lüge. Alles dient nur dem Ziel, dem Anleger möglichst viel Geld aus der Tasche zu ziehen. Wenn der Anleger vertrauensselig bezahlt, bekommt er selbstverständlich trotzdem kein Geld zurück. Was können Opfer nun sinnvollerweise tun? Wer hilft?
CryptoLicht – Was sollten betrogene Anleger jetzt tun?
Alle geschädigten Anleger werden sich wohl fragen, ob es denn überhaupt eine Chance gibt, ihr Geld zurückbekommen? Eine reelle Chance gibt es nur dann, wenn der Fall einem echten Experten vorgelegt wird, der sich tief in alle Facetten der Materie des Online-Anlagebetruges eingearbeitet hat. Viele gibt es davon nicht, denn es gehört nicht zum Wissen eines normalen Anwaltes. Die Schutzgemeinschaft schätzt sich glücklich, mit einem der wenigen Experten auf dem Felde des Online-Anlagebetruges zu kooperieren. Dabei geht es nicht darum, die Anlagebetrüger zu jagen. Dafür sind die staatlichen Ermittlungsbehörden zuständig. Im besten Falle erfolgt dann eine Bestrafung der Anlagebetrüger. Aber mit einer Strafanzeige bekommt der Anleger regelmäßig nicht sein Geld zurück. Die Strafanzeige geht in die falsche Richtung. Was ist der richtige Weg? Wie bekommt der Anleger sein Geld zurück?
Schutzgemeinschaft folgt der Spur des Geldes
Die Schutzgemeinschaft ist ein gemeinnütziger Verein, dessen satzungsgemäße Aufgabe u.a. der Schutz der Anleger vor Anlagebetrug ist. Aufgrund des Rechtsberatungsgesetzes darf die Schutzgemeinschaft selber nur eingeschränkt Rechtsberatung vornehmen und ist deshalb auf die Zusammenarbeit mit erfahrenen Rechtsanwälten angewiesen. Die mit der Schutzgemeinschaft verbundenen Anwalte verfolgen die Spur des Geldes, weil es wohl allen Anlegern in erster Linie darum geht, ihr investiertes Geld zurückzubekommen. Wollen Sie wissen, ob das in Ihrem Falle geht? Dann schreiben sie uns eine Nachricht oder füllen Sie das Kontaktformular aus. Sie erhalten dann eine kostenlose Einschätzung Ihres Falles.