Anlagebetrug StGB – Definition – Geld zurück!
Sind Sie Opfer eines Anlagebetruges geworden? Dann raten wir Ihnen schnell zu handeln. Ziel ist es, Ihr verlorenes Geld zurückholen! Im juristischen Sinne wird der Anlagebetrug oder Kapitalanlagebetrug nach § 263 und § 264 a des deutschen Strafgesetzbuches (StGB) behandelt.Laut Bundeskriminalamt (BKA) entstehen durch Kapitalanlagebetrug jährlich Schäden von mehreren Milliarden Euro. Sind Sie bereits Opfer eines Anlagebetruges geworden, dann füllen Sie hierzu den Fragebogen zum Anlagebetrug aus oder kontaktieren Sie unsere Experten gern per Telefon, Post oder E-Mail!

Anlagebetrug StGB: Was ist Anlagebetrug oder Kapitalanlagebetrug eigentlich?
Anlagebetrug bzw. Kapitalanlagebetrug sind Erscheinungsformen der Wirtschaftskriminalität, bei der Anleger am Kapitalmarkt getäuscht und um ihr Geld gebracht werden. Anlagebetrug passiert weltweit und in einem riesigen Ausmaß. Ebenso müssen dabei Wertpapierbetrug und Prospektbetrug ins Auge gefasst werden. Im juristischen Sinne wird der Anlagebetrug oder Kapitalanlagebetrug nach § 263 und § 264 a des deutschen Strafgesetzbuches (StGB) behandelt.
Anlagebetrug StGB: Wo findet Anlagebetrug oder Kapitalanlagebetrug statt?
Nach unserer Beobachtung stellten wir fest, dass die Wirtschaftskriminalität immer mehr über das Internet begangen wird und dabei der Anlagebetrug über vermeintliche Finanzwebsites abgewickelt wird. Die Websites machen häufig auf den ersten Blick einen sehr professionellen Eindruck. Versprochen werden den Anlegern sehr hohe Gewinne, bei einem sehr geringen Risiko, zunehmend im Bereich der Kryptowährungen, CFD, ICO’s, Festgelder oder Aktien. Wer hier spekuliert, wird oft abgezockt und verliert das investierte Geld. Aber letztlich kann auch der Laie durchaus erkennen, wann und warum bei bestimmten Anbietern größte Vorsicht geboten ist. Aus der Webseite sollte klar hervorgehen, wo das Unternehmen seinen Firmensitz hat und wo das Unternehmen registriert ist. Informieren Sie sich, bevor Sie eine finanzielle Entscheidung treffen. Hinweise hierzu finden Sie in unseren Artikeln: Warnlisten Anlagebetrug und Europäische und internationale Warnlisten.
Anlagebetrug StGB: Betrug gemäß § 263 StGB
Laut Strafgesetzbuch (StGB) ist der Betrug nach § 263 Abs. 1 StGB wie folgt geregelt:
„Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, dass er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. In besonders schweren Fällen, kann sogar eine Freiheitsstrafe bis zu 10 Jahren verhängt werden.“
Anlagebetrug StGB: Kapitalanlagebetrug gemäß § 264a StGB
Anders als beim Betrugstatbestand nach § 263 StGB setzt der Tatbestand des § 264a StGB keine Täuschung des Anlegers oder dessen Irrtumserregung voraus Es genügt, wenn in einem Prospekt oder einer anderen öffentlich zugänglichen Darstellung unrichtige Angaben gemacht, oder nachteilige Tatsachen verschwiegen werden, so dass diese, die Anlageentscheidung eines Anlegers beeinflussen.
Anlagebetrug StGB: Schnelles Handeln ist Pflicht!
Wenn Sie den Verdacht haben, dass Sie Opfer eines Anlagebetruges geworden sein könnten, ist schnelles Handeln unbedingt notwendig. Je eher Sie Ihre Ansprüche geltend machen und einen auf Anlagebetrug spezialisierten Anwalt einschalten, desto größer ist die Wahrscheinlichkeit, dass Sie Ihr Geld zurückbekommen. Wer zu spät handelt, steht bei der Verfolgung der Spur des Geldes und bei der Aufklärung eines Anlagebetruges, mitunter vor verschlossenen Türen.
Anlagebetrug StGB: Wer kann schnell helfen?
Sie können natürlich eine Strafanzeige wegen Anlagebetruges bei der Polizei stellen. Vielfach sind jedoch, nach unserer Erfahrung, die örtlichen Polizeibehörden und Staatsanwaltschaften mit den Ermittlungen auf dem Gebiet der Wirtschaftskriminalität überfordert. Dies ist besonders der Fall, wenn sich die vermeintlichen Tatorte im Ausland befinden oder auch Zahlungen auf ausländische Konten getätigt wurden. Vielfach erstrecken sich die Ermittlungen dann über einen langen Zeitraum, ohne das die Anlagebetrüger ihre Strafe erhalten und die Anleger am Ende ihr Geld zurückbekommen.
Als Opfer eines Anlagebetruges sollten Sie sich unbedingt von Experten beraten lassen!
Anlagebetrug StGB: Wie bekommen Anleger Ihr Geld zurück?
Der Anlagebetrug ist meist hoch komplex, international verflochten und nur schwer ermittelbar. Bei dem Verdacht des Kapitalanlagebetruges, sollten Sie sich von unseren Experten beraten lassen! Das Ziel ist die Rückgewinnung des Geldes der Anleger! Um Rechtssicherheit zu erhalten, bieten wir Ihnen an, eine Ersteinschätzung Ihres Falles vornehmen zu lassen. Diese Ersteinschätzung ist in Erfüllung unserer satzungsgemäßen Aufgaben für Sie kostenlos. Sie erfahren, ob Sie Erfolgsaussichten haben und wenn ja, welche Kosten Ihnen gerichtlich bzw. außergerichtlich entstehen würden. Wenn Sie an der Ersteinschätzung Interesse haben, füllen Sie bitte den Fragebogen aus. Sie erhalten damit eine Entscheidungsgrundlage!