Aurora Holdings – Betrug? –Schlechte Bewertungen und negative Erfahrungen!
Aurora Holdings– Vorsicht vor diesem Online-Broker! Wie seriös ist der Online-Broker Aurora Holdings? Auf der Aurora Holdings-Online-Handelsplattform schien das Trading ganz leicht zu funktionieren. So wurde es jedenfalls dem Investor auf der Internetplattform von www.auroraholdings.org vorgegaukelt. Doch diverse Anleger, die über dieses digitale Handelsportal www.auroraholdings.org Geld investierten, haben extrem schlechte Erfahrungen gemacht. Inzwischen ist die Website von Aurora Holdings abgeschaltet. Viele Kapitalanleger haben über diesen vermeintlichen Online-Broker große Summen Geld verloren! Handelte es sich von Anfang an bei Aurora Holdings um einen Online-Anlagebetrug? Was sagt die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht BaFin zu derartigen Aktivitäten? Fühlen Sie sich durch Aurora Holdings geschädigt? Dann handeln Sie schnell! Füllen Sie hierzu das Kontaktformular aus oder kontaktieren Sie uns gern per Telefon, Post oder E-Mail!

Aurora Holdings – War alles nur Betrug?
Auf der Online Handelsplattform von Aurora Holdings wurde das Online-Trading mit verschiedenen Assets angeboten. Vor allem wurde der Handel mit Differenzkontrakten (CFD Trading), sowie der Handel mit Vermögenswerten wie Aktien, Indizes, Fremdwährungen oder Rohstoffen angeboten. Auf der Website der Aurora Holdings www.auroraholdings.org konnte man unter anderem lesen:
„Wir halten eine hohe Qualität des Kundenservice aufrecht und garantieren maximale Sicherheit ihres Vermögens. Deshalb haben wir unsere eigene Investitionssicherheitspolitik entwickelt.“
Geprellte und verärgerte Anleger, die den vielversprechenden und motivierenden Worten der Aurora Holdings-Macher Glauben schenkten, wurden massiv enttäuscht und haben teilweise ihr gesamtes Erspartes verloren. Anleger, die derlei Erfahrungen mit Aurora Holdings gemacht haben, schätzen die Online-Plattform Aurora Holdings als höchst unseriös ein und bewerten das Handelsportal durchweg negativ! Bei diesen Anlegern erhärtet sich der Verdacht, dass sie von den vermeintlichen Online-Brokern von Aurora Holdings betrogen worden sind. Welche Erfahrungen haben Sie mit der Handelsplattform von Aurora Holdings gemacht?
Aurora Holdings – Das Impressum fehlt! Ein Alarmsignal!
Wie bei vielen anderen dubiosen Online-Brokern und Trading-Plattformen, fehlten auch bei der Website von Aurora Holdings viele Angaben, die das Telemediengesetz vorschreibt. Es gab kein rechtsverbindliches Impressum! Somit fehlten die vollständigen Angaben zu den rechtlich verantwortlichen Betreibern der Website. Schaut man sich im Nachhinein die entsprechenden Domaindaten der Website von www.auroraholdings.org an, so stellt man fest, dass die Webseite erst am 22.12.2020 über NameCheap, Inc. registriert wurde und sich die wirklichen Domaininhaber hinter dem isländischen Internetdienst Withheld For Privacy Ehf verstecken. Macht das etwa einen seriösen Eindruck?
Aurora Holdings – Spärliche Betreiberangaben!
Auf der Website von Aurora Holdings ließ sich rein gar nichts finden, was auf den Betreiber hindeuten könnte. Auch eine ladungsfähige Geschäftsanschrift suchte man auf der Website von Aurora Holdings vergeblich. Als Kontaktmöglichkeiten wurde lediglich eine Telefonnummer aus Großbritannien und eine obligatorische Support-E-Mail- Adresse zur Verfügung gestellt.
Wie sich unschwer erkennen lässt, taten die Betreiber der Websites alles, um die wahren Verhältnisse zu verschleiern. Das hinterlässt wahrlich keinen vertrauenswürdigen Eindruck!
Aurora Holdings – Wechselnde Top-Level-Domains!
Die Täter betreiben oft mehrere Webseiten mit den gleichen betrügerischen Geschäftsmodellen. Diese werden auf Vorrat erstellt, schnell ins Netz gebracht und genauso zügig wieder abgeschaltet. Die Top-Level-Domain wird häufig verändert, um die Finanzaufsichts- und Strafverfolgungsbehörden zu täuschen.
Aurora Holdings– Dubiose Akquise!
Die vermeintlichen Broker und Hintermänner von Aurora Holdings suchten ihre Investoren gezielt über das Internet. Sie warben in allen möglichen Medien und Kanälen. Es wurde beispielsweise Werbung in den sozialen Medien, wie Facebook und Instagram geschaltet. Zusätzlich wurden Videos auf YouTube hochgeladen.
Aurora Holdings – Vorsicht mit „AnyDesk“!
Was für den Anleger durchaus eine gute Hilfe sein kann, ist für Betrüger oft ein Einfallstor, um auf dem PC der Kunden ihr Unwesen zu treiben. Die Software „AnyDesk“ oder „TeamViewer“ macht es möglich, per Fernwartung auf fremde Computer zuzugreifen. Betrüger können sich auf diese Weise Zugriff auf Konten ihrer Kunden verschaffen. Unter dem Vorwand der Schulung werden nicht selten missbräuchlich Gelder der Anleger transferiert.
Aurora Holdings – Online-Trading mit psychologischen Tricks!
Über Internetwerbung gelangen Anleger auf das Online-Handelsportal der Aurora Holdings. Die vermeintlichen Broker gingen sehr geschickt und mit psychologischer Raffinesse vor. Nach der Kontaktaufnahme rief nach kurzer Zeit ein angeblicher Broker an und überredete die Anleger, anfänglich einen kleinen Betrag zu investieren. So gelang es diesen vermeintlichen Broker-Experten, den Investoren allein mit Hilfe des Telefons erstaunliche Geldbeträge abzunehmen. Die Broker erhöhten zunehmend den Druck und überredeten Anleger zu immer mehr Geldüberweisungen.
Aurora Holdings – Eine staatliche Regulierung und Autorisierung durch die BaFin gibt es nicht!
Wer in Deutschland Finanzdienstleistungen und Investmentgeschäfte erbringen möchte, benötigt dafür eine Erlaubnis der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin). Geschäfte dieser Art zu tätigen, zu unterstützen oder zu ermöglichen, ist auch grenzüberschreitend nach Deutschland hinein, ohne Erlaubnis untersagt. Personen, die sich trotzdem daran beteiligen, sind den Betroffenen zu Schadensersatz verpflichtet. Aurora Holdings fehlt die Legitimierung durch eine anerkannte europäische Finanzaufsicht, wie die englische Financial Conduct Authority (FCA)oder die von Brokern häufig genutzte Cyprus Securities and Exchange Commission (CySec). Ebenso fehlt eine Genehmigung der für die Schweiz zuständigen Eidgenössischen Finanzaufsicht (FINMA) oder der Finanzmarktaufsicht (FMA) Österreichs. Keine der europäischen Finanzmarktaufsichtsbehörden hat der Aurora Holdings eine derartige Erlaubnis erteilt.
Aurora Holdings – Aufsichtsbehörden warnen!
Die Aufsichtsbehörden warnen vor den betrügerischen Online-Brokern, wenn sie davon Kenntnis erlangen. Das ist im Hinblick für den Anlagebetrug in Deutschland die BaFin, für den Anlagebetrug in Österreich die FMA und für den Anlagebetrug in der Schweiz die FINMA. Es lohnt sich aber auch der Blick auf die Webseiten der übrigen europäischen Aufsichtsbehörden.
Aurora Holdings – Gewinne werden nicht ausbezahlt!
Wer seinen angeblichen Gewinn bei Aurora Holdings ausbezahlt haben wollte, wurde vertröstet. Anleger wurden noch stärker unter Druck gesetzt, um noch mehr zu investieren. Immer öfter wurden von den vermeintlichen Aurora Holdings-Brokern weitere Bedingungen an eine Gewinnauszahlung geknüpft. Es war dann plötzlich die Rede von Steuerschulden und Provisionszahlungen oder Gebühren wegen Inaktivität. Wurden die Anleger zu skeptisch, brachen die Broker von Aurora Holdings jeglichen Kontakt ab. Zurück blieben geprellte Anleger! Welche Erfahrungen haben Sie mit Aurora Holdings gemacht? Wurden Ihre vermeintlichen Gewinne ausgezahlt?
Aurora Holdings – Anleger wollen ihr Geld zurück!
Verständlich, denn die Anleger investierten meistens sehr hohe Geldbeträge über den Online-Broker Aurora Holdings! Es gibt zahlreiche rechtliche Grundlagen, auf die zurückgegriffen werden kann, um das Geld zurück zu holen. Der Verdachtsfall der Geldwäsche sollte unbedingt geprüft werden.
Aurora Holdings – Was raten wir den geschädigten Anlegern?
Haben Sie als Kapitalanleger Ihr angelegtes Geld durch den betrügerischen Online-Broker Aurora Holdings verloren? Dann sollten Sie schnell handeln und Ihre Ansprüche prüfen lassen! Lassen Sie sich als Opfer eines Kapitalanlagebetruges gern von unseren Experten beraten! Schalten Sie als von Aurora Holdings geschädigter Kapitalanleger gegebenenfalls danach einen Anwalt auf dem Gebiet des Anlegerschutzes ein. Das Ziel ist die Rückgewinnung des Geldes der Anleger! Um Rechtssicherheit zu erhalten, bieten wir Ihnen als geschädigtem Kapitalanleger an, eine Ersteinschätzung Ihres Falles vornehmen zu lassen. Diese Ersteinschätzung ist in Erfüllung unserer satzungsgemäßen Aufgaben für Sie kostenlos. Sie erfahren, ob Sie Erfolgsaussichten haben und wenn ja, welche Kosten Ihnen gerichtlich bzw. außergerichtlich entstehen würden. Wenn Sie als geschädigter Kapitalanleger an der kostenlosen Ersteinschätzung Interesse haben, füllen Sie bitte das Kontaktformular aus. Sie erhalten damit eine Entscheidungsgrundlage!