Warnlisten Anlagebetrug - Warnung - SGK hilft!
Werden lukrative Finanzprodukte mit garantierten Renditen und hohen Gewinnen bei sehr geringem Risiko versprochen, handelt es sich hierbei mit hoher Wahrscheinlichkeit um Anlagebetrug. Wir raten Ihnen, sich vor allem Zeit zu nehmen, um die Angebote kritisch und mit gesundem Menschenverstand zu hinterfragen!Nutzen Sie hierbei auch die im folgenden aufgeführten Warnlisten, um einem Anlagebetrug vorzubeugen. In diesem Beitrag haben wir für Sie die Warnliste der BaFin, die Warnliste der FMA und die Warnliste der FINMA verlinkt. Gerne helfen wir Ihnen und geben Tipps, wie Sie sich vor Anlagebetrug schützen können. Füllen Sie hierzu den Fragebogen zum Anlagebetrug aus oder kontaktieren Sie uns per Telefon, Post oder E-Mail!

Warnlisten Anlagebetrug: Seien Sie misstrauisch!
Es sollten bei Ihnen stets die Alarmglocken läuten, wenn es heißt: „Hohe Renditen, mit geringem Risiko und garantierte Gewinne!“ oder „Exklusiv für Sie, nur heute Top-Renditen“
Wenn Ihnen derartige Anlageofferten begegnen, seien Sie gewarnt, hierbei handelt es sich meist um einen Anlagebetrug! Zeitdruck ist ein Stressfaktor und dient nur dazu, den Anleger zu übereilter und unüberlegter Handlung zu bewegen. Spätestens jetzt sollten Sie misstrauisch werden und kurz innehalten, um sich gründlich über das Angebot zu informieren. Hilfreich kann dabei ein Blick in die wichtigsten Warnlisten der Finanz – und Bankaufsichtsbehörden sein. Hierzu zählt die Warnliste der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) für Deutschland, in Österreich die Warnliste der Finanzmarktaufsicht (FMA) und für die Schweiz die Warnliste der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht (FINMA).
Nehmen Sie sich also genügend Zeit für eine ausgiebige Internetrecherche, um einen möglichen Anlagebetrug zu vermeiden.
Warnlisten Anlagebetrug: So vermeiden Sie einen Anlagebetrug!
Bevor Sie eine Anlageentscheidung treffen, sollten Sie sich ein paar Fragen stellen und einige grundlegende Überlegungen anstellen. Zudem sollten Sie sich auf den Warnlisten der Finanzaufsichtsbehörden informieren, um nicht Opfer eines Anlagebetruges zu werden.
1. Sind die Zinsversprechen realistisch?
- Vergleichen Sie hierzu ähnliche Angebote
2. Ist die Website des Unternehmens seriös und beinhaltet diese ein aussagekräftiges Impressum?
- Laut den §§ 5 und 6 TMG zählen zu den Pflichtangaben des Impressums:
- eine vollständige Adresse, Name und Anschrift des Unternehmens sowie die rechtliche Vertretung
- der Verweis mit Nummer auf das entsprechende Handelsregister oder Vereinsregister
- Umsatzsteueridentifikationsnummer
- Kontaktdaten, postalisch und elektronisch
3. Gibt es bereits veröffentlichte Erfahrungsberichte von möglichen Opfern eines Anlagebetruges?
Aber auch hier gilt es, mit gewisser Skepsis zu recherchieren. Es ist ein leichtes für Anlagebetrüger, sich Beiträge mit positivem Fazit zu kaufen, um so von einem Anlagebetrug abzulenken.
4. Ist der Finanzdienstleister womöglich bereits auf einschlägigen Warnlisten aufgeführt? Nehmen Sie sich die Zeit für eine gründliche Recherche, es lohnt sich auch ein Blick auf die europäischen Warnlisten.
Anlagebetrug: Warnlisten der BaFin, FMA und FINMA
Im Folgenden haben wir für Sie 3 Warnlisten verlinkt. Hier werden Unternehmen aufgeführt, die gegen die aufsichtsrechtlichen Regelungen in Deutschland, Österreich und der Schweiz verstoßen. Mit einem Klick auf den Button gelangen Sie auf die jeweilige Seite der Finanzaufsichtsbehörde.
Warnliste Deutschland: BaFin (Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht)
Hilfe bei Anlagebetrug: Was wir Ihnen raten:
Haben Sie Fragen zu Anlageprodukten und Warnlisten? Dann können Sie uns gern kontaktieren. Sind Sie bereits Opfer eines Anlagebetruges geworden? Lassen Sie sich unbedingt von Experten beraten! Schalten Sie gegebenfalls einen Fachanwalt auf dem Gebiet des Anlegerschutzes ein, um mit ihm die nächsten zielführenden Schritte zu planen. Das Ziel ist die Rückgewinnung des Geldes der Anleger! Um Rechtssicherheit zu erhalten, bieten wir Ihnen an, eine Ersteinschätzung Ihres Falles vornehmen zu lassen. Diese Ersteinschätzung ist in Erfüllung unserer satzungsgemäßen Aufgaben kostenlos. Sie erfahren, ob Sie Erfolgsaussichten haben und wenn ja, welche Kosten Ihnen gerichtlich bzw. außergerichtlich entstehen würden. Wenn Sie an der Ersteinschätzung Interesse haben, füllen Sie bitte den Fragebogen aus. Sie erhalten damit eine Entscheidungsgrundlage!