ASWISSA – Keine Auszahlung: Unseriöse Trading Plattform? Erfahrungen
Die falsche Online Trading Plattform ASWISSA verheißt Anlegern unter anderem hohe Gewinne und verspricht, „sie bei ihren Trading-Bemühungen zu unterstützen“. Doch ist alles nur Schein, kein Sein! Viele Anleger haben arglos übers digitale Handelsportal www.aswissa.com Unsummen „angelegt“. Doch sie alle wurden von ASWISSA im Vorfeld getäuscht und dann abgezockt. Anleger haben mit dem unseriösen Finanzdienstleister ASWISSA also bloß unerfreuliche Erfahrungen machen müssen. Über den Tisch gezogene Anleger mutmaßen daher, es sei hinterlistiger Anlagebetrug! Aber ist es wirklich Anlagebetrug? Von Anlegern hagelt es gegenwärtig jedenfalls negative Bewertungen und Reviews im Internet. Die geschäftlichen Gepflogenheiten der ASWISSA sind zudem äußerst undurchsichtig und verrufen! Anleger fordern nun ihr angelegtes Geld zurück. Wo gibt es Hilfe für die zahllosen Opfer? Wer wird Anlegern gezielt helfen können? Sollten geschädigte Anleger die Polizei aufsuchen und Strafanzeige erstatten? Warum wird die Polizei Anlegern bei Anlagebetrug nicht zielführend weiterhelfen können? Was tun geschädigte Anleger bei Anlagebetrug und wie genau erhalten die abgezogenen Opfer ihr angelegtes Geld zurück? 1. Hilfe für von ASWISSA geschädigte Anleger hier!

ASWISSA – Das Schema bei Anlagebetrug !
Über äußerst zudringliche Internetwerbung gelangen Anleger auf das Online-Handelsportal der ASWISSA. Die angeblich seriösen Broker sind bloß Anlagebetrüger, die ziemlich geschickt und mit psychologischer Raffinesse Anleger täuschen. Sobald die erste Kontaktaufnahme durch den ahnungslosen Anleger erfolgt ist, ruft dabei – einem konstanten Schema folgend - bald ein freundlicher und vermeintlich sachkundiger „Broker“ beim Anleger an, der den jeweiligen Anleger gekonnt und ziemlich schnell um den kleinen Finger wickelt und diesen Anleger dazu verleitet, zunächst kleinere und später auch größere Geldbeträge über ASWISSA anzulegen. So gelingt es dem falschen Broker leicht, dem Anleger bald Unsummen abzuluchsen, indem dem Anleger ein rentierliches „Investment“ über die ASWISSA weisgemacht wird. Doch zur Auszahlung des angelegten Geldes oder gar der verheißenen Gewinne kommt es nie: Vielmehr erhöhen die falschen „Broker“ von ASWISSA beharrlich den Druck auf die Anleger, welche zur Anlage immer weiterer „Investments“ genötigt oder sogar zur Zahlung etwaiger Steuern und anderer Beträge veranlasst werden, damit eine Auszahlung überhaupt erst erfolgen könne. Die Betrüger erweisen sich somit als ausgebuffte Anlagebetrüger! Wer hilft Opfern der ASWISSA? Was tun geprellte Anleger?
ASWISSA – Impressum ist falsch, Anlagebetrüger sind anonym!
Wie bei vielen anderen zwielichtigen Online-Brokern und Trading-Plattformen vermissen Anleger auch auf der Website www.aswissa.com – entgegen anderslautender Vorschriften nach dem Telemediengesetz - ein eindeutiges und vollständiges Impressum. Registriert wurde die Domain am 09.06.2022 bei der DYNADOT, LLC. Außerdem findet sich da noch die obligatorische Support-E-Mail-Adresse info@aswissa.com sowie die deutsche Telefonnummer +4930520077680. Anleger erfahren im Ergebnis daher nicht, wer oder wo die Betrüger sind. Von wem können die von ASWISSA betrogenen Opfer aber zielführende Hilfe erwarten? Wie geht es weiter?
ASWISSA – Bewertung: Infamer Online - Anlagebetrug!
Gutgläubige Anleger fallen häufig auf die hehren Versprechen auf der Webseite der ASWISSA herein. Dort lesen arglose Anleger zum Beispiel: „Nutzen Sie unsere einzigartigen Trading-Tools und unseren reaktionsschnellen Kundenservice, um Sie bei Ihren Trading-Bemühungen zu unterstützen. Wir kümmern uns um Ihren Erfolg. Wir werden Ihnen dabei helfen, Ihre Handelsziele zu erreichen, sobald Sie sich anmelden.“ Gutgläubige Anleger, die den leeren Worthülsen der „einzigartigen“ Handelsplattform namens ASWISSA Glauben schenkten und von der ASWISSA abgezogen wurden, sind von der ASWISSA unfassbar enttäuscht. Vielen geschädigten Anlegern ist inzwischen glasklar, dass alles Online-Anlagebetrug ist! Wer hilft den von ASWISSA betrogenen Anlegern?
ASWISSA – Aufschneiderische Kundenakquise via Social Media!
Wie war der Betrug überhaupt möglich? Die angeblichen Broker und Verantwortlichen hinter ASWISSA stellten im Vorfeld des eigentlichen Anlagebetrugs möglichen Neukunden bzw. Anlegern im Internet nach. Sie warben auf allen populären sozialen Medien und Kanälen. Ahnungslose Anleger wurden und werden mitunter auf - durch die von ASWISSA geschaltete - Werbung in den sozialen Medien wie Facebook und Instagram auf ASWISSA aufmerksam. Zusätzlich wurden und werden von ASWISSA Videos auf YouTube oder Vimeo hochgeladen, in denen potentielle Anleger mit erfundenen Referenzen geködert und zur Anlage hoher Geldsummen verführt werden sollen. Wurden Sie als Anleger ebenso Kunde und Opfer von ASWISSA? Wie geht es weiter, was tun Anleger?
ASWISSA – Anleger aufgepasst: Betrüger nutzen AnyDesk & Teamviewer!
Was Anleger zunächst gern als vermeintliche Hilfe im Rahmen eines Kundenservice in Anspruch nehmen, erweist sich bald als Einfallstor für den Anlagebetrug. Software wie etwa „Teamviewer“ und „AnyDesk“ befähigt die Anlagebetrüger von ASWISSA, per Fernwartung sich auf Computer der Anleger Zutritt zu verschaffen. Durch solch perfide Machenschaften gelingt es den Anlagebetrügern bald, auf die Konten ihrer ahnungslosen Opfer zuzugreifen und diese leerzuräumen. Die angebliche „Hilfestellung“ bezweckt also nur die Transaktion von Geldern der Anleger auf Konten der Anlagebetrüger. Wie bekommen von ASWISSA geprellte Anleger eigentlich ihr angelegtes Geld zurück und wer hilft den betrogenen Opfern?
ASWISSA – Warnungen der Aufsichtsbehörden!
Die Aufsichtsbehörden warnen Anleger vor betrügerischen Online-Brokern, wenn sie davon Kenntnis haben.Das ist im Hinblick für den Anlagebetrug in Deutschland die BaFin, für den Anlagebetrug in Österreich die FMA und für den Anlagebetrug in der Schweiz die FINMA. Es lohnt sich aber auch der Blick auf die Webseiten der übrigen europäischen Aufsichtsbehörden. Oft hilft der dieser Blick indes nicht weiter, weil die Betrüger zunächst unterm Radarschirm der Aufsichtsbehörden wirken. Das kann sich freilich fix ändern, wenn die Praktiken der ASWISSA einer der Aufsichtsbehörden bekannt werden. Es ist somit eine Frage der Zeit, bis BaFin & Co. Warnungen zum Anlagebetrug herausgeben werden! Anleger sollten aktuelle Warnungen sichten, um Anlagebetrug so bereits im Vorfeld zu vermeiden.
ASWISSA – Broker zahlt Anleger nicht aus: Opfer wollen Geld zurück!
Die Probleme beginnen spätestens, wenn Anlegern ihr Geld nicht zurückgezahlt wird und vermeintliche Gewinne Anlegern nicht ausbezahlt werden. Die Betrüger machen eine vermeintliche Auszahlung etwa davon abhängig, dass Anleger zunächst noch Geld einzahlen, etwa für Versicherungen, Steuern oder Sonstiges. Alles ist erstunken und erlogen und natürlich vollkommen illegal. All das soll dem Anleger möglichst viel Geld abjagen. Zahlt der Anleger brav das geforderte Geld, bekommt er freilich dennoch kein Geld zurück. Wo gibt’s Hilfe für Anleger?
ASWISSA – Was können betrogene Anleger tun?
Alle betrogenen Anleger werden sich wohl die Frage stellen, ob es denn überhaupt eine Chance gibt, das Geld zurückbekommen? Eine reelle Chance gibt es nur dann, wenn der Fall einem echten Experten vorgelegt wird, der sich tief in alle Facetten der Materie des Online-Anlagebetruges eingearbeitet hat. Viele gibt es davon nicht, denn es gehört nicht zum Wissen eines normalen Anwaltes. Die Schutzgemeinschaft schätzt sich glücklich, mit einem der wenigen Experten auf dem Felde des Online-Anlagebetruges zu kooperieren. Dabei geht es nicht darum, die Anlagebetrüger zu jagen. Dafür sind die staatlichen Ermittlungsbehörden zuständig. Im besten Falle erfolgt dann eine Bestrafung der Anlagebetrüger. Aber mit einer Strafanzeige bekommt der Anleger regelmäßig nicht sein Geld zurück. Die Strafanzeige geht in die falsche Richtung. Was ist der richtige Weg? Wie bekommt der von ASWISSA betrogene Anleger das bei ASWISSA angelegte Geld zurück? Was tun Anleger?
ASWISSA – Schutzgemeinschaft folgt der Spur des Geldes!
Die Schutzgemeinschaft ist ein gemeinnütziger Verein, dessen satzungsgemäße Aufgabe u.a. der Schutz der Anleger vor Anlagebetrug ist. Aufgrund des Rechtsberatungsgesetzes darf die Schutzgemeinschaft selber nur eingeschränkt Rechtsberatung vornehmen und ist deshalb auf die Zusammenarbeit mit erfahrenen Rechtsanwälten angewiesen. Die mit der Schutzgemeinschaft verbundenen Anwalte verfolgen die Spur des Geldes, weil es wohl allen Anlegern in erster Linie darum geht, ihr investiertes Geld zurückzubekommen. Wollen Sie wissen, ob das in Ihrem Falle ebenfalls geht? Dann schreiben sie uns eine Nachricht oder füllen Sie das Kontaktformular aus. Sie erhalten dann eine kostenlose Einschätzung Ihres Falles.